Wohngeld als Bürgergeld Empfänger während der Ausbildung?
Hallo Zusammen,
Ich befinde mich gerade in der Ausbildung. Allerdings deckt das Jobcenter lediglich die Kosten für mein Zimmer, da mein BAB-Antrag abgelehnt wurde. Dennoch plane ich, Wohngeld zu beantragen, da ich mich bald einbürgern lassen möchte. Als Bürgergeldempfänger gilt man als nicht anspruchsberechtigt. Daher lautet meine Frage, ob man gleichzeitig Wohngeld beantragen und Bürgergeld erhalten kann, bis das Wohngeld bewilligt wird. Kann dies auch zu einer Ablehnung des Wohngeldantrags führen?
2 Antworten
Aus welchem Grund wurde denn BAB - abgelehnt ?
Beide Leistungen kann es nicht gleichzeitig geben, zumindest nicht über einen längeren Zeitraum, dann käme es zur Rückforderung oder Erstattungsanspruch.
Wenn Du dem Grunde nach Anspruch darauf BAB - hättest, was im Regelfall in einer betrieblichen Erstausbildung der Fall wäre, also nicht deine Zweitausbildung ist, wäre Wohngeld im Regelfall ausgeschlossen, selbst dann, wenn Du die sonstigen Voraussetzungen für Wohngeld erfüllen würdest.
Nur wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf BAB - bestehen würde, weil es z.B.die Zweitausbildung ist, wäre Wohngeld bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen möglich, aber dann würde kein Anspruch mehr auf Bürgergeld bestehen.
Muss man im Antrag eh angeben und dann setzt sich die Wohngeldbehörde mit dem Jobcenter in Verbindung.
Beim Jobcenter sollte man die Antragstellung auch melden, dann wird es später zu einem Erstattungsantrag kommen, wenn Bürgergeld bezogen wird und es für diesen Zeitraum dann eine Nachzahlung von Wohngeld geben würde.
Bürgeld und Wohngeld schließen sich grundsätzlich leider gegenseitig aus.
Die Frage war doch, wenn ich es richtig lese. Ob Bürgergeld solange weiter gezahlt wird bis das Wohngeld bewilligt wird. Also das man quasi nicht auf dem trocken sitzt während der Wohngeldantrag bearbeitet wird.