Behinderte Ungeborene bis zur Geburt töten?

Ja, das ist gut so. 52%
Nein, das ist problematisch. 48%

25 Stimmen

Still  10.09.2024, 07:50

Wo hast du das denn her? Davon steht absolut nichts im StGB und würde auch jeder ärztlichen Ethik widersprechen!

Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 09:18

Als Nichtjurist erkennt man es beim Lesen des § 218a Abs. 2 StGB eventuell nicht, aber das ist die aktuell geltende Rechtslage.

Still  10.09.2024, 09:55

Bitte dann zu meiner Antwort kommentieren.

Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 10:26

Habe ich.

12 Antworten

Ja, das ist gut so.
Behinderte Ungeborene bis zur Geburt töten?

Nein, die embryopathische Indikation ist schon 1995 abgeschafft worden.

Als medizinischer Grund zählt nur, wenn eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht

In Deutschland dürfen behinderte Ungeborene bis unmittelbar vor der Geburt (konkret: bis zum Einsetzen der Wehen) getötet werden

Das ist nicht korrekt. Möglich ist eine Abtreibung nur dann, wenn das Leben, bzw der Gesundheitszustand der Mutter gefährdet.

Anschließend muss die Schwangere das tote Kind gebären.

Das ist richtig. Deswegen ist eine Spätabtreibung für alle Beteiligten keine leichte Sache, die man sich mal eben so überlegt.

Übrigens: verstirbt das Kind aufgrund eines IUFT im Uterus, muss es auch von der Frau geboren werden.

werden von der Krankenversicherung finanziert.

Ja.

Es werden auch Lungenkrebsbehandlungen für Kettenraucher von der Krankenkasse finanziert oder künstliche Hüften für Menschen, die sich jahrzehntelang nur minimal bewegt haben.

Muss ich alles nicht gut finden, aber wir leben in einem Land, in dem jeder Mensch Zugang zu einer Krankenversicherung hat, die notwendige Eingriffe bezahlt. Und das wiederum finde ich tatsächlich gut.

Findet Ihr diese Regelung richtig?

Ja. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner letzten Entscheidung zum Thema eindeutig festgestellt, dass die Rechtspflicht zum Austragen der Schwangerschaft dann nicht besteht, wenn man es der Frau (zB weil ihr eigenes Leben in Gefahr ist) nicht zumuten kann. Denn immerhin ist auch die Schwangere Trägerin von Grundrechten.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 10:03
Nein, die embryopathische Indikation ist schon 1995 abgeschafft worden.

Das stimmt. Nun wird in § 218a Abs. 2 StGB verschleiernd auf die seelische Gesundheit der Schwangeren abgestellt. Wenn diese sich durch ein behindertes Kind seelisch belastet fühlt, darf es getötet werden. Und zwar bis unmittelbar vor der Geburt. Das war selbst im Nationalsozialismus nicht erlaubt. Dort lag die Grenze bei sechs Monaten.

Zur Rechtslage Folgendes:

Fast unbemerkt ist die sogenannte embryopathische Indikation gestrichen worden. Abgetrieben werden durfte, wenn diagnostiziert wurde, daß das Kind schwer behindert war, allerdings mußte die Abtreibung der Behinderten in den ersten 5 ½ Monaten passieren, vor Beendigung der 22. Woche. Beides - Behinderung und Frist - wurden gestrichen.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/1996/Tod-im-Mutterleib-Wird-behindertes-Leben-durch-Paragraph-218-noch-geschuetzt,erste6666.html

Letztes Jahr wurden vom dritten bis fünften Schwangerschaftsmonat 2.458 Ungeborene getötet und vom fünften bis neunten Schwangerschaftsmonat 715 Ungeborene getötet (siehe hier).

Das ist nicht korrekt. Möglich ist eine Abtreibung nur dann, wenn das Leben, bzw der Gesundheitszustand der Mutter gefährdet.

In meiner Antwort ging es um den Zeitraum. Du stellst jedoch auf den Grund für die Abtreibung ab. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Der Zeitraum ergibt sich aus dem Grund. Bei sogenannter medizinsicher Indikation, die auch eine Behinderung des Ungeborenen umfasst, ist eine Tötung des Ungeborenen bis zum Einsetzen der Wehen zulässig.

Deswegen ist eine Spätabtreibung für alle Beteiligten keine leichte Sache, die man sich mal eben so überlegt.

Ich verstehe dieses "Niemand macht sich diese Entscheidung einfach" nicht. Wenn man sich die Entscheidung seinen Nachwuchs zu töten genau überlegt hat und es sich nicht um eine Spontanhandlung handelt, erhöht das den Grad der Schuld und senkt ihn nicht.

Muss ich alles nicht gut finden, aber wir leben in einem Land, in dem jeder Mensch Zugang zu einer Krankenversicherung hat, die notwendige Eingriffe bezahlt. Und das wiederum finde ich tatsächlich gut.

Die Tötung menschlichen Lebens ist kein wie auch immer notwendiger Eingriff.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner letzten Entscheidung zum Thema eindeutig festgestellt, dass die Rechtspflicht zum Austragen der Schwangerschaft dann nicht besteht, wenn man es der Frau (zB weil ihr eigenes Leben in Gefahr ist) nicht zumuten kann.

Was interessiert mich das Bundesverfassungsgericht? Da setzen die Parteien politische ausgewählte Richter ein. Das Bundesverfassungsgericht ist keine moralische Instanz, sondern ein politisch bestimmtes Gremium.

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Elli113  10.09.2024, 10:46
@Philippus1990
. Das war selbst im Nationalsozialismus nicht erlaubt. Dort lag die Grenze bei sechs Monaten.

LOL. Die Nationalsozialisten hatten für "lebensunwertes Leben" noch ganz andere Behandlungen im Sinn, als eine Abtreibung. Der Grund, warum damals Abtreibungen nach dem 6. Monat nicht mehr durchgeführt wurden, war nur der, dass es damals noch keine für die Mutter einigermaßen sichere Methoden zur Spätabtreibung gab.

Wenn diese sich durch ein behindertes Kind seelisch belastet fühlt, darf es getötet werden

Nein. Wir reden hier immer noch von einem Schwangerschaftsabbruch, nicht von Kindstötung.

 vom fünften bis neunten Schwangerschaftsmonat 715 Ungeborene getötet

Eines davon ist das Kind einer guten Freundin. Bei ihr wurde festgestellt, dass ihr Kind Triploidie aufweist - was dazu führt, dass das Kind relativ schnell nach der Geburt verstirbt, wenn es denn überhaupt lebend geboren wird. Trotzdem wollte sie die Schwangerschaft nicht vorzeitig abbrechen. Aber dann wurde in der 28. Woche bei ihr das HELLP-Syndrom festgestellt, was bedeutete, dass die Schwangerschaft schnellstmöglich beendet werden musste, da tatsächlich konkrete Lebensgefahr für sie bestand. Also entschied sie sich doch noch für einen Abbruch.

Willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, dass sie sich die Entscheidung leicht gemacht hat? Oder dass genau weil dies nicht der Fall war, sie eine noch größere Schuld trifft?

Ehrlich gesagt macht mich deine Arroganz und Überheblichkeit wütend.

Du hast KEINE AHNUNG, welche Einzelschicksale hinter diesen 715 Spätabtreibungen stehen, bildest dir aber ein, aufgrund moralischer Überlegenheit ein Urteil bilden zu können.

Nein. Kannst du nicht.

Die Tötung menschlichen Lebens ist kein wie auch immer notwendiger Eingriff.

Eine Abtreibung ist unter Umständen aber doch notwendig.

Das Bundesverfassungsgericht ist keine moralische Instanz

Zum Glück. Wusste doch schon Woyzeck: "Moral ist, was moralisch ist. "

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 12:38
@Elli113
Der Grund, warum damals Abtreibungen nach dem 6. Monat nicht mehr durchgeführt wurden, war nur der, dass es damals noch keine für die Mutter einigermaßen sichere Methoden zur Spätabtreibung gab.

Was für eine "Mutter"?

Nein. Wir reden hier immer noch von einem Schwangerschaftsabbruch, nicht von Kindstötung.

Weil das Ungeborene ja noch kein Kind, sondern bloß ein Zellhaufen ist. Zellhaufen mit Gehirn, schlagendem Herz usw., aber trotzdem ein Zellhaufen. Schon klar.

Willst du mir jetzt ernsthaft erzählen, dass sie sich die Entscheidung leicht gemacht hat?

Die Fällen in denen das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, sind sehr selten. In der Regel geht es um eine Behinderung des Kindes. Und da wird dann in 90 Prozent der Fälle kurzer Prozess gemacht, so dass fast keine Kinder mit Trisomie-21 noch geboren werden.

Gleichzeitig redet die Politik über Inklusion von Behinderten und wirft Björn Höcke vor ein neues Euthanasie-Programm zu planen, weil er es für besser hält, wenn Behinderte und Nicht-Behinderte getrennt unterrichtet werden. Das ist alles nur noch geisteskrank.

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Elli113  10.09.2024, 14:35
@Philippus1990
Was für eine "Mutter"?

Das ist deine Argumentation? Witzig. Von mir aus dann eben "die Schwangere".

Weil das Ungeborene ja noch kein Kind, sondern bloß ein Zellhaufen ist.

Wir alle sind Zellhaufen. Und ein Ungeborenes ist ein Ungeborenes. Ein Kind ist ein Kind.

Und eine Abtreibung ist ein Schwangerschaftsabbruch, keine Kindstötung.

Die Fällen in denen das Leben der Schwangeren in Gefahr ist, sind sehr selten. In der Regel geht es um eine Behinderung des Kindes

Hast du eine Quelle für diese Behauptung?

, so dass fast keine Kinder mit Trisomie-21 noch geboren werden

Das stimmt. Aber reden wir jetzt über Spätabtreibung oder nicht? Föten mit Chromosomenanomalien werden in der Regel schon deutlich vor dem 5. Monat abgetrieben, weil man diese durch den NIPT/Harmony-Test schon sehr früh diagnostizieren kann.

Das ist alles nur noch geisteskrank

Ich sehe den Widerspruch nicht. Es gibt nun mal Menschen mit Behinderung, ob von Geburt an oder erworben. Und die sollten selbstverständlich in die Gesellschaft integriert werden- was im übrigen betroffenen Familien die Entscheidung FÜR ein behindertes Kind erleichtern würde.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 15:20
@Elli113
Das ist deine Argumentation? Witzig.

Finde es ehrlich gesagt gar nicht so witzig, wenn Frauen ihren ungeborenen Nachwuchs töten und dann auch noch als dessen "Mütter" bezeichnet werden.

Wir alle sind Zellhaufen. Und ein Ungeborenes ist ein Ungeborenes. Ein Kind ist ein Kind.

Linke können halt nie sagen, wann genau für sie schützenswertes Leben anfängt, weil ihr Maßstab völlig willkürlich ist. Und nein: "Sobald es außerhalb des Körpers der Mutter lebensfähig ist", ist kein sicher feststellbarer Zeitpunkt.

Hast du eine Quelle für diese Behauptung?

Ja, zehn Jahre in der Pro-Life-Bewegung.

Föten mit Chromosomenanomalien werden in der Regel schon deutlich vor dem 5. Monat abgetrieben, weil man diese durch den NIPT/Harmony-Test schon sehr früh diagnostizieren kann.

Was null ändert. Das ist Euthanasie wie im Nationalsozialismus.

Und die sollten selbstverständlich in die Gesellschaft integriert werden- was im übrigen betroffenen Familien die Entscheidung FÜR ein behindertes Kind erleichtern würde.

Die "betroffenen Familien" haben überhaupt kein Recht über fremdes Leben zu entscheiden. Diese Formulierung "für ein Kind entscheiden" ist so unglaublich euphemistisch. Das Kind ist doch bereits da! Es geht bloß darum, ob man dieses tötet oder nicht.

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Elli113  10.09.2024, 15:52
@Philippus1990
Finde es ehrlich gesagt gar nicht so witzig

Dass du keinen Humor hast, ist schade für dich.

Linke können halt nie sagen, wann genau für sie schützenswertes Leben anfängt

Was "Linke" können oder nicht, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass ich es sagen kann.

Schützenswert ist das Leben bereits ab der Einnistung. Das gilt übrigens auch für das Leben der Schwangeren.

Sobald es außerhalb des Körpers der Mutter lebensfähig ist", ist kein sicher feststellbarer Zeitpunkt

Doch. Es ist definitiv sicher, dass vor der 21. Woche geborene Föten nicht lebensfähig sind.

Ja, zehn Jahre in der Pro-Life-Bewegung

Also keine Quelle, noch nicht mal anekdotische Evidenz, nur Propaganda.

Die "betroffenen Familien" haben überhaupt kein Recht über fremdes Leben zu entscheiden

Aber du nimmst dir das Recht heraus?

Und es ist wirklich toll, wie du mal wieder meine These bestätigst, dass es Pro-Life-Menschen überhaupt nicht um das werdende Leben geht, sondern nur darum, sich in das Leben fremder Menschen einzumischen.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 17:26
@Elli113
Was "Linke" können oder nicht, weiß ich nicht.

Das solltest Du doch am besten wissen.

Schützenswert ist das Leben bereits ab der Einnistung. Das gilt übrigens auch für das Leben der Schwangeren.

Das Leben der Schwangeren ist in der Regel nicht in Gefahr, das des Ungeborenen schon. Und geschützt wird ungeborenes Leben auch nicht effektiv.

Aber du nimmst dir das Recht heraus?

Leute töten ihren Nachwuchs und bestimmen damit über fremdes Leben. Und wenn man diese Fremdbestimmung beenden will, mischt man sich in fremdes Leben ein? Linke sind so unlogisch, es ist unglaublich.

Und es ist wirklich toll, wie du mal wieder meine These bestätigst, dass es Pro-Life-Menschen überhaupt nicht um das werdende Leben geht, sondern nur darum, sich in das Leben fremder Menschen einzumischen.

Die Leute töten nehmen anderen das Leben, aber wer das ablehnt, mischt sich in das Leben anderer ein. Was für ein wirres Gebrabbel. Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo die Freiheit eines anderen berührt wird. Und das ist offenkundig der Fall, wenn man diesen um die Ecke bringt.

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Elli113  10.09.2024, 20:53
@Philippus1990
Das solltest Du doch am besten wissen

Ich bin nur eine einzelne Person, gehöre eher nicht zum linken Spektrum und selbst wenn würde ich mir nicht anmaßen wollen, stellvertretend für alle zu sprechen.

Das Leben der Schwangeren ist in der Regel nicht in Gefahr,

Doch, ist es. Nach einer Geburt ist die Frau nie wieder die, die sie vorher war und ihr Leben ist ein komplett anderes, erst Recht mit behindertem Kind.

Die Leute töten nehmen anderen das Leben

Nein. Wir reden immer noch von UNGEBORENEN. Die werden nicht getötet, sondern abgetrieben.

aber wer das ablehnt, mischt sich in das Leben anderer ein

Du kannst Abtreibung gerne für dich ablehnen, aber du hast schlicht und ergreifend kein Recht dazu, dich in anderer Leute Lebensentscheidungen einzumischen oder gar über sie zu richten.

Die Freiheit des Einzelnen endet da, wo die Freiheit eines anderen berührt wird.

Exakt so. Die Freiheit der Betroffenen wird da berührt, wo du meinst, dich einmischen zu müssen.

Das Leben der betreffenden Kinder ist dir völlig egal

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 21:44
@Elli113
Ich bin nur eine einzelne Person, gehöre eher nicht zum linken Spektrum

Doch, tust Du. Was für Rechte verteidigen bitte Abtreibung? Eben.

Doch, ist es. Nach einer Geburt ist die Frau nie wieder die, die sie vorher war und ihr Leben ist ein komplett anderes, erst Recht mit behindertem Kind.

Es ging nicht darum, ob ihr Leben ein anderes ist, sondern darum, ob sie in Lebensgefahr ist.

Nein. Wir reden immer noch von UNGEBORENEN. Die werden nicht getötet, sondern abgetrieben.

Ah, wenn man ein völlig ausgebildetes Kind im Mutterleib tötet, ist es keine Tötung, weil ja noch im Mutterleib. Linke Logik mal wieder.

Du kannst Abtreibung gerne für dich ablehnen, aber du hast schlicht und ergreifend kein Recht dazu, dich in anderer Leute Lebensentscheidungen einzumischen oder gar über sie zu richten.

Die Tötung des eigenen Nachwuchses als "Lebensentscheidung" zu bezeichnen ist maximal geisteskrank. Und: Ich richte über wenn ich will. Noch haben wir in diesem Land Meinungsfreiheit.

Das Leben der betreffenden Kinder ist dir völlig egal

Ok, für diesen unsachlichen Angriff geht es für Dich jetzt auf die Ignorieren-Liste.

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Ja, das ist gut so.

Das ist mir lieber, weil die Mutter das Kind akzeptieren muss. Stell dir vor eine junge Mutter kann ihr Kind nicht akzeptieren, weil das Down Syndrom hat. Viele behinderte Kinder landen letztendlich in Heimen und führen ein grauenvolles Leben. Da ist diese Möglichkeit doch besser


Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:41
Stell dir vor eine junge Mutter kann ihr Kind nicht akzeptieren, weil das Down Syndrom hat. Viele behinderte Kinder landen letztendlich in Heimen und führen ein grauenvolles Leben.

Warum darf man Behinderte dann nicht auch nach der Geburt töten?

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:49
@smesh
Ist ja dann ein Mensch mit Gefühlen

Ah, und Ungeborene im neunten Monat haben keine Gefühle? Die entstehen erst nach der Geburt? Na dann.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 21:40
@Kugelflitz

Dann kann man ja zumindest unmittelbar nach der Geburt noch zur Tat schreiten. Top.

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Kugelflitz  09.09.2024, 23:39
@Philippus1990

Nein, ein Mensch hat direkt nach der Geburt alle Rechte, also auch auf körperliche Unversehrtheit.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 00:55
@Kugelflitz
Nein, ein Mensch hat direkt nach der Geburt alle Rechte, also auch auf körperliche Unversehrtheit.

Jo, aber paar Sekunden davor nicht. Linke Ideologie ist so unlogisch...

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Kugelflitz  10.09.2024, 07:45
@Philippus1990

Das ist keine linke Ideologie, sondern ganz einfach Biologie, auf Grund der dieses Gesetz entwickelt wurde. Ein ungeborenes Kind ist kein Eigenständiges Lebewesen, irgendwo muss man die Grenze ziehen.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 09:14
@Kugelflitz
Das ist keine linke Ideologie, sondern ganz einfach Biologie, auf Grund der dieses Gesetz entwickelt wurde.

Genau, der § 218a StGB wurde auf Grundalge von Biologie und nicht auf Grundlage von politischen Interessen entwickelt. XD

Ein ungeborenes Kind ist kein Eigenständiges Lebewesen, irgendwo muss man die Grenze ziehen.

Jo, aber ein Säugling ist bekanntlich ein eigenständiges Lebewesen. Er isst eigenständig, wäscht sich eigenständig und geht dann anschließend eigenständig arbeiten. XD

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Kleidchen2  09.09.2024, 18:29

Bei Down-Syndrom wäre das strafbar.

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Kleidchen2  09.09.2024, 18:42
@smesh

WEil Down-Kinder das Leben der Mutter nicht bedrohen.

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Kleidchen2  09.09.2024, 18:49
@smesh

Dann hättest du bis zur 12. SW noch Chance gehabt.

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isebise50  10.09.2024, 18:48
@Kleidchen2
Bei Down-Syndrom wäre das strafbar.

Laut § 218a Absatz 2 (medizinische Indikation) ist der mit Einwilligung der Schwangeren von einem Arzt vorgenommene Schwangerschaftsabbruch dann nicht rechtswidrig, wenn der Abbruch der Schwangerschaft unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher Erkenntnis angezeigt ist, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden, und die Gefahr nicht auf eine andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden kann.

Eine psychische Beeinträchtigung der Schwangeren kann selbstverständlich auch bei einer Trisomie vorliegen.

Die sogenannte embryopathische Indikation ist abgeschafft (nur weil ein Ungeborenes eine Behinderung hat, darf also keine Abtreibung vorgenommen werden). 

Doch die Mehrzahl der mit medizinischer Indikation vorgenommen Abbrüche werden letztlich aufgrund einer diagnostizierten Embryopathie durchgeführt. Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Pränataldiagnostik liegen bei 88 Prozent der Spätabtreibungen schwerwiegende klinische Befunde vor, darunter schwere Chromosomenanomalien, fehlende Nieren oder fetale Tumoren. Mindestens 50 Prozent der Kinder hätten keine Chance, das erste Jahr oder auch nur ihre Geburt zu überleben.

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Jihamnedijad  10.09.2024, 18:54
@isebise50

Ein Kind nicht zu mögem ist keine schwerwiegende seelische Beeinträchtigung.

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Kleidchen2  10.09.2024, 21:29
@isebise50

Den Paragraphen habe ich oben auchzitiert und der gibt genau das von dir Behauptete nicht her.

Deine letzten 2 Absätze bestätigt das, was ich geschrieben habe.

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Weder noch. Das, was du dort beschreibst nennt sich Fetozid und geht nicht einfach mal eben so. Ärzte dürfen sich dieser Entscheidung, die einzig bei der Mutter liegt, verweigern. Üblicherweise werden professionelle Gremien aus Ärzten und Psychologen einberufen, die die Entscheidung debattieren, da es auch juristische Probleme geben kann. Du stellst das hier etwas tendenziös simplifiziert dar.

lg up


Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:28
Du stellst das hier etwas tendenziös simplifiziert dar.

Nein. Ich habe die Gesetzeslage exakt und wahrheitsgetreu wiedergegeben. Du scheinst die abstoßende Realität verschleiern zu wollen.

Üblicherweise werden professionelle Gremien aus Ärzten und Psychologen einberufen, die die Entscheidung debattieren, da es auch juristische Probleme geben kann.

Angesichts der geltenden Gesetzeslage, wonach die Tötung des Ungeborenen allein Sache der Frau und ihrer Ärzte ist, kann es da überhaupt keine "juristischen Probleme" geben. Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem eine Spätabtreibung zu juristischen Problemen geführt hätte.

-2
upbrunce  09.09.2024, 18:30
@Philippus1990

😄Die Faktenlage ist überall einsehbar, da diskutiere ich doch jetzt nicht drüber. Deine Interpretation ist dein Problem.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:35
@upbrunce

Du konntest bisher nicht konkretisieren, was ich denn nun entgegen der Faktenlage falsch behauptet haben soll. Du störst Dich einfach daran, dass ich die Tötung Behinderter nicht so cool finde.

-2
Kleidchen2  09.09.2024, 18:38
@Philippus1990

Nein, du hast die angebliche Faktenlage falsch dargestellt. Siehe meine Anwort.

In dem entsprechenden Abatz geht es um das Wohl der Schangeren und nicht um die Behinderung des Kindes.

2
upbrunce  09.09.2024, 18:42
@Philippus1990

Abgesehen von den weitestgehend scheinbar seriösen Einzelnachweisen unterhalb des Wikipediaartikels findest du hier eine knappe Zusammenfassung: https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/abbruch-nach-auffaelligem-befund/#c59750

Der Fetozid ist im Grunde eine juristische Ausnahmeregelung, die theoretisch die eigentliche Gesetzeslage (nämlich die juristische Verpflichtung des Arztes ab der 20. Woche nach Empfängnis das Leben zu erhalten) aushebeln kann. Du dagegen stellst es so dar als könne die Mutter einfach am Tag vor der Geburt sagen "Nein" und das wird dann einfach so gemacht. Dem ist nicht so. Überdies, wie oben schon beantwortet, ist eine Gefährdung der Schwangeren eingeschlossen. Ich hoffe, ich konnte es deutlicher machen. lg u

2
Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:44
@upbrunce
Der Fetozid ist im Grunde eine juristische Ausnahmeregelung, die theoretisch die eigentliche Gesetzeslage (nämlich die juristische Verpflichtung des Arztes ab der 20. Woche nach Empfängnis das Leben zu erhalten) aushebeln kann.

Eine solche Verpflichtung des Arztes existiert seit 1995 nicht mehr:

Fast unbemerkt ist die sogenannte embryopathische Indikation gestrichen worden. Abgetrieben werden durfte, wenn diagnostiziert wurde, daß das Kind schwer behindert war, allerdings mußte die Abtreibung der Behinderten in den ersten 5 ½ Monaten passieren, vor Beendigung der 22. Woche. Beides - Behinderung und Frist - wurden gestrichen.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archiv/1996/Tod-im-Mutterleib-Wird-behindertes-Leben-durch-Paragraph-218-noch-geschuetzt,erste6666.html

Du dagegen stellst es so dar als könne die Mutter einfach am Tag vor der Geburt sagen "Nein" und das wird dann einfach so gemacht.

De facto werden Ärzte immer dem Wunsch der "Mutter" nachkommen. Insofern ist an meiner Darstellung nichts falsch.

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upbrunce  09.09.2024, 18:48
@Philippus1990

Wie gesagt, die Quellen sind einsehbar, ich habe welche angegeben, die Debatte ist damit von meiner Seite aus beendet.

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 09.09.2024, 18:53
@upbrunce
Wie gesagt, die Quellen sind einsehbar, ich habe welche angegeben, die Debatte ist damit von meiner Seite aus beendet.

Jo, Du hast mir irgendeine Internetseite der Abtreibungslobby verlinkt, die Du offenkundig ergoogelt hast und auf der nichts steht, was ich nicht ohnehin schon weiß. Keine Ahnung, was Du mir mit dem Link sagen willst.

-3
Grautvornix  10.09.2024, 18:49
@Philippus1990
De facto werden Ärzte immer dem Wunsch der "Mutter" nachkommen. Insofern ist an meiner Darstellung nichts falsch.

Es geht dabei nicht um Wünsche, die kann man Weihnachten äußern!

Es geht um:

 um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren

Hab ich mir bei Kleidchen geliehen. Danke.

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upbrunce  10.09.2024, 20:25
@Grautvornix

Eine Diskussion, auch wenn es drüber steht, führt hier zu nichts mehr. Hätte ich geahnt, dass Philippus ein radikaler Abtreibungsgegner mit Hang zu Verschwörungstheorien ist, der von Quellenauswertung nicht das geringste versteht, hätte ich mich gar nicht zu einer Antwort hinreißen lassen. Das hat man davon, wenn man so nett ist, etwas ins gerade Licht rücken zu wollen. 🙃

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Ja, das ist gut so.

Es kommt sehr häufig vor, dass man sich in der Theorie eine abstrakte Meinung bildet („auf jeden Fall“… „auf keinen Fall“), bis einen tatsächlich die Praxis geradezu erschlägt. 

Schön, wenn man auch ein „behindertes“ Kind annehmen und lieben kann und sich sicher ist, dies physisch, psychisch, finanziell, partnerschaftlich und lebensplanerisch "stemmen" zu können und die Blicke anderer und ein gemurmeltes „das muss doch heutzutage nicht sein“ einem am Poppes vorbeigehen.

Aber ich habe auch jedes Verständnis dafür, wenn sich eine Frau oder ein Paar das eben nicht zutraut.

Denn sie sind es, die mit den gegebenenfalls einhergehenden Belastungen jeden Tag leben müssen, mitunter ihr geliebtes Kind leiden sehen und sich fragen, wer sich denn nach ihrem Tod um das Kind kümmert.

Ich kann nur jedem wünschen, niemals eine solch qualvolle Entscheidung treffen zu müssen, sich gegebenenfalls für oder gegen ein behindertes Wunschkind zu entscheiden.

Wenn es denn aber so ist, kann ich nur hoffen, dass die Frau Unterstützung, Respekt und Verständnis erfährt.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:17
Aber ich habe auch jedes Verständnis dafür, wenn sich eine Frau oder ein Paar das eben nicht zutraut.

Du hast Verständnis dafür, dass man ein Ungeborenes mit Trisomie-21 durch eine Giftspritze ins Herz tötet, weil man kein Kind mit Behinderung will? Wow.

Ich kann nur jedem wünschen, niemals eine solch qualvolle Entscheidung treffen zu müssen, sich gegebenenfalls für oder gegen ein behindertes Wunschkind zu entscheiden.

Dieses "für oder gegen ein Kind entscheiden" ist der absolut widerlichste Euphemismus für töten oder leben lassen, den ich kenne.

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isebise50  10.09.2024, 19:20
@Philippus1990

Wie du meinst…

Doch warum startest du eine Umfrage, wenn du von einer Meinung abweichende Antworten nicht zulässt?

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Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:31
@isebise50

Ich lasse sie doch zu. Oder habe ich Deine Antwort gelöscht?

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Ich bin immer ganz froh, wenn solche Kelche an mir vorbeigehen und möchte dann da auch nicht drüber nachdenken.

Ich bin auch froh, dass mein Sohn hetero ist.


Philippus1990 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:02

Was für Kerle?

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PyroFreakF4  10.09.2024, 19:03
@Philippus1990

KELCHE

ja, aber mein Fehler, ich vergaß, wo ich mich aufhalte und wie ich mich ausdrücken muss

Ey., diggah, ich bin echt froh ey, wenn mir das nicht passiert und ich mein köpfchen für fussball und Wetten freihalten kann

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