Wohngeld Wiederspruch?

hi Leute, ist dieses schreiben in Ordnung ?

[Mein Name] 

[Meine Adresse] 

[PLZ Ort]

Oberbürgermeister der Stadt Berlin 

Wohngeldstelle 

[Adresse der Wohngeldstelle] 

[PLZ Ort]

04.10.2024

Betreff: Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid vom [Datum des Bescheids], Wohngeldnummer 0282727

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid vom [Datum des Bescheids] ein, der meinen Antrag auf Wohngeld für die Wohnung in [Adresse der Wohnung] betrifft. Der Bescheid wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sei. Diese Entscheidung ist meiner Meinung nach nicht korrekt, da ich die geforderten Unterlagen fristgerecht eingereicht habe.

Ich erhielt von Frau Jansen eine Frist bis zum 30.09.24 zur Einreichung der Unterlagen. Am 25.09.24 habe ich auf Ihre Aufforderung hin alle angeforderten Dokumente per E-Mail übersandt, darunter auch meine zwei Bürgergeldbescheide. Diese Bescheide stellen gleichzeitig meinen Einkommensnachweis dar, da ich keine weiteren Einkünfte habe. Es wurde explizit nach einem Einkommensnachweis und den Bürgergeldbescheiden gefragt – da ich ausschließlich Bürgergeld beziehe, sind diese Bescheide meine einzigen relevanten Einkommensdokumente.

Zur Klärung füge ich diesem Schreiben erneut folgende Dokumente bei:

1. Die gesendete E-Mail vom 25.09.24, in der ich die geforderten Unterlagen übermittelt habe.

2. Die beiden Bürgergeldbescheide, die mein Einkommen vollständig nachweisen.

3. Die E-Mail von Frau Jansen, in der die Frist bis zum 30.09.24 genannt wird.

Ich bitte Sie, den Sachverhalt noch einmal zu überprüfen und den Wohngeldbescheid entsprechend zu ändern.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens und informieren Sie mich über die weiteren Schritte.

Mit freundlichen Grüßen

Name 

Unterschrift 

Wohngeld, Wohngeldantrag
Wohngeld: Mindesteinkommen?

Hallo,

ich befinde mich aktuell im Begtiff, einen Antrag auf Wohngeld zu stellen, wobei ich aktuell ein Masterstudium absolviere. Hierbei ist wichtig, dass aufgrund eines Wechsels im Master kein Anspruch auf Bafög mehr besteht. Daher bin ich auf die Option aufmerksam geworden, Wohngeld zu beantragen. Nun gibt es hierbei nach einiger Recherche zu diesem Thema Probleme / für mich offene Fragen..

Zunächst bin ich im Internet auf unterschiedliche Antworten auf die Frage gestoßen, ob nur für einen Hauptwohnsitz Wohngeld beantragt werden kann. Die Mehrheitsmeinung ist jedoch, dass dies eben lediglich für einen Hauptwohnsitz möglich ist. Da mein WG-Zimmer aktuell als Nebenwohnung gemeldet ist, müsste ich dieses folglich als Hauptwohnung anmelden. Ist dies plausibel oder könnte die "kurzfristige" Änderung vom Amt negativ ausgelegt werden?

Außerdem muss für die Bewilligung von Wohngeld ja ein gewisses Mindesteinkommen vorliegen. Dieses beträgt (für Alleinerziehende, ledige Personen) aktuell 502 Euro, zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung (ist bei mir gegeben, da ich diese selbst zahle) und der Warmmiete. Aufgrund meines Werkstudentenjobs verdiene ich im Monat allerdings lediglich 400 Euro und erhalte auch sonst keinerlei Geld von anderen Stellen. Mit diesen 400 Euro wäre es mir ohne Weiteres möglich, meinen Lebensunterhalt zu decken, aber die Wohngeldstelle wird das vermutlich anders sehen.. Gibt es dennoch eine Möglichkeit, diese Regelung "zu umgehen"?

Vielen Dank im Voraus!

Sozialleistungen, Wohngeld, Wohngeldantrag
Ich bekomme vom Jobcenter keine Genehmigung für Wohngeld?

Hallo,

Ich bin 21 Jahre alt. Arbeitslos & Arbeitssuchend und ich lebe zur Zeit bei mein Eltern mit Hartz IV

Ich habe bereits ein Antrag gestellt bei meiner Sachbearbeiterin für die Kostenübernahme von Wohn und Heizkosten (Anspruch auf eigene Wohnung)

Leider wurde es nicht genehmigt.
Mir wurde gesagt ich soll Nachweise von dritten besorgen wie z.B Jugendamt, Arzt, usw?

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Zu meiner Situation was ich auch im Antrag reingeschrieben habe:

Ich habe momentan Probleme und Stress mit mein Eltern. Ich bin allgemein im Elternhaus Psychisch belastbar und beeinflussbar. Meine Mutter zieht auch bald aus wegen Eheproblemen mit meinem Vater. Ich hab auch kein Geld mehr. Ich bekomme von mein Vater auch kein Geld mehr (er bezieht HartzIV und Kindergeld von mir).

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Das mit dem Jugendamt verstehe ich. Aber wieso mein Hausarzt? Welche Nachweise soll der Hausarzt dem Amt liefern, denn ich bin nicht bei jedem Problem oder Kopfschmerzen zu mein Hausarzt gerannt. Ich besuche vielleicht 5x im Jahr mein Hausarzt

Und wie soll ich überhaupt das mein Hausarzt erklären?

Was kann ich jetzt tun um am besten so schnell wie möglich eine Genehmigung für Wohngeld zu bekommen ohne mich ans Jugendamt zu wenden. Denn ich überlebe das langsam nicht mehr Zuhause hier.

Habe ich denn jetzt Anspruch auf Wohngeld, denn im Internet steht eindeutig, das ich es habe. Ich bin Hilfsbedürftig und als deutscher staatlicher Bürger habe ich offensichtlich ein Recht dazu

Wohnung, ALG II, Amt, Anspruch, Jobcenter, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Wohngeldantrag, Jobcenter Wohnung
Wohngeld 2022/2023 Frage?

Hallo zusammen,

Ich habe zwei Fragen zum Wohngeld, und hoffe das jemand sich damit vielleicht mehr auskennt.

1.Frage:

Der grundsätzliche Anspruch auf Wohngeld habe ich. Ich befinde mich in der zweiten Ausbildung, einen BAB Ablehnungsbescheid habe ich. Laut Wohngeldrechner steht mir durchaus auch Wohngeld zu.

Nun aber zu meiner ersten Frage: Ich habe mehrere Wohngeldrechner ausprobiert, die ich über Google finden konnte, und jeder spuckt mir einen anderen Betrag aus bei logischerweißen gleichen Zahlen (Miete, Einkommen, Mietstufe). Von 50€ bis 280€ ist da alles dabei. Wie kann das sein? Mir ist klar das die endgültige höhe erst bei Bewilligung feststeht, aber mich würde es schon intressieren.

2.Frage, und vielleicht die wichtigere:

Ab Januar 2023 kommt ja die neue Wohngeld-Reform. Wie könnte das ablaufen? Wenn ich jetzt im Oktober bzw November meinen Antrag abgebe, und im besten fall noch dieses Jahr bewilligt wird, wird das Wohngeld dann 2023 automatisch erhöht? Oder muss ich dann nochmal einen neuen Antrag stellen? Vielleicht hat jemand Wohngeld bezogen, und kann sagen wie das bei letzten Erhöhungen funktioniert hat.

Noch habe ich den Antrag nicht abgeben, da ich noch auf die Verdienstbescheinigung warte.

Vielleicht findet sich hier jemand der sich mit Wohngeld auskennt. Da braucht man ja fast n Studium um da durchzublicken. :D

MfG

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Gilt Nachzahlung als Einkommen? Oder Überstunden?

Guten Abend/Morgen ihr lieben

Ich bin etwas durcheinander... ich habe eine Nachzahlung von knapp 1000 Euro vom Jobcenter erhalten obwohl ich Wohngeld bekomme. Zur Situation vorweg.

Ich habe im Jahr 2020 als Aufstocker von AlG 2 und Lohn gelebt und habe dann im Nov 2020 einen neuen besser bezahlten Job angefangen. Daraufhin wurde ich aus den Leistungen des Jobcenter rausbekommen da ich zu viel verdiene. Im Dez. 20 geriet ich dann bis März 21 in kurzarbeit und hatte Hilfe beim Jobcenter beantragt die es damals aber ablehnten. Daraufhin habe ich wohngeld beantragt und die Wohngeldbearbeiterin meinte das die Ablehnung nicht rechtens sei und ich solle einen Antrag auf Überprüfung der Sachlage stellen ect..Nach vielen hin und her auch zwischen den beiden Ämtern bekam ich dann ab April 21 Wohngeld bis einschließlich zum jetzigen Zeitpunkt.

Jetzt habe ich aber Post bekommen (Feb 22) das mein Antrag auf Überprüfung stattgegeben wurde , ich hätte doch Leistungen bekommen hätte und mir im Zeitraum von Dez 20 bis März 21 Leistungen nachbezahlt werden. Darunter auch BuT.

Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten muss oder kann? Bzw wie es weiter geht. Wenn ich es der Wohngeldbearbeiterin melde , was ich natürlich tue, passiert was??? Wird es mir als Einkommen angerechnet? Und ich verliere mein Wohngeld oder darf ich es behalten? Ich bekomme nur knapp 100€ monatlich an Wohngeld das wären da 10 Monate die sie mich sperren würden? 🙊🙈

Und wenn ich reguläre Überstunden von Arbeit ausbezahlt bekomme (ca 20 stk) wie verhält es sich da? 🙊🙈 1x im Jahr.

Liebe abendliche Grüße

Recht, Jobcenter, Nachzahlung, Wohngeldantrag, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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