Gehören Beleidigungen zur Meinungsfreiheit?

Nein 94%
Ja 6%

33 Stimmen

9 Antworten

Nein

Eine Meinung kann man sachlich begründen. Beleidigungen sind Polemik!

Nein

Für Beleidungen sieht das Stafgestzbuch Strafen vor:

§ 185Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nein

Das muss im Einzelfall betrachtet und differenziert werden. In Deutschland, ist die Meinungsfreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als ein Grundrecht verankert. Darin heißt es, dass Jeder das Recht dazu hat, seine Meinung in Wort, Bild und Schrift zu äußern und auch zu verbreiten. Nach Artikel 5 GG selber, hat die Meinungsfreiheit ihre Grenzen jedoch in dem Recht der persönlichen Ehre, im Schutze der Jugend und in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Beleidigungen, sind also davon nicht abgedeckt und deswegen auch im Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Strafe bedroht. Legale Beleidigungen, wären auch nicht mit der unantastbaren Würde des Menschen, dessen staatliche Pflicht ist sie zu schützen, nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes zu vereinbaren. Dabei, muss jedoch zwischen den "klassischen" Beleidigungen, insbesondere den bekannten Schimpfwörtern und zwischen "jemand empfindet etwas als beleidigend, in der Allgemeinheit ist es jedoch keine anerkannte Beleidigung", juristisch unterschieden werden. Jeder Mensch, hat schließlich ein anderes persönliches Empfinden.

Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die allgemeinen Gesetze, wird von manchen Juristen schon immer kritisch betrachtet, weil hier eben der Gesetzgeber durch das sogenannte einfache Bundesrecht, die einfachen Bundesgesetze, die mit einfacher politischer Mehrheit beschlossen werden können, die Meinungsfreiheit weiter einschränken kann. Jedoch, sind Grundrechtseinschränkungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE) mit Sitz in Karlsruhe generell nur dann zulässig, wenn der Gesetzgeber damit ein verfassungsrechtlich legitimes Ziel verfolgt, dieses Ziel durch die Grundrechte weniger beeinträchtigende Maßnahmen nicht ebenso erreicht werden kann und wenn der Grundrechtseingriff auch insgesamt nicht unverhältnismäßig ist. Zudem, unterliegt der Gesetzgeber auch der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, Grundrechtseinschränkungen anhand der Kriterien regelmäßig auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen und muss die Gesetze falls erforderlich dementsprechend anpassen oder aufheben.

Mfg

Nein

Nein.

Beleidigung ist jedoch nicht gleich Beleidigung. Es kommt drauf an, wen es betriff.

Politiker müssen z. B. deutlich mehr ohne rechtliche Schritte wegstecken können als Normalbürger. Man darf z. B. Höcke einen Faschisten oder Scholz einen Idioten nennen, könnte aber rechtliche Probleme bekommen, wenn man ein normales AfD- Mitglied oder einen niederen AfD Funktionär öffentlich als Faschist bezeichnen würde bzw. irgendein SPD-Mitglied oder einen niedrigen Funktionär als Idiot.


Thor87  10.09.2024, 13:05

Das mit Höcke ist so übrigens so nicht ganz korrekt. Erstens ist das Thema immer noch in Berufung und daher noch nicht durch, und zweitens bezieht sich das Urteil darauf, dass das Wort "Faschist" allgemein nicht als Beleidigung gewertet wird, da es eine auf Grundlagen beruhende Aussage ist. Das heißt aber nicht, dass das auf Höcke tatsächlich zutrifft. Das Wort ist lediglich keine Beleidigung.

Wenn ich aber jemanden als A-loch oder Ziegenf****r bezeichne, gibt es keine Möglichkeit, dass diese Bezeichnung auf irgendwelchen Fakten basieren könnte, und wird daher als Beleidigung gewertet, weil sie lediglich auf einer persönlich motivierten Abneigung beruht.

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Mccrackhead  10.09.2024, 13:35
@Thor87

Wenn jetzt aber jemand wirklich Ziegen f***t, dann darf ich ihn doch einen Ziegenf****r nennen weil es ja dann auf Fakten basiert. oder?

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Thor87  10.09.2024, 13:42
@Mccrackhead

Sofern das F-Wort nicht als Beleidigung zählt, ja. Das Problem mit der Bezeichnung ist eher, dass man damit eine ganze Völkergruppe beleidigt.

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Nein

Gar nicht! Viele Menschen haben aber ein gestörtes Verhältnis zu Wahrheiten und Beleidigungen.