Ist es Pflicht eine Wohnung bzw Adresse / Postanschrift zu haben?

Hallo, ich habe mir neulich Gedanken gemacht was wäre wenn?

Sagen wir mal jemand hat viel Geld geerbt, mit viel meine ich etwa 50 Milionen. Wenn der jenige alles richtig macht, muss er nie wieder in seinem Leben arbeiten gehen.

Jetzt ist diese Person niemand der sich festsetzen will, in einem Haus oder Wohnung oder Land (der EU), hat auch keine Verwandten und ist ganz alleine. Nein der jenige kündigt sein Mietverhältnis, kauft sich ein riesengroßes Wohnmobil und will damit von Stadt zu Stadt reisen, mal ne Woche in Hamburg mal ne Woche in Dresden dann wieder in Stuttgart und von da nach Paris nach 2 Wochen nach Amsterdam und von da nach Madrid rüber usw.

Jetzt ist das aber so, überall wo man was beantragt muss man doch eine Adresse angeben. Sei es eine Versicherung oder der Personalausweis oder ein Konto bei einer Bank. Alle wollen eine Anschrift bzw Adresse wissen. Der jenige hat aber keine Wohnung weil er in seinem Luxuswohnmobil umherfährt und mal hier und mal dort ist.

Wie funktioniert das alles, vor allem muss man ja hier in Deutschland bei irgendeinem Einwohnermeldeamt gemeldet sein. Aber der jenige ist ja nirgendwo auf Dauer und will sich auch keine Wohnung mieten/kaufen nur um eine Adresse zu haben was ja mit unnötigen Kosten verbunden wäre, zumal das er eigentlich nie dort sein wird.

Ich habe mir darüber echt den Kopf zerbrochen und gegoogelt aber keine befriedigende Antwort erhalten.

Vieleicht kennt sich jemand von euch aus.

Grüßle @ all

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Nachweis der Eigennutzung beim Verkauf einer Immobilie

Hallo! Wir haben Ende 2008 ein Haus über eine Versteigerung erworben, der Zustand war renovierungsbedürftig. Von Anfang an haben wir darin gewohnt. In dem ganzen Durcheinander haben wir allerdings übersehen, uns dort auch bei der Gemeinde anzumelden. Beide waren wir noch bei den Eltern gemeldet. Erst seit Januar 2011 hat mein Mann seinen Wohnsitz dort bei der zuständigen Gemeinde angemeldet. Ich selber bin noch bei meinen Eltern gemeldet. Aufgrund der finanziellen Situation müssen wir das Haus nun leider verkaufen. Wir wären froh, wenn wir das bisschen Gewinn, das wir uns in den letzten 3 Jahren vielleicht erarbeitet haben, nicht ganz durch die sog. Spekulationssteuer verlieren. Nun endlich die Frage: Bei privater Eigennutzung beträgt doch die Mindestfrist 2 Jahre, um den evtl. anfallenden Gewinn nicht versteuern zu müssen. Wie ist diese private Eigennutzung nachzuweisen? Dient nur der Nachweis der Anmeldung bei der Gemeinde für die Eigennutzung, müssen beide Ehepartner angemeldet sein (da hätten wir ja dann schlechte Karten) oder zählen auch Telefonrechnungen, Stromrechnungen o. ä. als Nachweis für die Eigennutzung. Wir beide gehen davon aus, dass höchstwahrscheinlich der Nachweis der Anmeldung bei der Meldebehörde als Stichtag ausschlaggebend ist. Aber vielleicht weiß jemand genauer Bescheid. Beim Finanzamt nachfragen trauen wir uns nicht, um nicht gleich einen Vermerk zu bekommen. Wir wären für Auskünfte und Erfahrungen dankbar. Danke und liebe Grüße - Julia

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Wohnsitz wegen Führerscheinentzug

Liebe Leute,

ich stecke so richtig in der Klemme und komm ohne eurer Hilfe nicht aus! Hatte einen Führerscheinentzug wegen einer Trunkenheitsfahrt am 06.02.2010 und daraufhin eine Sperrzeit bis 22. November 2010 bekommen. Bin aber in die Schweiz gezogen! Wollte einen Antrag bei der Führerscheinstelle (D) stellen, die haben meinen Antrag auf wiedererlangen des Führerscheins abgelehnt wegen fehlendem Hauptwohnsitz! Obwohl ich zu 100% weiss das ich nur eine MPU (auch Idiotentest genannt) in D machen müsste weill ich die ganzen anderen Unterlagen beisamen hab. Hab also hier (in der Schweiz) einen Antrag gestellt, die bräuchten einen Karteiauszug von Deutschland, neues Foto und neue Sehtestbescheinigung. Hatte ich alles parad. Dann hatte ich hier von der Schweizer Behörde Unterlagen bekommen das ich eine Schweizerische MPU machen müsste. HAB ICH GEMACHT! Und erfolgreich bestanden! Hat knapp 1000€ gekostet!!! Das war Monat Mai, und heute vor ner Woche schreiben die mir das ich den Führerschein hier in der Schweiz neu machen muss und mit dem sogar nicht in D fahren dürfte, sondern erst nach dem erlangen eines Schweizer Führerscheins währe ich berechtigt einen Antrag in D zustellen und doch noch die MPU in D-Singen machen müsste..erst dann wär die Sache erledigt....... Das ist doch nicht normal!Voll behindert!!! Was soll man da in so einer Situation tun, voll am Ende..

Jetzt ist die Überlegung was tun??

  1. Über Anwalt alles probieren zu klären.
  2. Den Führerschein in der Schweiz neu machen..+danach noch 115€ Antraggebühren in D und noch die deutsch MPU mit ca. 480€
  3. oder sich aus der Schweiz abmelden und in Deutschland einen Hauptwohnsitz anzumelden...da wär dann natürlich das deutsche Finanzamt mir mit 500-600€ auf den färsen, da ich jetzt nicht in D gemeldet bin, zahl ich auch keine Steuer!
Schweiz, Führerschein, Führerscheinentzug, Wohnsitz

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