Der Vater klagte das umgangsrecht ein ,weil sein Kind (11j.)nicht zu ihm möchte.
Gericht entschied, daß ein Gutachten gestellt werden muss ob das Kind von der Mutter beeinflusst wird.
Die Mutter besuchte mit dem Kind das Jugendamt auf, besuchte mit ihr pathologische Einrichtung und während dessen gibt er an , er hätte keine intresse mehr und möchte umgangsrecht nicht mehr bestreiten.
Wie soll die Mutter weiter verfahren?
Die Mutter möchte das das Kind auch mal zum Vater geht , sie war so weit durch die Therapie aber der Vater kam nicht zu den Terminen sagte auch nicht ab und lässt nun alles fallen .
Wie soll zukünftiger Kontakt den er nicht will, weder der Mutter noch das Kind stattfinden wegen Unterschriften? Z.b Reisepass beantragen schulische dinge u.s.w