Untermietvertrag ohne es zu merken abgelaufen - Kündigungsfrist?
Hallo,
mein befristeter Untermietvertrag ist zum 31.7.2019 abgelaufen, ohne dass beide Seiten es gemerkt haben. Durch Unstimmigkeiten bin ich zu dem Entschluss gekommen, zu kündigen.
Gilt dann jetzt die Kündigungsfrist, die im Vertrag steht oder oder bedarf es sogar keiner Kündigung, dadurch, dass der Vertrag zu dem Zeitpunkt endete.
oder 3. Möglichkeit: der befristete U-Mietvertrag geht in einen unbefristeten Mietvertrag über (weil die Wohnung nicht zu dem Zeitpunkt leergeräumt wurde) , wobei hier die gesetzliche Kündigungsfrist dann automatisch 3 Monate wären.
Info: es ist eine WG und ich wohne mit dem Hauptmieter zusammen.
Falls sich jemand hiermit auskennt, wäre ich sehr froh über eine Antwort, Danke!! :)
2 Antworten
es ist eine WG und ich wohne mit dem Hauptmieter zusammen
Wenn der von dir angemietete Wohnraum unmoebliert angemietet wurde, betraegt deine Kuendigungsfrist nun (knapp) 3 Monate zum Monatsende. Kuendigungszugang spaetestens am 3. Werktag eines Monats > Kuendigung wirkt zum Ablauf des uebernaechsten Monats.
Wenn der Wohnraum moebliert angemietet wurde (von dir allein, nicht aber auch zum gemeinsamen dauerhaften Wohnen zusammen mit einem Familienmitglied oder Partner), kannst du bis spaetestens am 15. eine Monats zum Ablauf des gleichen Monats kuendigen.
Du kannst jetzt fruehestens zum 31. Mai kuendigen. Dafuer muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 3. Werktag im Maerz beim Vermieter zugehen, also spaetestens am 4. Maerz (falls ihr in Deutschland am 2., 3. oder 4. Maerz keinen Feiertag habt).
Miete und Nebenkosten (sofern vereinbart) muessten dann natuerlich auch bis zum 31. Mai bezahlt werden.
die Kündigung muss am 3. Werktag dem Vermieter vorliegen.
wäre die Kündigung dann zum 3. Werktag des Aprils
die Kündigung würde zum 30. Juni wirksam sein. Da ist dein Auszug. Solange ist auch die Miete incl. Nebenkosten zu zahlen.
es steht dir frei auch früher auszuziehen; trotzdem must bis Ende zahlen
die Kündigung würde zum 30. Juni wirksam sein.
Ich glaube, das mit "Kuendigung zum 3. April" hat er/sie anders gemeint.
Wenn du spaetestens am 3. Werktag im Maerz zum 31. Mai kuendigst, endet das Mietverhaeltnis auch am 31. Mai. Miete und Nebenkosten waeren dann also bis Ende Mai zu zahlen.
Du verwechselst "am" mit "zum" (geht vielen so). Man kuendigt am Tag der Kuendigung zum Tag, an dem die Kuendigung das Vertragsverhaeltnis beenden soll.
mein befristeter Untermietvertrag ist zum 31.7.2019 abgelaufen
damit hast du einen unbefristeten Vertrag. warum sollte da eine Kündigungsfrist stehen? wie lautet die genaue Passage.
Zimmer unmöbliert oder möbliert gemietet?
Unter Mietdauer steht folgendes:
Das Untermietverhältnis besteht solange, wie der Hauptmietvertrag geschlossen wurde. Endet der Hauptmietvertag (gleich aus welchen Gründen) so endet auch damit ohne Ausnahme der Untermietvertrag.
Der Untermietvertrag kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden, sofern sich aus dem Hauptmietvertrag nichts Gegenteiliges ergibt. Sofern der Vertrag auf bestimmte Zeit vereinbart wurde, kann er vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
Im Vertrag steht unter Kündigung folgende Regelung:
Untermieter: bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.
Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig
zum Thema möbiliert/unmöbiliert: in Eminem Zimmer war alles unmöbliert. auch sehr lange der Flur und die Küche.
Boden habe ich selber bei mir im Zimmer verlegt. Den Rest haben wir uns geteilt. Schlüssel hab ich auch selbst bezahlt.
in Eminem Zimmer war alles unmöbliert
Ich verstehe das jetzt mal als "in meinem Zimmer ...".
Dann ist deine Kuendigungsfrist genau so, wie im Vertrag beschrieben. Das entspricht genau der gesetzlichen Kuendigungsfrist.
Der zweite Satz im ersten Absatz ist aber unwirksam. Zwar endet das Mietverhaeltnis tatsaechlich mit der Beendigung des Hauptmietvertrages, nicht aber auch der Untermietvertrag. Der besteht weiterhin (wenn nicht zum gleichen oder zu einem frueheren Termin wirksam gekuendigt), kann dann aber von deinem Vermieter (dem Hauptmieter) nicht mehr erfuellt werden. Schadensersatzansprueche wegen Nichterfuellung koennen also dennoch bestehen.
Der Hauptmietvertrag ist nicht abgelaufen. Die Befristung oben gilt nur für meinen Untermietvertrag. Der Hauptmietvertrag wurde von er Genossenschaft für meine Hauptmieterin verlängert bis März 2021. Allerdings gab keine Absprachen mehr über den UMV, ich habe aber bis jetzt dort gewohnt.
Der Hauptmietvertrag ist nicht abgelaufen.
Das hatte ich auch nicht angenommen. Vielmehr ging es mir darum, die meiner Meinung nach unwirksame Vereinbarung, nach der bei Beendigung des Hauptmietverhaeltnisses automatisch auch der Untermietvertrag enden soll.
Da dich das aber offensichtlich zumindest aktuell gar nicht betrifft, haette ich mir diesen Hinweis auch sparen koennen. Anscheinend verwirrt er nur statt dir in deinem konkreten Fall weiterzuhelfen.
Danke für die ausführliche Antwort!
Wenn ich jetzt kündige, wäre die Kündigung dann zum 3. Werktag des Aprils wirksam, oder zum 3. Werktag im Mai? für welche Monate müssten dann Miete bezahlt werden (kalt oder warm)?