Ist es in ok, die verwitwete Mutter (Pflegegrad 3) in den Sommerferien 2-3 Wochen in Kurzzeitpflege zu geben, damit die Söhne gleichzeitig in Urlaub können?
Folgender Fall:
Von einem über 80 Jahre alten Ehepaar, das noch zu Hause lebte, starb kürzlich der Mann. Er war, obwohl selbst schwer herzkrank, der Pfleger seiner Frau, die Pflegrad 3 hat.
So wurde, obwohl beide gebrechlich waren, die Änderung der Wohnsituation vermieden.
Seine Witwe möchte nun in der Wohnung bleiben, obwohl sie eine Knieprothese, ein weiteres kaputtes Knie, 2 Bypässe, hochgradig Rheuma, Arthrose und Ischias, Diabetes 2 und einen Herzinfarkt, sowie einen Schlaganfall mit Reanimation und einen Oberschenkelhalsbruch hinter sich hat.
Sie stellt sich das nun so vor, dass sie mit Hausnotruf und gelegentlicher Unterstützung beider Söhne beim Einkaufen und bei zahlreichen Arztbesuchem ohne Pflegedienst alleine zu Hause wohnen bleibt.
Wenn die Putzfrau kommt, will sie alleine duschen. Einer der Söhne fährt sie seit dem Tod ihres Mannes mehrmals in der Woche zur Physiotherapie, zu diversen Ärzten und Kliniken, z.B. mehrmals am Tag zum Zahnarzt zum Anpassen, zum Lungenfacharzt usw.
Ausserdem zur Fußpflege, zum Friseur, zur Bank und zum Einkaufen. Sie zeigt sich für die Hilfe großzügig, hat aber eigentlich für Arztbesuche einen Taxischein, kann sich aber nicht damit arrangieren, wenn mal ein anderer Fahrer kommt.
Sie hat 2 erwachsene Söhne. Beide sind voll berufstätig. Beide gehen mental seit geraumer Zeit wegen der häuslichen Situation der Mutter emotional und gesundheitlich am Stock.
Sohn 1 hat Diabetes und extremes Übergewicht und ist ständig überreizt, überfordert und müde. Sohn 2 war längere Zeit aus psychischen Gründen wegen Panikattacken krank.
Sohn 1 ist ihr Liebling, kümmert sich extrem oft um sie..fährt sie umher und überlässt seinen eigenen Haushalt und familiäre Dinge dafür permanent seiner Frau.
Er ist in der Freizeit viel ohne seine Familie unterwegs, macht aber jeden Sommer mit Frau und Kind gemeinsam Urlaub. Sowohl er als auch seine Frau müssen sich wegen der Urlaubszeiten mit Kollegen abstimmen.
Sie haben ein eigenes Haus mit großem, pflegeintensivem Garten und seine Frau hat als Hobby viele Zimmerpflanzen.
Bisher haben sie sich in den Ferien mit den Nachbarn direkt nebenan abgestimmt und gegenseitig die Häuser Briefkasten, Zimmerpflanzen und Garten während der Abwesenheit versorgt.
Nächstes Jahr sind die Nachbarn wegen Kollegen in der ersten Ferienhälfte im Sommerurlaub und bekommen zu anderer Zeit nicht frei.
Deshalb kam die Anfrage, ob Sohn 1 und Frau in der 2. Ferienhälfte fahren würden.
Beide könnten das von den Kollegen her, allerdings kann Sohn 2 aus beruflichen Gründen nur in der 2. Ferienhälfte, so dass die alte Mutter unversorgt wäre.
Sohn 2 hat auch ein Haus und Frau und Kind.
Nun gibt es 3 Optionen:
- Sohn 1 fährt in der ersten Ferienhälfte, damit die Mutter nacheinander von den Söhnen versorgt werden kann. Dann bleiben aber sein Haus, Garten und die Zimmerpflanzen unversorgt, da die gegenseitige Vertretung mit den Nachbarn nicht klappt. Der Briefkasten wird mit Werbezeitschriften voll laufen und vieles an Pflanzen wird eingehen, da in der Nähe niemand wohnt, der das in Vertretung machen kann. Es ist auch niemand da, der das Haus beobachtet und bewohnt wirken lässt.
- Sohn 1 fährt in der 2. Ferienhälfte, müsste dann aber mit seinem Bruder die Mutter in Kurzzeitpflege geben, die Krankenhäuser hasst und bisher auch keinen Pflegedienst zu Hause will. Sohn 1 will das deshalb der 8Mutter nicht antun. Er ist der Meinung, dass er vielleicht bald noch seine Mutter verlieren könnte, und man für sie deshalb die Sicherheit und Versorgung von Haus und Garten hintenan stellen muss. Die Wünsche von Frau und Kind möchte er immer dann hintenan stellen, wenn der Bruder nur zu bestimmten Zeiten Urlaub bekommt.
- Sohn 1 und seine Frau könnten auch separat in den Urlaub fahren, so dass er zu Hause bleibt und nach seiner Mutter schaut, während Frau und Kind alleine in den Urlaub fahren. Seine Mutter hätte hier Priorität vor Frau und Kind.
Frage: kann von der Seniorin und Sohn 1 erwartet werden, dass sie sich mit einer Kurzzeitpflege arrangieren, so dass die Familie gemeinsam in den Urlaub fahren kann und Haus und Garten versorgt sind?
Oder sollte man es in Anbetracht eines möglichen Todes der Seniorin (dessen Eintreten auch erst in vielen Jahren sein kann) und des Verlusts ihres Mannes auf eigene Interessen verzichten und das Haus mit Garten im Urlaub unbeaufsichtigt lassen, auch, wenn das viele Pflanzen nicht überleben werden und man den Nachbarn auch nicht auf Gegenseitigkeit unterstützen kann?
Sollte man auf automatische Bewässerung setzen und die Zimmerpflanzen sich selbst überlassen? Es gibt niemanden anders in der Nähe.
Oder sollte das Ehepaar getrennt verreisen, was es zuvor noch nie gemacht hat?
Wie würdet Ihr das handhaben?