Hallo!

Der Vater meines Sohnes hatte bei der Geburt die erforderlichen Unterlagen zur EIntragung in die Geburtsurkunde nicht dabei und steht dementsprechend nicht drin. Das Feld ist leer. Er hat die Vaterschaft dann später anerkannt bei Jugendamt. Nun ist er insolvent, zahlt natürlich nix und ich habe Angst, dass mein Sohn später zur Kasse gebeten wird, wenn sein Vater ein Pflegefall wird.

Was zählt denn jetzt: die Geburtsurkunde, nach der er keinen Vater hat oder die spätere Anerkennung?