Meine Ex Frau und ich haben uns getrennt. Sie arbeitet nicht und ich schon. Wo kann sie Geld beantragen und was braucht sie für ein Antrag und welche Unterlage?

2 Antworten

Wie alt ist denn euer Kind und was hast Du an Nettoeinkommen ?

Wenn Du noch Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine Steuererstattung bekommst bzw.bekommen hast, käme zum Nettoeinkommen noch 1/12 davon dazu.

Dann wird das Nettoeinkommen bereinigt und ergibt das bereinigte Nettoeinkommen, davon müsstest Du dann erst einmal Unterhalt für das Kind laut Düsseldorfer Tabelle zahlen.

Wäre das Kind noch keine 3 Jahre alt und Du würdest nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über deinem Selbstbehalt für Trennungsunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle liegen, stünde der noch Ehefrau Betreuungsunterhalt zu, sonst eben Trennungsunterhalt.

Dann müsste sie beim Jobcenter einen Antrag auf Bürgergeld stellen, dafür sind dann aber auch deine Einkommensverhältnisse nachzuweisen, um deine Unterhaltsfähigkeit zu prüfen.

Den "Antrag" muss sie an Dich richten, während der Trennung bist Du für Deine Frau unterhaltspflichtig.