Gilt man als diskriminierend, wenn man politische Maßnahmen gegen radikale Muslime unternimmt?
- Moscheen schließen, wo radikale Philosophie gepredigt wird
- Abschiebung der radikalen Muslime mit nicht Deutscher/EU-Staatsbürgerschaft und Verhaften derjenigen, welche die Staatsbürgerschaft der Bundesrepublik haben oder EU-Bürger sind
- Immame (Prediger in der Moschee) zur deutschen Sprache zwingen, um zu wissen, was gepredigt wird
- Ausweitung des Strafrechts gegenüber muslimischer Eltern, die ihren Kindern Antisemitismus und Hass zuhause beibringen
- Entziehen der Staatsbürgerschaft und Abschiebung, wenn die Bekennung der Sharia höherwertiger ist als die Bekennung des Grundgesetzes
Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen
12 Antworten
Nein, ganz und gar nicht.
Na haste dich hier nicht getraut deinen echten Namen zu nutzen!?
Immame (Prediger in der Moschee) zur deutschen Sprache zwingen, um zu wissen, was gepredigt wird
Dieser Teil wäre mit dem GG nicht vereinbar und definitiv diskriminierend
Entziehen der Staatsbürgerschaft und Abschiebung,
Auch hier würde es unter Umständen dem GG zuwider laufen
Ausweitung des Strafrechts gegenüber muslimischer Eltern,
Und das wäre sogar ein eklatanter Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des GG
Ich finde es ja wirklich erstaunlich wie sich die Verfassungsfeinde hier so offen äußern können. Sobald es gegen andere geht (in diesem Fall Muslime) scheint die Verfassung scheißegal zu sein, aber sonst immer Meinungsfreiheit mimimi schreien.
Ich würde es durchaus begrüßen, das all das was du aufgezählt hast auch durchgesetzt wird.
Realistisch gesehen wird das leider nicht passieren solang unsere Links-Grün versiffte Regierung an der Macht ist. Denn die schützt offenbar diese Menschen
Und nein, es ist keinesfalls rassistisch. Im Gegenteil. Es schützt doch die eigenen , deutschen Bürger.
Realistisch gesehen wird das leider nicht passieren solang unsere Links-Grün versiffte Regierung an der Macht ist.
Realistisch wird das nie passieren, da ein großer Teil der unsinnigen Vorschläge dem Grundgesetz widerspricht. Und das Grundgesetz ist aus gutem Grund so formuliert wie es formuliert ist. Siehe z.B. die Antwort von @Boltze
Aber schön wie du deine unbedingte Treue zum Grundgesetz offen legst.
Das was du an Punkten aufführst hat mit der Überschrift nichts zu tun. Deine Punkte sind in Teilen in eklatantem Widerspruch zum Grundgesetz und daher schlicht nicht nur völlig daneben, sondern auch gar nicht realisierbar.
Ich finde es ziemlich mies von dir derartig Stimmung zu machen.
Das zeigt wie ungeheuer viel Ahnung du vom Grundgesetz hast.
Lass ihn das doch erst mal hinterfragen, vielleicht kommt er dann drauf :)
Welche Punkte widersprechen denn dem Grundgesetz? Ok, das mit der Erziehung würde derzeit wahrscheinlich nicht durchführbar sein. Allerdings wird uns nichts anderes übrig bleiben, denn bei den Kindern fängt es bekanntermaßen schon an. Da muss angesetzt werden.
Entzug der Staatsbürgerschaft
Geht bei doppelter Staatsbürgerschaft.
Ausweisen und Verhaften
Wenn Straftaten begangen wurden geht das. Was haben radikale Muslime, die Juden hassen und dies auch öffentlich kundtun, sich ein Kalifat wünschen usw, noch hier verloren? Selbst die Bundesregierung will diese Leute abschieben.
Strafrecht für Eltern
Also meiner Meinung nach ist es schon psychischer Kindesmissbrauch, wenn man Kinder schon früh religiös indoktriniert.
Geht bei doppelter Staatsbürgerschaft.
a) steht davon nichts in der "Frage" und b) sind dann dennoch die Hürden sehr hoch. Beim jüngsten Fall in der Presse ging das nur weil die Staatsbürgerschaft gesetzwidrig erschlichen wurde.
Wenn Straftaten begangen wurden geht das.
Wenn Straftaten begangen wurden dann sind die Strafen in Deutschland zu verbüßen.
Was haben radikale Muslime, die Juden hassen und dies auch öffentlich kundtun, sich ein Kalifat wünschen usw, noch hier verloren?
Meinungen, auch wenn sie grundgesetzwidrig sind sind zunächst kein Abschiebegrund. Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation KANN einer sein, muss aber nicht.
Selbst die Bundesregierung will diese Leute abschieben.
Auch die Bundesregierung ist an Gesetze gebunden.
Also meiner Meinung nach ist es schon psychischer Kindesmissbrauch, wenn man Kinder schon früh religiös indoktriniert.
Dann fang mal an dafür eine juristisch sattelfeste Begründung aufzubauen. Hinweis: Du wirst scheitern.
Nur ein großer Teil der Muslime wird es als diskriminierend empfinden.
Aber in Wirklichkeit ist es einfach nur eine Schutzmaßnahme für das Volk, für die Demokratie und für die Verfassung, weil in einer freien und friedlichen Gesellschaft kein Platz für Extremismus jeglicher Art ist.
Das kann ich leider nicht so erkennen. Ich widerspreche dir