Ich bekomme vom Jobcenter keine Genehmigung für Wohngeld?
Hallo,
Ich bin 21 Jahre alt. Arbeitslos & Arbeitssuchend und ich lebe zur Zeit bei mein Eltern mit Hartz IV
Ich habe bereits ein Antrag gestellt bei meiner Sachbearbeiterin für die Kostenübernahme von Wohn und Heizkosten (Anspruch auf eigene Wohnung)
Leider wurde es nicht genehmigt.
Mir wurde gesagt ich soll Nachweise von dritten besorgen wie z.B Jugendamt, Arzt, usw?
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Zu meiner Situation was ich auch im Antrag reingeschrieben habe:
Ich habe momentan Probleme und Stress mit mein Eltern. Ich bin allgemein im Elternhaus Psychisch belastbar und beeinflussbar. Meine Mutter zieht auch bald aus wegen Eheproblemen mit meinem Vater. Ich hab auch kein Geld mehr. Ich bekomme von mein Vater auch kein Geld mehr (er bezieht HartzIV und Kindergeld von mir).
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Das mit dem Jugendamt verstehe ich. Aber wieso mein Hausarzt? Welche Nachweise soll der Hausarzt dem Amt liefern, denn ich bin nicht bei jedem Problem oder Kopfschmerzen zu mein Hausarzt gerannt. Ich besuche vielleicht 5x im Jahr mein Hausarzt
Und wie soll ich überhaupt das mein Hausarzt erklären?
Was kann ich jetzt tun um am besten so schnell wie möglich eine Genehmigung für Wohngeld zu bekommen ohne mich ans Jugendamt zu wenden. Denn ich überlebe das langsam nicht mehr Zuhause hier.
Habe ich denn jetzt Anspruch auf Wohngeld, denn im Internet steht eindeutig, das ich es habe. Ich bin Hilfsbedürftig und als deutscher staatlicher Bürger habe ich offensichtlich ein Recht dazu
5 Antworten
Zuerst einmal: Wohngeld ist was anderes. Das ist ein Zuschuss zur Miete, den du bekommst, wenn du keine H4 Leistungen beziehst, selber Geld verdienst und eine eigene Wohnung hast.
Du möchtest kein Wohngeld, sondern, dass das Jobcenter dir eine eigene Wohnung finanziert und begründest das mit psychischen Problemen, die durch deine Eltern ausgelöst werden. Diese müssen erheblich sein, damit das Amt dem zustimmt. Wenn du erhebliche psychische Probleme hast, solltest du natürlich in ärztlicher Behandlung/Therapie sein und wenn der Arzt dann der Meinung ist, dass deine Probleme durch das Zusammenleben mit den Eltern ausgelöst werden, dann kann er dir darüber ein Attest ausstellen. Oder die Probleme sind so groß, dass bereits das Jugendamt seit Jahren involviert ist und bestätigt, dass du da raus muss. Beides scheint bei dir nicht der Fall zu sein, daher wird das Amt dir hier keine eigene Wohnung zahlen, bis du 25 bist.
Pro-Tipp: wenn man selber arbeiten geht, kann man mit seinem Einkommen eine eigene Wohnung mieten und muss nicht beim Amt rumbetteln 👍
Das Jobcenter hat mit Wohngeld nichts zu tun, dafür ist die Wohngeldbehörde zuständig.
Außerdem müsstest Du dafür schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Unter 25 Jahren, wohnhaft bei deinen bedürftigen Eltern, musst Du dem Jobcenter für einen Auszug einen wichtigen Grund nennen und belegen können bzw.diesen glaubhaft machen.
Sonst wird es keine Bewilligung für die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum geben.
Dabei kann dann das Jugendamt bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch hilfreich zur Seite stehen, also z.B.ein Schreiben fürs Jobcenter aufsetzen, dass dir ein Zusammenleben mit den Eltern nicht mehr zugemutet werden kann.
Da das 21 Lebensjahres aber schon vollendet ist, wirst Du da wahrscheinlich keine Unterstützung mehr vom Jugendamt bekommen.
Könnte dann ggf.nur noch dein Arzt helfen, wenn er dir bestätigt, dass es schon zu gesundheitlichen Problemen gekommen ist und deshalb ein Auszug bei den Eltern empfohlen wird.
Du brauchst kein Wohngeld. Als 21-Jähriger kannst Du arbeiten gehen wie andere Menschen auch. Davon kannst Du Dir dann eine tolle Wohnung leisten.
Wohngeld kann das Jobcenter nicht genehmigen, da es keines leistet.
Was Du meinst, ist eine Genehmigung für einen Auszug aus dem Elternhaus, die bei unter 25-jährigen nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Du wirst Deine psychischen Probleme nachweisen müssen; idealerweise per ärztlichem Attest.
Erforderlichenfalls geh' zu einem Fachanwalt für Sozialrecht:
Für Personen unter 25 Jahren ist die Finanzierung einer eigenen Wohnung durch das Jobcenter nur in besonderen Härtefällen möglich. Wenn Du psychische Belastungen geltend machst, musst Du die auch nachweisen.
Nein nicht nur psychische Belastung es geht ja auch so weit das mein Vater nicht um mich sorgen möchte also ich soll mein Essen und trinken alleine besorgen und bald zieht mein Vater auch von der Wohnung aus es wird also nicht mehr finanziert werden können. Was mache ich dann? Soll ich dann Obdachlos sein oder was