10 tage vor auszug meiner mieterin, zeigte mir diese, schäden auf dem parkettboden im wohnzimmer. diese wurden durch ihre katze verursacht.
der boden musste abgeschliffen und versiegelt werden.
die mieterin hat mir schriftlich bestätigt das sie den schaden beheben lässt, sie hätte die angelegenheit auch schon mit ihrer versicherung geklärt.
sie bat mich nun den schleifer selber zu beauftragen wegen der gewährleistung.
die rechnung sollte ich ihr danach schicken zur erstattung bzw. einreichen ihrer versicherung.
dies hatte sie mir nochmals per email bestätigt und auch im abnahmeprotokoll unterschrieben.
im nachgang lies sie mir von einem onkel mitteilen der sich rechtlich auskennt, das die mieterin nicht den vollen schaden bezahlen muss bzw. die versicherung nur einen teil erstatten wird wegen der mietezit von 4 1/2 jahren.
da der boden jetzt neuwertig sei würde das mit einer längeren mietdauer 12,5 jahren anteilig berechnet.
kann sich die mieterin trotz aller schriftlichen zeugnisse so teilweise aus der verantwortung stehlen und muss ich einen teil der renovierungskoten tragen?