hat der vater umgangsrecht obwohl er nach lust und laune kommt?

hey leute ich bin echt langsam am ende ich bräuchte mal paar meinungen. es geht um meinen ex wir haben zusammen ein sohn der wird jetzt am 14 dezember 1 jahr und das problem ist eben das er sich nicht an zeiten hält entweder verspätet oder 2-3 wochenlang nichts von ihm hört. er sagt manchmal er müsste 2-3 sonntage hintereinander arbeiten was ich aber schwer glaube und wenn dann hat er doch mitte des woches frei und da kommt er auch nicht. anfang hatten wir feste tage da lief es garnicht gut dann hab ich zu ihm gesagt wenn du dein kind sehen willst meld dich bei familienberatung und mach dort einen termin so geht es nicht weiter. und wann hat er einen termin ausgemacht ERST NACH 5 MONATEN !!! muss man das verstehen?? naja danach lief es erstmal gut aber auch nur 2-3 wochen dann fing er wieder mit verspätungen an und dann hörte man von ihm alle 2 wochen was. vor 3 wochen war der couseng bei ihm er wollte den kleinen sehen aber wir können nicht weil ich und mein sohn lagen mit fieber im bett und er hat mich an dem tag genervt anruf terror und sms terror er hat mich auch als bedrängt " ABER EMIN COUSENG USW " fand ich echt scheiße der hat sich nicht mal sorgen gemacht was der kleine hat oder sowas... seit dem hab ich bis heute nicht von ihm gehört er hat nicht einmal gefragt ob es dem kleinen wieder gut geht ob wir geld haben oder sonst was weil er auch kein unterhalt bezahlt hat zuletzt meinte er nur per sms " ICH HÄTTE DIR HELFEN KÖNNEN WENN WIR GEKOMMEN WÄREN" also so eine frechheit

was sagt ich dazu? darf ich das jetzt zu jugendamt gehen und sagen das ich nicht mehr will das er den kleinen sieht? ich habe das sorgerecht nur mal so nebenbei er hat nur den vaterschaft anerkannt... der typ aus familienberatung meinte auch ganz zuletzt wenn er es diesmal nicht schafft kann er uns in ruhe lassen....

würde mich freuen wenn ihr was dazu schreibst .. danke :)

Umgangsrecht, Vater, Jugendamt, Vaterschaft
Rückwirkend differenz zwischen Unterhalt und Unterhaltsvorschuss?

Hallo.

Also alles was ich zum folgenden Thema gefunden habe, ist entweder schon einige Jahre alt und wahrschienlich nicht mehr aktuell, oder unglaublich schwer verständlich geschrieben oder bringt keine klare Antwort. Meine Frage ist folgende:

Ein Paar, unverheiratet, getrennt lebend zeugt durch einen "Unfall" ein Kind. Das Paar trennt sich noch in der Schwangerschaft und der Kindesvater zweifelt schon da an der Vaterschaft. Das Kind ist dann da, die Mutter geht direkt nach dem Krankenhausaufenthalt zum Jugendamt und erwirbt eine Beistandschaft. Sie nennt den Kindesvater. Sie bekommt Unterhaltsvorschuss bewilligt. 3 Monate später wird sie zu einem Vaterschaftstest geladen. Wieder knapp 2 Monate späte wird ihr mitgeteilt das dieser Positiv war und das sich nun um den Unterhalt gekümmert wird. Nochmal 1 Monat später ist der Unterhalt berechnet und jetzt sollte der Kindesvater zahlen. Inzwischen ist das Kind 6 1/2 Monate alt und die Mutter hat in dieser Zeit 133€ UV statt 241€ Unterhalt bekommen. Das Jugendamt erwirbt wohl einen Titel und klärt alles anliegende. Kann die Mutter nun für die vorhergegangenen 61/2 Monate den Differenzbetrag von 108€ fordern? Der Vater ist ja schliesslich nicht erst seit ein paar Wochen sondern schon seit über einem halben Jahr "Papa" und den Test und die damit verbundene Verzögerung wählte er.

Der § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit verneint und bejaht diese Frage da quasi in einem Satz. Oder werde ich einfach nur nicht schlau daraus?

Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Vaterschaft
Kann mir das Jugendamt den Umgang mit meinem Sohn verbieten?

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen. Ich habe seit April 2009 einen Sohn mit meiner Ex-Freundin. Wir haben uns in Ihrer Schwangerschaft getrennt (die Trennung kam von ihr) und seitdem hatte ich ganz selten mit ihr Kontakt. Ich habe auch einen Vaterschaftstest gemacht, weil ich nicht sicher war ob mein Sohn von ihr ist. Ich habe dann im Februar 2010 den Kontakt mit dem Jugendamt aufgenommen, da meine Mutter mir den Umgang mit meinem Sohn nicht ermöglicht hat.

Ich sollte dann in einem Brief dem Jugendamt schildern, wie ich mir den Umgang mit meinem Sohn vorstelle. Nachdem ich den Brief eingeschickt habe, wurde auch die Mutter meines Sohnes ins Jugenamt eingeladen. Nach ca. 6 Wochen und unzähligen Telefonaten habe ich dann endlich in einem Brief Bescheid bekommen....

Zitat Jugendamt: "Nach Rücksprache mit der Kindesmutter ist der Umgang mit Ihrem Sohn nicht möglich.Die Kindesmutter hat Ihre Ängste in Bezug mit dem Umgang des Kindes geschildert. Die Kindesmutter wird Ihnen nun 2x jährlich ein Bild von Ihrem Sohn schicken und den aktuellen Gesundheitszustand in einem Brief schildern."

Bis heute habe ich noch keinen Brief von Kindesmutter erhalten und ich war auch niemals agressiv oder ähnliches gegenüber der Mutter. Auch zahle ich regelmäßig den Unterhalt für meinen Sohn.

Darf das Jugendamt so mit mir umgehen??? Bitte helft mir weiter.... DANKE

Umgangsrecht, Jugendamt, Vaterschaft

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