Kann ich neben dem fsj und Wohngeld eine nebentätigkeit haben?
Hallo, ich habe am 1.12 ein fsj angefangen. Ich bin 24 und kriege noch bis ich 25 werde (April) Kindergeld.
sobald ich meine erste Gehaltsabrechnung habe, möchte ich Wohngeld beantragen. Meine Frage ist, ob ich neben dem fsj und Wohngeld auch Geld verdienen kann, ohne, dass etwas vom Wohngeld abgezogen wird und ob sich am Wohngeld etwas ändert, sobald das Kindergeld aufhört.
vielen Dank im voraus :-)
1 Antwort
Für das Wohngeld musst Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Dein Einkommen wird entsprechend bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde berücksichtigt, so wie das auch mit deinem Kindergeld passieren würde, auch wenn das im Normalfall kein anrechenbares Einkommen wäre.
Bekommt das Kind das Kindergeld aber selber gezahlt und wohnt alleine, dann zählt das Kindergeld als Unterhalt der Eltern und der wird als Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt.