Kann ich den Vater in der Geburtsurkunde dann ändern lassen?
Hallo,
ich bin verheiratet mit person1
person2 ist allerdings der Vater
kann ich nach der Scheidungen in der Geburtsurkunde den Vater ändern lassen?
Ich gehe davon aus, dass person1 in die Geburtsurkunde eingetragen wurde?
Person 1 der ehemann wird ja leider automatisch eingetragen oder nicht?
Ihr könnt auch sofort nach der Geburt sagen, dass das Baby nicht von dem Ehemann ist. Dann spart Ihr Euch das ganze Gezackere hinterher.
Wenn das möglich ist, ich weis es ja nicht... müsste ich dann nachfragen
Ich hatte den Fall schon mal im Bekanntenkreis. Die Väter (also der Ehemann und der leibliche Vater des Babys) sind gemeinsam aufs Amt gegangen. Die verstehen sich aber auch gut.
danke für deine antworten
alles ganz schön verzwickt. geht ja mit sorgerecht und aufenthaltsbestimmungsrecht dann weiter. ich darf ja nichts ohne ihn unterschrieben bzw abholen
9 Antworten
Es ist erschreckend wie viel Halbwissen und Falsches hier verbreitet wird, obwohl ein einfacher Blick in die wichtigste privatrechtliche gesetzliche Regelung in Deutschland (das BGB) alles klären würde.
Vater des Kindes einer verheirateten Frau ist immer der Ehemann. Ist das Scheidungsverfahren zur Geburt rechtshängig, können Mutter, Ehemann und biologischer Vater eine Vaterschaftsanerkennung beurkunden, welche mit Rechtskraft der Scheidung dazu führt, dass der Ehemann aus der Geburtsurkunde gelöscht wird und er biologische Vater eingetragen wird. Ist kein Scheidungsverfahren anhängig, muss die Mutter oder der Ehemann die Vaterschaft anfechten. Ist gerichtlich festgestellt worden dass der Ehemann nicht der Vater ist, kann der biologische anerkennen oder seine Vaterschaft in einem separaten Verfahren feststellen lassen.
Leider akzeptiert der Ehemann die Vaterschaftsanerkennung nicht und der Scheidungsantrag ist noch nicht eingereicht, da dass Trennungsjahr noch nicht vorbei ist
Dazu braucht es eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung. D.h., jemand muß klagen.
Kam das Kind während Deiner Ehe zur Welt? Dann gilt person1 per Gesetz als Vater - und person1 müßte diese Vaterschaft erst anfechten. Daraufhin würde ein Abstammungstest gemacht. Erst wenn dadurch person2 als Vater festgestellt ist, kann dies in der Geburtsurkunde festgehalten werden.
Das Kind wird währen der Ehe geboren
kann ich dann nach der Scheidung die Vaterschaft auch anfechten?
wäre echt super wenn dann der richtige Vater also Person 2 als vater eingetragen werden würde
Hallo,
bei mir war es so.... mein Noch-Mann musste zum Jugendamt und dort erklären, das er nicht der Vater ist, mein zukünftiger Mann (und Vater des Kindes) und ich mussten zum Jugendamt und erkären, das Zukünftige der Vater ist.
Geboren wurde mein Sohn dann allerdings noch in der Ehe und mein Noch-Mann stand auf der Gebursturkunde.
Als ich dann später meinen jetzigen Mann geheiratet habe, bekam mein Sohn eine neue Geburtsurkunde, auf dem mein jetziger Mann als Vater steht.
Ich weiß ja nicht, ob das Kind schon da ist, aber auf jeden Fall würde ich im Standesamt anrufen und dort nachfragen, die sind euer erster Ansprechpartner.
Ist person1, obwohl nicht der biologische Vater, der eingetragene Vater? Gibt es einen anerkannten Vaterschaftstest? Wissen person1 und person2 um den Umstand?
Vaterschaftsanerkennung kann ich noch nicht machen da die Scheidung noch nicht vor gericht eingereicht ist
es wissen beide von der Schwangerschaft und Person 2 würde die Vaterschaft auch anerkennen sobald dies dann auch möglich ist
Kann ich auch selbst klagen?
und wer muss das ganze Verfahren dann bezahlen? Bzw auch den Test