Untermietvertrag ohne es zu merken abgelaufen - Kündigungsfrist?

2 Antworten

es ist eine WG und ich wohne mit dem Hauptmieter zusammen

Wenn der von dir angemietete Wohnraum unmoebliert angemietet wurde, betraegt deine Kuendigungsfrist nun (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Kuendigungszugang spaetestens am 3. Werktag eines Monats > Kuendigung wirkt zum Ablauf des uebernaechsten Monats.

Wenn der Wohnraum moebliert angemietet wurde (von dir allein, nicht aber auch zum gemeinsamen dauerhaften Wohnen zusammen mit einem Familienmitglied oder Partner), kannst du bis spaetestens am 15. eine Monats zum Ablauf des gleichen Monats kuendigen.


Melt94 
Fragesteller
 12.02.2020, 10:08

Danke für die ausführliche Antwort!

Wenn ich jetzt kündige, wäre die Kündigung dann zum 3. Werktag des Aprils wirksam, oder zum 3. Werktag im Mai? für welche Monate müssten dann Miete bezahlt werden (kalt oder warm)?

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DerCaveman  12.02.2020, 10:15
@Melt94

Du kannst jetzt fruehestens zum 31. Mai kuendigen. Dafuer muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 3. Werktag im Maerz beim Vermieter zugehen, also spaetestens am 4. Maerz (falls ihr in Deutschland am 2., 3. oder 4. Maerz keinen Feiertag habt).

Miete und Nebenkosten (sofern vereinbart) muessten dann natuerlich auch bis zum 31. Mai bezahlt werden.

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peterobm  12.02.2020, 10:17
@Melt94

die Kündigung muss am 3. Werktag dem Vermieter vorliegen.

wäre die Kündigung dann zum 3. Werktag des Aprils

die Kündigung würde zum 30. Juni wirksam sein. Da ist dein Auszug. Solange ist auch die Miete incl. Nebenkosten zu zahlen.

es steht dir frei auch früher auszuziehen; trotzdem must bis Ende zahlen

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DerCaveman  12.02.2020, 10:20
@peterobm
die Kündigung würde zum 30. Juni wirksam sein.

Ich glaube, das mit "Kuendigung zum 3. April" hat er/sie anders gemeint.

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Melt94 
Fragesteller
 12.02.2020, 10:20
@peterobm

wenn ich zum 3. Werktag im März kündige, wäre die Miete bis ende Mai und nicht Ende Juni fällig?

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DerCaveman  12.02.2020, 10:24
@Melt94

Wenn du spaetestens am 3. Werktag im Maerz zum 31. Mai kuendigst, endet das Mietverhaeltnis auch am 31. Mai. Miete und Nebenkosten waeren dann also bis Ende Mai zu zahlen.

Du verwechselst "am" mit "zum" (geht vielen so). Man kuendigt am Tag der Kuendigung zum Tag, an dem die Kuendigung das Vertragsverhaeltnis beenden soll.

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mein befristeter Untermietvertrag ist zum 31.7.2019 abgelaufen

damit hast du einen unbefristeten Vertrag. warum sollte da eine Kündigungsfrist stehen? wie lautet die genaue Passage.

Zimmer unmöbliert oder möbliert gemietet?


Melt94 
Fragesteller
 12.02.2020, 09:59

Unter Mietdauer steht folgendes:

Das Untermietverhältnis besteht solange, wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertag (gleich aus welchen Gründen) so endet auch damit ohne Ausnahme der Untermietvertrag.

Der Untermietvertrag kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden, sofern sich aus dem Hauptmietvertrag nichts Gegenteiliges ergibt. Sofern der Vertrag auf bestimmte Zeit vereinbart wurde, kann er vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.

Im Vertrag steht unter Kündigung folgende Regelung:

Untermieter: bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.

Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig

zum Thema möbiliert/unmöbiliert: in Eminem Zimmer war alles unmöbliert. auch sehr lange der Flur und die Küche.

Boden habe ich selber bei mir im Zimmer verlegt. Den Rest haben wir uns geteilt. Schlüssel hab ich auch selbst bezahlt.

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peterobm  12.02.2020, 10:05
@Melt94
Untermieter: bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.

Kündigungsfrist sind 3 Monate nach BGB

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DerCaveman  12.02.2020, 10:12
@Melt94
in Eminem Zimmer war alles unmöbliert

Ich verstehe das jetzt mal als "in meinem Zimmer ...".

Dann ist deine Kuendigungsfrist genau so, wie im Vertrag beschrieben. Das entspricht genau der gesetzlichen Kuendigungsfrist.

Der zweite Satz im ersten Absatz ist aber unwirksam. Zwar endet das Mietverhaeltnis tatsaechlich mit der Beendigung des Hauptmietvertrages, nicht aber auch der Untermietvertrag. Der besteht weiterhin (wenn nicht zum gleichen oder zu einem frueheren Termin wirksam gekuendigt), kann dann aber von deinem Vermieter (dem Hauptmieter) nicht mehr erfuellt werden. Schadensersatzansprueche wegen Nichterfuellung koennen also dennoch bestehen.

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Melt94 
Fragesteller
 12.02.2020, 10:18
@DerCaveman

Der Hauptmietvertrag ist nicht abgelaufen. Die Befristung oben gilt nur für meinen Untermietvertrag. Der Hauptmietvertrag wurde von er Genossenschaft für meine Hauptmieterin verlängert bis März 2021. Allerdings gab keine Absprachen mehr über den UMV, ich habe aber bis jetzt dort gewohnt.

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DerCaveman  12.02.2020, 10:29
@Melt94
Der Hauptmietvertrag ist nicht abgelaufen.

Das hatte ich auch nicht angenommen. Vielmehr ging es mir darum, die meiner Meinung nach unwirksame Vereinbarung, nach der bei Beendigung des Hauptmietverhaeltnisses automatisch auch der Untermietvertrag enden soll.

Da dich das aber offensichtlich zumindest aktuell gar nicht betrifft, haette ich mir diesen Hinweis auch sparen koennen. Anscheinend verwirrt er nur statt dir in deinem konkreten Fall weiterzuhelfen.

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