Seid Ihr für oder gegen den Palästina-Kongress in Berlin?

Die Berliner Polizei hat den umstrittenen "Palästina-Kongress" in Berlin am Freitag rund zwei Stunden nach Beginn für beendet erklärt.

Eine Polizeisprecherin sagte dem rbb, Grund sei die per Video übertragene Rede eines Mannes gewesen, für den in Deutschland ein politisches Betätigungsverbot gilt. Daraufhin sei zunächst der Strom abgeschaltet worden. Nach einer rechtlichen Prüfung sei dann entschieden worden, die Veranstaltung ganz aufzulösen.

Der Kongress wurde laut Polizei auch für Samstag und Sonntag verboten. Dagegen könnten die Organisatoren allerdings noch Rechtsmittel einlegen, so die Sprecherin.

  • "Palästina-Kongress" am Freitagnachmittag nach Vorfall zunächst unterbrochen, dann aufgelöst
  • Kongress sollte von Freitag bis Sonntag in Berlin-Tempelhof stattfinden
  • Hartes Durchgreifen bei antisemitischen Straftaten angekündigt
  • 2.500 Polizisten sollten am Wochenende im Einsatz sein

Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/04/palaestina-kongress-berlin-polizei-grosseinsatz-antisemitismus.html

  • Findet Ihr das Vorgehen der Polizei richtig?
  • Soll Palästina-Kongress weitergehen, sofern Rechtsmittel erfolgreich sind?
Nein, ich bin gegen den Palästina-Kongress. 70%
Ja, ich bin für den Palästina-Kongress. 20%
Ich habe dazu keine Meinung. 10%
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Meinung des Tages zum Tag der Demokratie: Wie bewertet Ihr unsere Demokratie?

Am heutigen 15. September wird der Internationale Tag der Demokratie gefeiert. Während das Leben in einer demokratischen Gesellschaft für uns heute selbstverständlich ist, müssen demokratische Rechte in vielen Staaten häufig blutig erkämpft werden. Und auch in Deutschland schwindet der Glaube an die Demokratie...

Der Internationale Tag der Demokratie

Im Jahr 2007 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 15. September zum Internationalen Tag der Demokratie erklärt. Das Ziel: Demokratische Werte und Strukturen sollen weltweit gefördert, aber auch gegen immense und zunehmende Widerstände gestärkt werden.

Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Ende der Deutschen Demokratischen Republik und der damit einhergehenden bundesweiten Wiedererlangung essenzieller Rechte und Freiheiten wie z.B. Schutz der Menschenwürde, Meinungs-, Versammlungs-, Religions- und Pressefreiheit sowie das Wahlrecht sind derartige Rechte für uns mittlerweile selbstverständlich geworden. Dass Demokratie und demokratische Rechte allerdings keine Selbstverständlichkeit sind, offenbart der Blick in die Geschichte unseres Landes sowie der Blick in viele andere Länder: Weltweit werden Menschen in Diktaturen auch heute noch systematisch unterdrückt, vom Zugang zu Bildung und politischer Partizipation ausgeschlossen und beim Versuch, demokratische Rechte zu erkämpfen, weggesperrt, gefoltert oder - im schlimmsten Falle - getötet.

Wissenswertes zur Demokratie

Ihren Ursprung hat die Demokratie (altgr. δημοκρατία dēmokratía Volksherrschaft) im antiken Griechenland. Die moderne und repräsentative Demokratie, wie wir sie heute weitgehend kennen, reicht ins 17. und 18. Jahrhundert zurück.

In einer Demokratie liegt die Souveränität beim Volk. Weitere maßgebliche Merkmale wären die Gewaltenteilung sowie die Wahrung der Menschenrechte. Unterschieden wird grundsätzlich zwischen einer parlamentarischen Demokratie (wie in Deutschland) sowie einer präsidentiellen Demokratie (wie in den USA).

Traurige Bilanz: Im weltweiten Durchschnitt war das Demokratieniveau im vergangenen Jahr so niedrig wie seit 1986 nicht mehr; insgesamt 42 Staaten auf der Welt wurden 2022 zunehmend autokratischer. Im vergangenen Jahr standen 90 demokratischen Staaten 89 autoritär geführte gegenüber. Ungefähr 72% der Menschen weltweit leben in Autokratien bzw. autokratisch geführten Staaten.

Von zehn Demokratien mit den besten Werten befanden sich im Jahr 2022 stolze acht in Europa: Hier belegten Dänemark, Schweden und Norwegen die drei Spitzenplätze. Eritrea und Afghanistan, in dem die Taliban inzwischen wieder die Macht übernommen haben, bildeten die Schlusslichter.

Unsere Demokratie am Scheideweg?

Die Demokratie hatte's in den letzten Jahren nicht leicht: Laut einem Bericht von Freedom House 2023 waren Kriege, Staatsstreiche sowie Angriffe illiberaler Machthaber auf demokratische Institutionen primär für den Rückgang von Demokratie und Freiheit verantwortlich. In 21 Staaten wie beispielsweise die Ukraine, Äthiopien oder Myanmar nutzen Regierungen oder Besatzungsmächte Gewalt und Unterdrückung, um Kulturen / kulturelle Identitäten zu zerstören und rechtsstaatliche Strukturen zu untergraben. Doch auch viele westliche Demokratien mussten in den letzten Jahren mit immensen inneren Widerständen kämpfen; so erinnern wir uns sicherlich noch an die symbolträchtigen Bilder der Menschenmengen, die versucht haben, Kapitol oder Reichstag zu stürmen.

Wenngleich in Deutschland viele Menschen die mannigfaltigen Vorzüge (wie z.B. das Versammlungsrecht) der Demokratie wahrnehmen, offenbart eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung eine gewisse Unzufriedenheit mit der Demokratie bzw. dem Funktionieren demokratischer Institutionen. Zudem herrscht bei einigen Menschen in Deutschland der Glaube vor, sich nicht mehr in einer Demokratie, sondern in einer Diktatur zu befinden.

Unsere Fragen an Euch: Wie zufrieden seid Ihr mit der Demokratie? Woher kommt die Politik- bzw. Demokratieverdrossenheit vieler Menschen hierzulande? Wie viel (mehr) Demokratie wünscht Ihr Euch? Was muss eine wehrhafte Demokratie tun, um sich erfolgreich gegen diverse Widerstände zur Wehr zu setzen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/539956/15-september-tag-der-demokratie/#:~:text=Am%2015.%20September%20ist%20der,Demokratie%20zu%20f%C3%B6rdern%20und%20aufrechtzuerhalten.

https://www.kas.de/en/web/politische-bildung/tag-der-demokratie

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Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen /Welche Grundrechte sind betroffen?

Hallo,

für meine Hausarbeit in Grund- und Menschenrechte brauche ich bzgl. des Sachverhaltes etwas Hilfe und würde gerne Wissen wollen, welche Rechte hier laut dem Sachverhalt betroffen sein könnten. Vllt ist ja der ein oder andere dabei der mir weiterhelfen kann ?! :/

Zu prüfen ist, ob diese Vorschrift mit den Grundrechten des GG und der EMRK vereinbar ist.

Der Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit den Ausschreitungen bei Versammlungen gegen den G 20- Gipfel in Hamburg im Sommer 2017 hat der Berliner Senat den Entwurf für ein „Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen“ beschlossen und dem Berliner Abgeordnetenhaus zugeleitet. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses berät den Gesetzentwurf. Er hat den Polizeipräsidenten in Berlin um eine Stellungnahme gebeten. Das Justiziariat des Polizeipräsidiums ist mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der Stellungnahme befasst. Als Mitarbeiter/in dieser Dienststelle erhalten Sie den Auftrag, ein Gutachten zu der Frage zu erstellen, ob die vorgeschlagene Vorschrift mit den Grundrechten des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist.

Der Gesetzentwurf lautet:

„Gesetz zur Verhinderung von militanten Versammlungen

§ 1 Ein Camp, das keinen unmittelbaren Bezug zu Akten der Meinungskundgabe einer Versammlung hat, sondern vorwiegend der Versorgung von Personen dienen soll, die anderweitig an einer Versammlung teilnehmen, stellt keine nach § 1 Absatz 1 Versammlungsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978, BGBl. I S. 1789, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 8.12.2008, BGBl. I S. 2366) geschützte öffentliche Versammlung dar. Ein Camp im Sinne von Satz 1 kann insbesondere dann vorliegen, wenn 1. Zelte zu Übernachtungszwecken, 2. Sanitäranlagen und 3. Kochgelegenheiten vorgesehen sind oder vorgehalten werden.

§ 2 Bei Versammlungen, bei denen ein militanter Verlauf nicht ausgeschlossen werden kann, sollen, soweit Einsatzkräfte verfügbar sind, voll ausgerüstete SEK-Einheiten die Versammlung gut sichtbar begleiten.

 § 3 Dieses Gesetz schränkt das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes) ein.

§ 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.“

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