Grund für fristlose Kündigung / Wohnung?

Hallo :)

Seit einiger Zeit habe ich Probleme mit meinem Nachbar.

Er wohnt mit mir im selben Wohnhaus , hält sich aber die meiste Zeit draußen auf.

Er will die ganze Zeit harten Alkohol mit mir trinken und wurde schon oft übergriffig mir gegenüber.

Er fasst mich die ganze Zeit an ,obwohl ich nein sage und seine Hand wegschiebe.

Er hat mich - bis auf einmal - nur an Schultern und Knie angefasst.

Trotzdem will ich nicht von einem Mann angefasst werden ( ich wurde vor 3 Jahren beinahe vergewaltigt , seit dem ist jeglicher Körperkontakt von Männern unerträglich).

Gestern Vormittag habe ich ihm nochmal klar und deutlich gesagt, er soll mich nicht anfassen.

Daraufhin wurde er wütend und beleidigte mich als arrogant und undankbar und ich soll mich nicht so anstellen.

Ich glaube ,mit dem vielen Alkohol will er mich willig machen.

Wenn ich raus gehe und ihn treffe , macht er mich jedes dumm an, warum ich so eitel bin und er mich nicht anfassen darf.

Ich habe Audioaufnahmen davon.

Würde das schon ausreichen um ihm zu kündigen ?

PS : Ich habe zudem den Verdacht , dass er mir einmal irgendwas in mein Getränk gemischt hat , was ich nun allerdings nicht mehr beweisen kann.

Vor 1 Monat habe ich 2 kleine Flaschen Fruchtsekt getrunken und er war kurz alleine.

Später habe ich ausgetrunken und wenige Minuten später bin ich in meine Wohnung und musste mich mehrfach übergeben und hatte das Gefühl , extrem betrunken zu sein.

Ich war ganz kurz danach bewusstlos und hab's dann irgendwie ins Bett geschafft , wo ich 4 Stunden geschlafen habe.

Es war 12 Uhr Mittags und habe - logischerweise - nachts gut geschlafen.

Ich habe schon deutlich größere Mengen Alkohol getrunken und hatte noch nie so massive Ausfallerscheinungen.

Aber ich kann es nur noch vermuten.

Ja 0%
Nein 0%
Recht, wohnungskündigung
Kündigung wegen Eigenbedarf?

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich „Kündigung wegen Eigenbedarf“.

Die Situation ist wie folgt:

Meine Frau und ich besitzen seit etlichen Jahren eine ca. 60 m² große Zweizimmer-Wohnung in einem Mehrparteienhaus (ca. 20 km von unserem Wohnort entfernt).

In dieser Wohnung wohnt seit ca. 2 Jahren ein junger Mann zur Miete, mit diesem gibt es keine Probleme, ein guter Mieter.

Unsere Tochter (24 Jahre), die bisher noch mit uns zusammen im Haus wohnt, würde jetzt gerne von Zuhause ausziehen und nach Möglichkeit in die o.g. Wohnung einziehen.

Jetzt haben wir allerdings gelesen, „der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden wohnen zu wollen, reicht für eine Eigenbedarfskündigung nicht aus.

Daher sind wir jetzt etwas verunsichert, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in diesem Fall gültig wäre.

Wir hätten genügend Platz in unserem Haus, unsere Tochter müsste nicht zwingend ausziehen.

Für ihren Arbeitsweg ist die Wohnung weder besser noch schlechter gelegen.

Es ist tatsächlich „nur“ der bloße Wunsch jetzt mit 24 Jahren in der eigenen Wohnung zu wohnen.

Sie würde natürlich bedeutend lieber in unsere Wohnung einziehen, als sich eine Wohnung von jemand anderen anzumieten.

Unter anderem auch da sie Geld angespart hat und damit gerne etwas renovieren würde (neue Küche, neues Bad, Balkon neu fliesen) – das wäre im eigenen Eigentum natürlich sehr viel sinnvoller.

Kann jemand beurteilen, ob eine Kündigung wegen Eigenbedarf in unserer Situation möglich wäre?

Hat eventuell jemand Tipps wie wir das am besten begründen könnten?

Würde es an der Situation etwas zu unseren Gunsten verändern, wenn wir unserer Tochter die Wohnung überschreiben (erfolgt über kurz oder lang sowieso).

Vielen vielen Dank schonmal an die Community!

Eigenbedarf, wohnungskündigung
Fristlos kündigen in dieser Situation?

Hallöchen :)

Wir haben eine 2 Zimmerwohnung im Oktober 2019 bezogen. Die Therme hat einen unglaublichen Krach gemacht und die Heizung, sowie Warmwasser funktionierte nicht. Es kamen auch Handwerker, die die Steuerung abgestöpselt haben (defekt) und meinten, dass sie den Vermieter kennen und eh nichts bei rumkommen wird. Warmwasser funktionierte und die Heizung nicht. Im Februar kamen wieder Handwerker, die Wasser aufgefüllt haben und die Heizung entlüftet haben. Die Ventile waren veraltet. Die Heizung funktionierte nur für paar Tage und knallte nach wie vor ordentlich. Es passierte wieder nichts und dann forderten wir eine Mietminderung und wenn er sich nicht bis dann und dann kümmert kündigen wir fristlos. Er lehnte alles ab und beschuldigte uns wir hätten die Therme kaputt gemacht, durch Fehlbedienung. Wir sollten uns bei weiteren Fragen die Handwerker fragen. Ich habe die Handwerker angerufen, wurde angeschrien und sollte den Vermieter fragen ob ich die Berichte kriegen darf. Haben den Vermieter dann gesagt, dass wir die Therme nicht falsch bedient haben können, aufgrund der defekten Steuerung und dass wir gerne die Berichte haben möchten. Aber dann ist dieses Wochenende bei uns Wasser durch die Decke gekommen. Wir wohnen in einer Dachgeschoss Wohnung. Flecken waren schon seit dem Einzug sichtbar, aber jetzt hat es reingeregnet und die Decke hat einen Riss. Jetzt waren Handwerker auf dem Dachboden und haben dort was gemacht, aber der Schaden ist ja da. Ich bin in der 12. Woche Schwanger und auch noch im Prüfungsstress. Wir hatten sowieso für den 31. August gekündigt, aber ich möchte am Liebsten diesen Monat raus und die Miete einbehalten. Könnte man auch aufgrund der Heizungsgeschichte (die immer noch nicht behoben wurde) nicht auch rückwirkend eine Mietminderung beantragen?

Vielen Dank für jede Antwort

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Recht, Wasserschaden, wohnungskündigung
Kann der Vermieter die Kaution einbehalten bei Mietrückständen?

Guten Abend ihr Lieben,

folgende Situation:

wir sind im Streit übers Mieterverein mit unserem Vermieter. Er will nicht akzeptieren das wir im rechten sind und die Nebenkostenabrechnungen die er uns schickt von vorne bis hinten nicht stimmen inkl. für die letzten 3 jahre unser mieterverein hat dies auch bestätigt,bis es nicht korrigiert wird bezahlen wir auch nichts.

so wir wollen bald eh ausziehen und sind uns sicher das er die Mietkaution einbehält und das verrechnen wird, da wir wegen dem Betrag nicht vor Gericht klagen möchten obwohl wir uns fast sicher sind das wir gewinnen werden ist uns etwas eingefallen.

Wenn wir kündigen haben wir eine 3 Monatsfrist die wir einhalten müssen.

was ist wenn wir die Miete einfach nicht bezahlen den letzten Monat oder vllt. 2 ?

dann soll er von mir aus die Kaution auch einbehalten für die nicht gezahlte Miete und für die Abrechnung dafür ist mir der stress es nicht wert habe im net nichts genaues darüber gefunden das einzige was ich gelesen habe ist das der Vermieter die Kaution nicht einbehalten darf bei Mietrückständen wenn er davor keine klage eingereicht hat und auf eine klage haben wir natürlich keine Lust kennt sich da jemand aus wäre super hilfreich

wir haben nächste Woche einen Termin beim Mieterverein da wird Sie mich sowieso aufklären können aber wollte unbedingt gucken es vorher zu herausfinden.

danke im voraus 👍🏼👍🏼

Recht, Kaution einbehalten, Mieterrecht, wohnungskündigung

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