Gilt man als diskriminierend, wenn man politische Maßnahmen gegen radikale Muslime unternimmt?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Nein 76%
Ja 24%

12 Antworten

Nein

Nein, ganz und gar nicht.

Ja

Na haste dich hier nicht getraut deinen echten Namen zu nutzen!?

Immame (Prediger in der Moschee) zur deutschen Sprache zwingen, um zu wissen, was gepredigt wird

Dieser Teil wäre mit dem GG nicht vereinbar und definitiv diskriminierend

Entziehen der Staatsbürgerschaft und Abschiebung,

Auch hier würde es unter Umständen dem GG zuwider laufen

Ausweitung des Strafrechts gegenüber muslimischer Eltern, 

Und das wäre sogar ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des GG

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt

DerRoll  25.07.2024, 14:28

Ich finde es ja wirklich erstaunlich wie sich die Verfassungsfeinde hier so offen äußern können. Sobald es gegen andere geht (in diesem Fall Muslime) scheint die Verfassung scheißegal zu sein, aber sonst immer Meinungsfreiheit mimimi schreien.

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Nein

Ich würde es durchaus begrüßen, das all das was du aufgezählt hast auch durchgesetzt wird.

Realistisch gesehen wird das leider nicht passieren solang unsere Links-Grün versiffte Regierung an der Macht ist. Denn die schützt offenbar diese Menschen

Und nein, es ist keinesfalls rassistisch. Im Gegenteil. Es schützt doch die eigenen , deutschen Bürger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Persönliche Meinung und Ansicht

DerRoll  25.07.2024, 14:25
Realistisch gesehen wird das leider nicht passieren solang unsere Links-Grün versiffte Regierung an der Macht ist.

Realistisch wird das nie passieren, da ein großer Teil der unsinnigen Vorschläge dem Grundgesetz widerspricht. Und das Grundgesetz ist aus gutem Grund so formuliert wie es formuliert ist. Siehe z.B. die Antwort von @Boltze

Aber schön wie du deine unbedingte Treue zum Grundgesetz offen legst.

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Das was du an Punkten aufführst hat mit der Überschrift nichts zu tun. Deine Punkte sind in Teilen in eklatantem Widerspruch zum Grundgesetz und daher schlicht nicht nur völlig daneben, sondern auch gar nicht realisierbar.

Ich finde es ziemlich mies von dir derartig Stimmung zu machen.


Hinterfrager1  25.07.2024, 08:51
Deine Punkte sind in Teilen in eklatantem Widerspruch zum Grundgesetz

Das kann ich leider nicht so erkennen. Ich widerspreche dir

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GoriIIa  25.07.2024, 08:51

Welche Punkte widersprechen denn dem Grundgesetz? Ok, das mit der Erziehung würde derzeit wahrscheinlich nicht durchführbar sein. Allerdings wird uns nichts anderes übrig bleiben, denn bei den Kindern fängt es bekanntermaßen schon an. Da muss angesetzt werden.

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DerRoll  25.07.2024, 08:52
@GoriIIa

Entzug der Staatsbürgerschaft, Ausweisen und Verhaften, Predigt auf Deutsch, Strafrecht für Eltern. Das ist alles ausgemachter Schwachsinn und nicht durchführbar. Lediglich eine Moscheenschließung ist möglich wie bereits durch geführt.

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GoriIIa  25.07.2024, 09:06
@DerRoll
Entzug der Staatsbürgerschaft

Geht bei doppelter Staatsbürgerschaft.

Ausweisen und Verhaften

Wenn Straftaten begangen wurden geht das. Was haben radikale Muslime, die Juden hassen und dies auch öffentlich kundtun, sich ein Kalifat wünschen usw, noch hier verloren? Selbst die Bundesregierung will diese Leute abschieben.

Strafrecht für Eltern

Also meiner Meinung nach ist es schon psychischer Kindesmissbrauch, wenn man Kinder schon früh religiös indoktriniert.

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DerRoll  25.07.2024, 09:57
@GoriIIa
Geht bei doppelter Staatsbürgerschaft.

a) steht davon nichts in der "Frage" und b) sind dann dennoch die Hürden sehr hoch. Beim jüngsten Fall in der Presse ging das nur weil die Staatsbürgerschaft gesetzwidrig erschlichen wurde.

Wenn Straftaten begangen wurden geht das.

Wenn Straftaten begangen wurden dann sind die Strafen in Deutschland zu verbüßen.

Was haben radikale Muslime, die Juden hassen und dies auch öffentlich kundtun, sich ein Kalifat wünschen usw, noch hier verloren? 

Meinungen, auch wenn sie grundgesetzwidrig sind sind zunächst kein Abschiebegrund. Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation KANN einer sein, muss aber nicht.

 Selbst die Bundesregierung will diese Leute abschieben.

Auch die Bundesregierung ist an Gesetze gebunden.

Also meiner Meinung nach ist es schon psychischer Kindesmissbrauch, wenn man Kinder schon früh religiös indoktriniert.

Dann fang mal an dafür eine juristisch sattelfeste Begründung aufzubauen. Hinweis: Du wirst scheitern.

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Nein

Nur ein großer Teil der Muslime wird es als diskriminierend empfinden.

Aber in Wirklichkeit ist es einfach nur eine Schutzmaßnahme für das Volk, für die Demokratie und für die Verfassung, weil in einer freien und friedlichen Gesellschaft kein Platz für Extremismus jeglicher Art ist.