Meine Ex Frau und ich haben uns getrennt. Sie arbeitet nicht und ich schon. Wo kann sie Geld beantragen und was braucht sie für ein Antrag und welche Unterlage?
Guten Tag, meine ex und ich haben uns getrennt. Ich lebe seit 1.6.2024 wo anders und bin allein verdiener. Wir haben ein gemeinsamen Sohn, der bei ihr lebt.
Unterhaltsberechnung kann ich beim Jugendamt machen. Das weiß ich schon.
Aber ich weiß jetzt nicht, wo und welchen Antrag, meine ex Frau stellen muss. Um zusätzlich, zu den Unterhalt, den ich zahle. Den Rest von Amt bekommt. Ihre Mutter meinte, wir müssen zum Rechtsanwalt und die Trennung einreichen.. Um ein Zettel zu bekommen, der mit zum Amt muss. Mit unterlagen und mit der Kostenaufstellung, des Unterhalts. Sie bleibt in der Wohnung wohnen. Bis jetzt, habe ich die Miete und vieles bezahlt. Was ich alles aufschreibe, weil es schon den Unterhalt überschreitet. Habe schon beim Anwalt angerufen, die könnten mir nicht helfen und beim Jobcenter, geht leider keiner ran.
Hat jemand Erfahrung oder Informationen, die mir weiter helfen können.
Vielen Dank, um jede Antwort
2 Antworten
Wie alt ist denn euer Kind und was hast Du an Nettoeinkommen ?
Wenn Du noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine Steuererstattung bekommst bzw.bekommen hast, käme zum Nettoeinkommen noch 1/12 davon dazu.
Dann wird das Nettoeinkommen bereinigt und ergibt das bereinigte Nettoeinkommen, davon müsstest Du dann erst einmal Unterhalt für das Kind laut Düsseldorfer Tabelle zahlen.
Wäre das Kind noch keine 3 Jahre alt und Du würdest nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über deinem Selbstbehalt für Trennungsunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle liegen, stünde der noch Ehefrau Betreuungsunterhalt zu, sonst eben Trennungsunterhalt.
Dann müsste sie beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen, dafür sind dann aber auch deine Einkommensverhältnisse nachzuweisen, um deine Unterhaltsfähigkeit zu prüfen.
Den "Antrag" muss sie an Dich richten, während der Trennung bist Du für Deine Frau unterhaltspflichtig.