Sonderkündigungsrecht der Vermieterin bei Einbruch?

5 Antworten

Nein, darf sie nicht, denn die kriminelle Handlung einer dritten Person hat nichts mit der Schuld oder Unschuld des Mieters zu tun, es sei denn, dass er die Schäden provozierte. Die Schäden hat nun die Täterin zu zahlen.

Die EX war offenbar Mieterin bei deinem Freund in der Wohnung und hat dem Schlüsseldienst vermutlich den Mietvertrag unter die Nase gehalten. Wie sind die ins Haus gekommen? Deine Freund hat vermutlich das Schloss der Wohnungseingangstür gewechselt. Vielleicht hat die EX sogar noch ein Wohnrecht in der Wohnung, weil sie als Mieterin der Mieterpartei im Mietvertrag steht und einfach nur ausgezogen ist?

Die Kündigung der Vermieterin ist noch nicht in der Welt, und wenn sie käme, wäre sie unwirksam, weil eine Begründung hier nicht nicht ausreichen würde.

Nein, das darf sie natürlich nicht.

Das ist kein Kündigungsgrund.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, sie sollte lieber die Einbrecherin anzeigen.


moe80  16.08.2020, 14:19

Und den Schlüsseldienst gleich mit.

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eilemuc  16.08.2020, 15:11
@moe80

Wenn die Dame hier noch die Adresse im Ausweis stehen hat dann nicht. Das steht da nicht.

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Nööö!

Gibt keinen Kündigungsgrund!