Warum darf das Einwohnermeldeamt private Adressen an jeden weitergeben?

Ich habe mir gerade einmal das Meldegesetz angesehen, und festgestellt, dass jeder Bürger ohne Begründung die Auskunft von Daten aus dem Melderegister bekommen kann. Jeder x-beliebe Typ kann zum Einwohnermeldeamt gehen, und fragen wo ihr wohnt, und braucht noch nicht einmal eine Begründung dafür, und das Einwohnermeldeamt teilt es demjenigen mit. Einfach so. Ohne dass ihr überhaupt etwas davon mitbekommt. Ich konnte es gar nicht glauben, als ich das gelesen habe.

Man kann zwar eine Auskunftssperre beantragen, dafür braucht man jedoch handfeste Beweise dafür, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Man muss dies z. B. durch Protokolle, eine Anzeige bei der Polizei oder ein Gerichtsurteil belegen können. Und dann ist die Auskunftssperre auch nur 2 Jahre gültig, eine Verlängerung muss erneut beantragt werden.

Das heißt: Deine Ex-Freundin ist völlig durchgedreht und du bist umgezogen, damit du ihre Ruhe vor ihr hast? Sie kann einfach beim Einwohnermeldeamt fragen wo du wohnst und dann zu dir kommen und dein Auto zerkratzen.

Du möchtest keinen Kontakt mehr zu deinem Vater weil er dir die Freundin ausgespannt hat und bist deswegen umgezogen? Dein Vater braucht sich nur an das Einwohnermeldeamt zu wenden und schon kann er bei dir klingeln und dir beteuern dass er sie wirklich liebt und du das doch verstehen sollest.

Dein Kommilitone findet es gar nicht gut, dass du das Mädchen datest, mit dem eigentlich er zusammen sein wollte, und mobbt dich deswegen? Dank des Einwohnermeldeamtes kann er sogleich auch erfahren, wo er vorbeischauen muss, wenn er in deinen Briefkasten urinieren möchte.

Das Motto des Einwohnermeldeamtes: Du möchtest wissen wo jemand wohnt? Kein Problem, hier die Adresse, mach damit was du willst, aber bitte keine Werbung hinschicken.

Du möchtest nicht, dass wir irgendwelchen Leuten deine Adresse geben? So leicht geht das aber nicht! Beweis uns erstmal, dass sie dann zu dir nach Hause kommen und böse Sachen machen!

Kann mir jemand sagen, was dieses Gesetz soll? Was ist die Grundlage dafür? Bin ich der einzige der findet, dass das ein Skandal ist und massiv gegen den Datenschutz verstößt?

Ich sehe ja ein, dass eine Auskunft von Personendaten in vielen Fällen notwendig ist, aber sollte derjenige dessen Daten herausgegeben werden nicht zumindest einmal angehört und ggf. dessen Zustimmung eingeholt werden bevor das passiert?

Hier die entsprechenden Gesetze:

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__44.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html#:~:text=(1)%20Liegen%20Tatsachen%20vor%2C,von%20Amts%20wegen%20unentgeltlich%20eine

Datenschutz, Recht, Einwohnermeldeamt, Grundrechte, Melderecht, Menschenrechte, Meldegesetz, Melderegister
Ein Jahr Work and Travel in Kanada. Kann ich trotz Abmeldung aus Deutschland auf Heimatbesuch mit meinem Nebengewerbe arbeiten?

Hallo an Alle,

folgende Fragen brennen mir wie verrückt auf der Seele. Ich befinde mich derzeit im letzten Semester meines Studiums und möchte gern das nachholen, was in der Jugend/Schulzeit verpasst habe. Ein Jahr nach Nordamerika und dieses arbeitstechnisch, wie auch reisetechnisch kennen lernen.

Ich arbeite seit meiner Schulzeit in den Ferien und auch während meines Studiums bestand neben der Uni mein Alltag aus arbeiten um finanziell unabhängig zu sein von meinen Eltern. Ich habe hier viele lukrative Jobs und einer Davon ist einmal im Jahr.

Nun gibt es so einiges was mir Fragen auswirft bezüglich dem Datum, wann ich losfliegen soll. Die Hauptfrage dabei ist, wenn ich mich laut Meldegesetz aus Deutschland abmelde, ob ich weiterhin bei Heimatbesuch(en) die Möglichkeit habe mein Nebengewerbe ausüben zu können oder ob eine Abmeldung ein automatisches Arbeitsverbot in Deutschland mit sich führt.

Also hier dazu meine Fragen:

  1. Ist es möglich trotz Abmeldung aus Deutschland das Gewerbe aufrecht zu erhalten
  2. Wenn ich es aufrecht erhalten kann, darf ich dann auch Heimatbesuch auch arbeiten?

Ps. habe natürlich die Deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt an.

Ich hoffe einige von euch haben damit Erfahrungen und können mir AUSSAGEKRÄFTIGE AUSSAGEN darüber geben.

Vielen Dank. :-)

Schule, Kanada, Abmeldung, Kleingewerbe, Work and Travel, Meldegesetz, Working Holiday Visum, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Können Eheleute zwei verschiedene Hauptwohnsitze haben?

Themen

-verschiedene Hauptwohnsitze für Anmeldung zum Kita Platz an Studiumsort nötig

- Zuständiges Finanzamt bei gemeinsam veranlagten Ehegatten mit verschiedenen Hauptwohnsitzen

Bisherige Situation

Ehegatten, gemeinsam veranlagt, Hauptwohnsitz in A, Kind geht in Kita in A

Zuständiges Finanzamt: FA in A

Neue Situation durch geplanten Umzug:

Das Ehepaar wird nach B innerhalb eines Jahres umziehen. Es gibt einen Kitaplatz in B, der bereits vor Umzug nach B in Anspruch genommen werden soll. Da die Mutter in B studiert, kann sie ihren Hauptwohnsitz in B anmelden und so unter der Woche in B leben. Mit dem Hauptwohnsitz kann die Mutter das Kind auch erst in B in die Kita anmelden.

Das Wochenende verbringen die Eheleute in A, wo der Vater aus privaten Gründenen seinen Hauptwohnsitz behält.

In der Stadt B haben Zweitwohnsitzinhaber jedoch nur eingeschränkte Möglichkeiten bei städtischen Angelegenheiten, wie die Anmeldung zum Kitaplatz zeigt. Obwohl das Kind gegenwärtig noch in A in die Kita geht, wäre durch das Studium in B der Mutter eine Anmeldung in B sinnvoll.

Der Vater wird aus privaten und beruflichen Gründen in A wohnen bleiben. Die Wochenenden werden gemeinsam verbracht, hauptsächlich in A. Die Mutter würde ihren Hauptwohnsitz in einem Zimmer (WG) in B beziehen, das Kind geht in B zur Kita.

Fragen

1. Kann die Ehefrau mit Kind den Hauptwohnsitz in B anmelden, wenn der Ehemann den Hauptwohnsitz in A beibehält?

2. Welche Konsequenzen hat das steuerrechtlich? (Die Mutter ist Studentin und verdient noch kein Geld):

a) Welches Finanzamt ist für die gemeinsam veranlagten Ehegatten zuständig?

b) Wo wird die Lohnsteuerkarte der Ehefrau geführt?

c) Muss sich die Ehefrau beim Finanzamt in B anmelden oder kann alles beim Finanzamt in A bleiben?

3. Kann dann der Hauptwohnsitz in B steuerlich als doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden? (Begründung Familienwohnsitz in A: Lebensmittelpunkt, größere Wohnung, Eltern der Mutter wohnen ebenfalls in A)

4. Ist es möglich, ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft mit Kind in B als Hauptwohnsitz zu beziehen (reicht die Begründung des Studiums aus?), wenn die Mutter sich von Montag bis Freitag in B aufhält?

Danke!

Recht, Anwalt, Familienrecht, Einwohnermeldeamt, Jura, Melderecht, Meldegesetz
Vermieter behauptet die Wohnung sei überbelegt und verweigert Zuzug von Familienmitglied - Was tun?

Hallo zusammen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in der Materie aus, was die Rechtssprechung angeht, also:

2002 sind wir mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern in eine 4 Zimmer Wohnung mit etwa 90 m² Wohnfläche gezogen. Ein Jahr später kam noch ein weiteres Kind hinzu und wir waren zu sechst. So weit so gut.

Nun bin ich vor einigen Jahren zum Studieren in eine andere Stadt gezogen und wollte jetzt wieder zu meiner Familie zurückziehen. Beim Bezirksamt habe ich erfahren, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter benötige, um mich anzumelden. Daraufhin meldete ich mich beim Vermieter und bekam prompt ein Schreiben, dass die Wohnung doch jetzt schon überbelegt sei und meine Aufnahme verweigert wird.

Ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist und habe mich im Vorfeld im Internet informiert und auch einige Gerichtsbeschlüsse zu dem Thema gefunden. Demnach benötigt ein Erwachsener wohl eine Wohnfläche von etwa 10 m² und pro Zimmer können bis zu zwei Personen wohnen.

Dann habe ich mich nochmals persönlich im Büro des Vermieters gemeldet , weil ich annahm, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Denn ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist. Wie gesagt: in unserem Fall ohne mich 5 Personen auf 90 m² sind 18 m² pro Person.

Im Büro des Vermieters wurde mir gesagt, es handele sich nicht um ein Missverständnis und die Wohnung sei nun mal überbelegt.

Ich sprach an, dass es bis jetzt keine Probleme gegeben hatte und wir schon damals zu fünft aus einer kleineren Wohnung des gleichen Vermieters in eben diese größere Wohnung eingezogen sind. Warum wird genau jetzt behauptet, dass die Wohnung überbelegt wäre und warum kündigt uns der Vermieter nicht, wenn er denkt er wäre im Recht. Auch auf die oben genannten Gerichtsbeschlüsse wies ich hin.

Die Punkte, die ich ansprach, wurden ignoriert, runtergespielt. Es liege im Ermessen des Vermieters dies zu entscheiden und sie würden eine 3 Zimmer Wohnung ja auch nicht an eine 4 köpfige Familie vermieten. Die Kinder seien ja jetzt keine Kinder mehr und benötigten mehr Wohnraum. Pro Person müsse man ein Zimmer haben.

Außerdem sagte mir die Sachbearbeiterin des Vermieters, ich könne ohne weiteres bei meiner Familie wohnen solange keine Probleme entstehen. Das hat mich dann schon etwas verdutzt, erst zu behaupten die Wohnung wäre überbelegt, aber im gleichen Atemzug zu sagen ich könne dort wohnen. Wozu gibt es denn dann das Meldegesetz?

Wenn ich dort wohnen kann, warum wird mir dann die Aufnahme in die Wohnung verweigert? Und natürlich kommt es zu Problemen wenn ich mich beim Amt nicht anmelden kann und ohne Wohnort oder gültigen Perso dastehe. Auch diese Äußerungen wurden von ihr nicht wahrgenommen und sie werde das nicht mit mir ausdiskutieren.

Zum Schluss sagte ich, dass wir uns dann wohl vor Gericht sehen würden.

Wer weiß einen Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer ist im Recht? Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Familie, wohnen, Mietrecht, Vermieter, Meldegesetz
Mein Pachtgrundstück wird nicht als fester Wohnsitz anerkannt. Wo bekomme ich eine Meldeadresse her?



Ich wohne auf einem Pachtgrundstück im Umland Berlin´s, welches ich vor gut einem 1/4 Jahr von einem Rentnerpärrchen anpachtete mit Hinweis und Nachfrage: "ob ich auf dem Grundstück auch auf Dauer wohnen dürfte; schrieb dies auch unter Sonstiges in den Pachtvertrag als Hinweis rein". Gesagt getan, das Pärrchen war damit einverstanden und ich kündigte meine damalige Mietwhg., zog auf das Grundstück ein/um.

Als ich mich nun offiziell auf dem zuständigen Bürgeramt (ist ein anderer zuständiger Landkreis) polizeilich ummelden wollte, kuckte ich nicht schlecht als die Sachbearbeiterin sagte: Da ist eine Sperre drin zu der angegebenen Adresse; ich solle zum Bauamt mal hoch gehn. Dieses bestätigte es nur; da es sich wohl um ein Freizeit.-und Erholungsgrundstück handelt und somit kein Dauerwohnen zulässig ist. Selbst ein Antrag auf Umwandlung würde abgelehnt werden. Meine ggü. wohnenden 3x Nachbarn haben alle Wohnrecht (Altbestand) und sämtliche Post kommt bei mir auch an. Aus dem Pachtvertrag ging das nicht hervor; da steht nur "PACHTVERTRAG zur PRIVATEN NUTZUNG!" Das Grundstück liegt nicht in einer Kolonie; sondern im Aussenbereich direkt als Eckgrundstück einer Bundesstr./Stichstr. !!

Das Problem ist nur in Bezug auf evtl. Neu-Umzug -> Ich habe 7x Hunde (Husky´s, da ich aktive Schlittenhundesportlerin bin) und somit nicht so schnell eine bezahlbare Unterkunft/Grundstück für uns finden werde. - zudem habe ich einen neg. SCHUFA-Eintrag - und werde ab Feb.2016 erstmal arbeitslos sein -> und um mich Rechtzeitig arbeitslos zu melden, brauche ich demzufolge auch eine gültige Meldeadresse....

Eltern geht nicht, die wohnen in Berlin, in einem Hochhaus (2.Zm) und ich muss ja die Hunde auch irgendwie steuerlich ummelden.

Was kann ich tun und wo bekomme ich eine Meldeadresse her ?? Habe im Internet gelesen evtl. bei der Caritas (Wohlfahrtsverbänden)

Wohnrecht, Meldegesetz, Pacht

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