Wie findet ihr es, dass man jetzt Strafe zahlen muss wenn man LGBTBBQ Personen mit dem falschen Pronomen anspricht?

Das Ergebnis basiert auf 71 Abstimmungen

Gut, weil… 52%
Schlecht, 48%

29 Antworten

Gut, weil…

Dann kann ich jeden Tag meine Pronomen ändern und reich werden😊☺️


Pingyouinlove  24.07.2024, 18:11

Kannst du nicht.

0
Pingyouinlove  24.07.2024, 18:29
@DasWeibchen

Es geht nur ein mal im Jahr und du müsstest einen Beamten dazu bringen es zu veröffentlichen ohne deine Zustimmung was warscheinlich sehr schwierig ist. Von dem Offenbarungsverbot sind Behörden betroffen. Aber klar du kannst gerne die hier vorgebrachten Fackten ignorieren und weiter populistusche rumpöbbeln.

0
DasWeibchen  24.07.2024, 18:32
@Pingyouinlove

Warum rumpöbeln? Will doch nur reich werden, warum fühlst du dich davon so aangegriffen? 10.000€ sind auch schon eine Menge Geld für mich, soviel verdiene ich normalerweise nicht im Jahr

0
tippsforqueers  24.07.2024, 18:02

Das Gesetz greift nur, wenn deine Pronomen vorher klar waren und jemand dich absichtlich, mehrfach und mit böswilliger Intention falsch bezeichnet. Versehentliches misgendern aus Unwissenheit zählt nicht dazu.

1
DasWeibchen  24.07.2024, 18:09
@tippsforqueers

Aber manchmal sagt man auch automatisch sie oder er, weil man es halt gewohnt ist weibliche Menschen mit sie anzusprechen und männliche mit er😄

0
tippsforqueers  24.07.2024, 18:10
@DasWeibchen

Natürlich, aber wenn es ausversehen passiert und man sich dann vielleicht auch entschuldigt, ist es trotzdem nicht strafbar. Bei dem Gesetz geht es darum dauerhafte, wiederholte Diskriminierung zu verhindern, die böse Absichten verfolgt. Ein Versehen fällt nicht darunter.

1
DasWeibchen  24.07.2024, 18:16
@tippsforqueers

Würd es dann ausversehn wiederholt automatisch sagen ohne böse Absichten sondern mit humorvollen Absichten

0
Lamanini  24.07.2024, 18:28
@DasWeibchen

Manche Rechte wollen echt alles tun um anderen das Leben schwerer zu machen.

0
Lamanini  24.07.2024, 18:32
@DasWeibchen

Natürlich bist du Rechts bei den rechten Parolen die du hier rumschmeißt.

Du versuchst hier Wege zu finden, Menschen zu belästigen, deren Gruppe du für unwürdig oder sowas hältst.

0
DasWeibchen  24.07.2024, 18:45
@Lamanini

Ne ich identifiziere mich nicht als Rechtszugehörige. Bitte unterlasse diese Unterstellungen sonst muss ich dich anzeigen weil du mir meine Genderidentität bewusst absprichst um mir zu schaden.

Du versuchst hier Wege zu finden, Menschen zu belästigen, deren Gruppe du für unwürdig oder sowas hältst.

Halte niemanden für unwürdig, finds nur lächerlich...

0
Lamanini  24.07.2024, 18:45
@DasWeibchen

Für keinen Rechtsextremen hast du gerade schon wieder sehr sehr viele rechtsextreme Parolen wiedergegeben.

0
DasWeibchen  24.07.2024, 18:48
@Lamanini

Für keinen Mann sehen Transfrauen ganz schön männlich aus😙

0
xYunaagirlyy  25.07.2024, 00:01
@Lamanini

Von einer Person, die sich "Das Weibchen" nennt, kann man eben nicht viel erwarten.

1
titzi4  24.07.2024, 17:53

Ja ehrlich, wie soll man das verhindern, wenn einer damit Schindluder treibt?

0

Eine glatte Lüge!

Der gesamte Text Deines Ausschnitts:

Hinsichtlich des Geschlechtseintrags sowie des Vornamens gilt grundsätzlich ein Offenbarungsverbot, das heißt, dass die bis zur Änderung eingetragene Geschlechtsangabe und die Vornamen ohne Zustimmung dieser Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden dürfen. Bei Missachtung kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, sofern es absichtlich missachtet wurde, um der Person zu schaden... 

Hierbei geht es darum, dass das Einwohnermelde- bzw. Standesamt ein früheres Geschlecht oder einen früheren Namen nicht bekannt geben darf.

Das was Du behauptest ist eine unverschämte Lüge!

Woher ich das weiß:Recherche

Schlecht,

Wenn uns die Geschichte eins gelehrt hat, dann dass Verbote kaum funktionieren und manchmal sogar alles schlimmer machen.

Und selbst wenn es so im Gesetz steht, ist es unwahrscheinlich, dass es in den meisten Fällen geahndet wird.

Es ist auch nicht erlaubt andere Personen zu beleidigen oder absichtlich schlechtzureden, aber trotzdem wird es in der Realität praktisch kaum geahndet.

Man darf nicht vergessen, dass ein verbales Vergehen praktisch nie nachgewiesen werden kann. Wenn es zur Klage kommt, dann steht es erstmal Aussage gegen Aussage und meistens wird das Verfahren recht schnell wieder eingestellt.

Einfach dem Kläger glauben, werden die Gerichte nicht, denn dann könnte jeder ganz einfach behaupten, dass man mit falschen Pronomen angesprochen wurde und so könnte man andere Menschen sehr einfach zu Unrecht beschuldigen, wenn man jemandem schaden will.


Lamanini  24.07.2024, 18:34
Wenn uns die Geschichte eins gelehrt hat, dann dass Verbote kaum funktionieren

Und irgendwie verlangst du trotzdem nicht, Mord zu legalisieren, sondern nur die Belästigung von trans Menschen.

0
ScienceBuster  24.07.2024, 19:20
@Lamanini

Moment, hier wurde etwas falsch verstanden:

Erstens: Ich bin selbstverständlich gegen die Beleidigung von Trans-Manschen, aber ein Verbot ist dennoch aus psychologisch/soziologischer Sicht eher weniger hilfreich, weil es erfahrungsgemäß mehr Widerstand bei den Leuten auslöst.

Zweitens: Mord ist eine hochkriminelle Straftat und kann nicht einfach mit einer verbalen Beleidigung gleichgesetzt werden, um die es hier geht. Und auch die Hemmschwelle von Mord ist ungemein höher als bei einer simplen Beleidigung, daher ist das Verbot von schweren Straftaten wie Mord sehr wohl sinnvoll.

0
Lamanini  24.07.2024, 19:40
@ScienceBuster

Soll ich dir mal was sagen? Man wird schon beleidigt als trans Person, hat nur einfach kaum Möglichkeiten sich zu wehren. Die machen das egal ob legal oder illegal.

Jetzt kann man solchen Monstern mal was reindrücken, und das ist schön.

1
ScienceBuster  24.07.2024, 20:01
@Lamanini

Ja, ich verstehe dich vollkommen und kann absolut nachvollziehen, dass sich die Betroffenen natürlich irgendwie wehren möchten!

Aber wie du sagst, solche schrecklichen Menschen machen das einfach aus Boshaftigkeit, egal ob es legal oder illegal ist. Und wirklich geahndet werden solche rein verbalen Vergehen leider nur in den wenigsten Fällen.

Und durch so ein Verbot besteht die große Gefahr, dass sie sich noch mehr angestachelt fühlen und es aus Trotz erst recht machen. Ganz besonders Menschen, die sich im rechtspopulistischen und LGBTQ-feindlichen Lager befinden wie z.B. die Konservativen in den USA, die dort aktiv gegen LGBTQ-Rechte ankämpfen und absichtlich zuwider handeln.

Ich hoffe, du kannst meinen Punkt gewissermaßen nachvollziehen. Dieses psychologische Phänomen ist zum Beispiel auch bei Drogenverboten bekannt. Durch das Verbot machen die Leute es erst recht, weil sie sich nichts vorschreiben lassen wollen.

0
Pingyouinlove  24.07.2024, 18:07

Es geht um Ämter nicht um Privatpersonen.

0
Schlecht,

Vollkommen überzogen und übertrieben ist das !!!!

Und wieder kann Schindluder getrieben werden. Grade bei Personen die Nicht-Binär oder einfach nur habgierig sind.

Es ist doch so, wenn vor mir - rein optisch - eine Person steht, ordne ich sie einem Geschlecht zu und das ist nun mal männlich oder weiblich. Entsprechend rede ich diese Person dann mit Herr/er oder Frau/sie an. Wenn diese Person sich jetzt weder noch fühlt, kann ich das ja erstmal nicht sehen. Dann muss man mir das nach einem "Hallo" mitteilen. Oder wenn man sie falsch angesprochen hat - unwissentlich natürlich - mir auch mitteilen ob und welches Pronomen sie (die Person) bevorzugt.

Wenn man jetzt nur am Telefon oder per E-Mail Kontakt hat (so wie ich auf der Arbeit) ist das ja dann noch schwerer. In meiner Signatur steht mein Vor- und Nachname. Bei den meisten anderen Menschen auch. Und da richte ich mich nach dem Vorname , der wiederum auch entweder männlich oder weiblich ist. Entprechend antworte ich : Guten Tag Herr XX / Frau XX............
Bei ausländischen Namen google ich das Geschlecht immer und wenn ich mir da unsicherbin, dann schreib ich meistens Hallo oder guten Tag/guten Morgen

Und deswegen ist dieses Gesetzt und die Strafe die damit einhergeht vollkommen überzogen und sinnfrei. Ja, wenn man es extra macht, kann man sich beschweren , aber doch nicht gleich so

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Persönliche Meinung und Ansicht

Lamanini  24.07.2024, 18:32

Komisch, dass du wieder Rechte lügen glaubst…

0
MiniU73  24.07.2024, 18:11

die Strafe gilt ja auch erst sobald es jemand mit besucht und aus bösem Willen gemqcht hat

0
tippsforqueers  24.07.2024, 18:06

Das Gesetz bezieht sich nur auf absichtliches, mehrfaches misgendern mit böswilliger Absicht. Wenn du eine Person aus Unwissenheit falsch bezeichnest und ausversehen mal falsche Pronomen verwendest, wird und kann dir das keiner übel nehmen. Dafür kannst du auch nicht bestraft werden.

2
PeterJohann  23.07.2024, 17:29

Kein Grund für dieses ganze Aufgeregtsein. Die Nachricht ist gelogen....

2
Schlecht,

... niemanden mit Pronomen anspricht.
Selbst beim Offenbarungsverbot ist es nur eine "bis zu 10.000€" Strafe, wenn du wüsstest wofür es alles "bis zu" Strafen gibt, in der Realität werden diese jedoch nicht annähernd in diesen Bereichen verhängt.
Gesetze gibt es ausserdem viele, diese sind aber oft gar nicht durchsetzbar, da sie in Konflikten mit anderen Gesetzen stehen. Strafbar ist es vllt. als Arbeitsgeber das in der Firma zu verbreiten, die andere Frage ist, ob man Leute zwingen kann, dein Geheimnis zu bewahren. Ich bezweifle stark, dass ich jetzt bspw. ein Foto privat nicht sharen kann, auf dem eine Person abgebildet ist, die damals halt noch ein Mann "war" oder alte Geschichten wie man zusammen in der Herrenmannschaft Fussball gespielt erzählen darf, aus der hervor geht, dass die Person biologisch männlich ist.


Pingyouinlove  24.07.2024, 18:06

Es geht um Ämter. Die dürfen den alten Namen nicht rausgeben außer an die Polizei. Der Fragesteller Manipuliert durch Halbwahrheiten. Privatpersonen können sagen was sie wollen.

0
titzi4  24.07.2024, 17:52

Das hat aber nix mit aktuelle Anrede mit Pronomen zu tun.

0