Warum darf das Einwohnermeldeamt private Adressen an jeden weitergeben?
Ich habe mir gerade einmal das Meldegesetz angesehen, und festgestellt, dass jeder Bürger ohne Begründung die Auskunft von Daten aus dem Melderegister bekommen kann. Jeder x-beliebe Typ kann zum Einwohnermeldeamt gehen, und fragen wo ihr wohnt, und braucht noch nicht einmal eine Begründung dafür, und das Einwohnermeldeamt teilt es demjenigen mit. Einfach so. Ohne dass ihr überhaupt etwas davon mitbekommt. Ich konnte es gar nicht glauben, als ich das gelesen habe.
Man kann zwar eine Auskunftssperre beantragen, dafür braucht man jedoch handfeste Beweise dafür, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann. Man muss dies z. B. durch Protokolle, eine Anzeige bei der Polizei oder ein Gerichtsurteil belegen können. Und dann ist die Auskunftssperre auch nur 2 Jahre gültig, eine Verlängerung muss erneut beantragt werden.
Das heißt: Deine Ex-Freundin ist völlig durchgedreht und du bist umgezogen, damit du ihre Ruhe vor ihr hast? Sie kann einfach beim Einwohnermeldeamt fragen wo du wohnst und dann zu dir kommen und dein Auto zerkratzen.
Du möchtest keinen Kontakt mehr zu deinem Vater weil er dir die Freundin ausgespannt hat und bist deswegen umgezogen? Dein Vater braucht sich nur an das Einwohnermeldeamt zu wenden und schon kann er bei dir klingeln und dir beteuern dass er sie wirklich liebt und du das doch verstehen sollest.
Dein Kommilitone findet es gar nicht gut, dass du das Mädchen datest, mit dem eigentlich er zusammen sein wollte, und mobbt dich deswegen? Dank des Einwohnermeldeamtes kann er sogleich auch erfahren, wo er vorbeischauen muss, wenn er in deinen Briefkasten urinieren möchte.
Das Motto des Einwohnermeldeamtes: Du möchtest wissen wo jemand wohnt? Kein Problem, hier die Adresse, mach damit was du willst, aber bitte keine Werbung hinschicken.
Du möchtest nicht, dass wir irgendwelchen Leuten deine Adresse geben? So leicht geht das aber nicht! Beweis uns erstmal, dass sie dann zu dir nach Hause kommen und böse Sachen machen!
Kann mir jemand sagen, was dieses Gesetz soll? Was ist die Grundlage dafür? Bin ich der einzige der findet, dass das ein Skandal ist und massiv gegen den Datenschutz verstößt?
Ich sehe ja ein, dass eine Auskunft von Personendaten in vielen Fällen notwendig ist, aber sollte derjenige dessen Daten herausgegeben werden nicht zumindest einmal angehört und ggf. dessen Zustimmung eingeholt werden bevor das passiert?
Hier die entsprechenden Gesetze:
3 Antworten
Gefahr, Mobbing und Stalking sind Gründe um eine Sperre zu beantragen und sie auch zu bekommen.
Doch das hindert z. B. Gläubiger nicht an der Suche nach dir - trotz Sperre. Wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, der bekommt auch mit Sperre eine Antwort.
dass du dem Einwohnermeldeamt das nachweisen musst,
Du beschwerst dich über die Bestimmung das Adressen rausgegeben werden dürfen / du beschwerst dich das das EMA dafür Bedingungen stellt, eben um die Daten zu schützen.
Kannst du mir den Widerspruch erklären?
? Da hast du glaube ich etwas falsch verstanden. Das EMA stellt eben keine Bestimmungen um die Daten zu schützen, sondern Bedingungen UM sie zu schützen. Deine Daten weden nicht geschützt, ausser du kannst dem EMA beweisen dass sie geschützt werden müssen. Das ist ja das absurde.
Mir ist bewußt, dass es auch Menschen gibt, die nur eine Sperre haben möchten, um z. B. vor Schulden oder Ähnliches zu fliehen. Die sollten es nicht einfach haben unter zu tauchen.
Somit finde ich es auch gut, dass man die Sperre begründen muss. Dazu reicht z. B. eine Anzeige bei der Polizei. Die von dir geschilderten Extremfälle sind alle würdig angezeigt zu werden.
Daten bekommst du geg. Gebühr wenn du dein Interesse begründen kannst.
Opfer von Gewalt können weitere Auflagen erlassen.
Es muss für jeden Menschen möglich sein einen Vertragspartner ausfindig zu machen, sonst könnte man umziehen und die Rechnungen gehen ins Leere.
Wenn du jetzt sagst, dass diese Personen ja ein Interesse haben und es nachweisen können, dann sage ich dagegen, dass jeder ja behaupten kann, Person A schuldet mir Geld.
Dann müsste, das Einwohnermeldeamt klären, ob der Anspruch besteht oder nicht, ohne dass der Antragsteller kontakt zu A bekommt. Unglaublich aufwendig und absolut unrealistisch.
Daher macht die Regelung schon Sinn.
Es muss für jeden Menschen möglich sein einen Vertragspartner ausfindig zu machen, sonst könnte man umziehen und die Rechnungen gehen ins Leere.
Vertragspartner sind nicht das Selbe wie willkürliche Privatpersonen, die einfach nur deine Lebenssituation aus trivialen Gründen ausspionieren möchten.
Wenn du jetzt sagst, dass diese Personen ja ein Interesse haben und es nachweisen können, dann sage ich dagegen, dass jeder ja behaupten kann, Person A schuldet mir Geld.
Wenn Person A dir Geld schuldet, dann solltest du es doch auch vor dem Einwohnermeldeamt beweisen können. Du widersprichst dir selbst in einem Satz. Nachweisen können und behaupten sind zwei verschiedene Dinge.
Dann müsste, das Einwohnermeldeamt klären, ob der Anspruch besteht oder nicht, ohne dass der Antragsteller kontakt zu A bekommt. Unglaublich aufwendig und absolut unrealistisch.
Das Amt muss GAR NICHTS klären. Wenn kein Beweis für eine Schuldlast oder Ähnliches vorgelegt werden kann, sollten sie auch keine Auskunft geben. Dein irrationaler Gedankengang ist absolut unrealistisch.
Daher macht die Regelung schon Sinn.
Die Regelung ergibt absolut KEINEN Sinn.
Die einzig richtige Lösung wäre es bei Privatpersonen (für rechtliche Institutionen gilt natürlich weiterhin das selbe Auskunftsrecht), die keine nachweisbaren, rechtlichen Gründe für eine Auskunft haben, eine Anfrage an Person A durch das Meldeamt weiterzuleiten. Wenn Person A diese dann bestätigt, dürfen sie die Adresse an die jeweilige Person weitergeben. Oder wäre das für dich auch "unglaublich aufwendig"? Wenn Person A keinen Kontakt zum Antragsteller möchte, wieso sollte dieser dann einfach die Adresse bekommen?
Ich frage mich ernsthaft wer dich zum "Experten für Recht" ernannt hat...
Hab deinen Text nicht gelesen, da ich aus Erfahrung weiß, dass Leute die so lange Antworten auf 3 Jahre alte Posts verfassen mit absoluter Sicherheit nur Mist schreiben.
Sollte ich mich täuschen? Schreib einfach noch mal so nen langen Text und ich werde ihn vielleicht lesen 😉
Schön zu sehen, wie der Experte aus Feigheit lieber mit seinem fragilen Ego davon läuft als sich den Argumenten zu stellen. Ich weiß aus Erfahrung, dass nur Leute mit zu geringem Selbstbewusstsein Angst davor haben sich einer rhetorischen Niederlage zu stellen und lieber wie ein Hund den Schwanz einziehen.
Aber gut, dass du trotzdem weiterhin Kommentare schreibst ohne auf die Antworten einzugehen. "Kritikunfähig" ist da noch eine Untertreibung. Der 3 Jahre alte Post ist übrigens heute (wie auch vor 3 Jahren) noch aktuell, genau so ein invalides Scheinargument wie der Rest von dem, was du von dir gegeben hast. Einfach nur Feigheit und fragiler Narzissmus.
Der "smarte" (wenn auch genauso erbärmliche) Zug für dich wäre es gewesen einfach nicht zu antworten und zu tun als hättest du den Kommentar nie gesehen, aber hiermit hast du deinen Mangel an "Expertise" und Integrität einfach nur noch mehr bekräftigt ;)
Danke, noch ein Text, den ich wohl nicht lesen werde. Danke für deine Zeit.
Für so einen Fall könnte man es einrichten, dass Adressen ohne Zustimmung nur an Inkassounternehmen weitergegeben werden dürfen, nicht an Privatpersonen.
Oder der angebliche Schuldner müsste, falls er die Herausgabe seiner Adresse verweigert, die Kosten für die Klärung des Anspruchs bezahlen, falls der Anspruch sich als bestehend herausstellt. Falls der Anspruch sich als nicht bestehend herausstellen sollte müsste der angebliche Gläubiger bezahlen.
Auf jeden Fall gibt es mit Sicherheit eine Möglichkeit der Handhabung von Melderegisterdaten, bei der sowohl der Datenschutz als auch der Schutz der Gläubiger nicht verletzt wird. Einfach jedem die Informationen preiszugeben ist sicherlich nicht die richtige Lösung.
Also muss ich immer ein Inkassobüro beauftragen und zahlen, wenn ich ne Rechnung zustellen will? Unrealistisch.
Oder ich darf dann vor Gericht streiten.
damit würdest du den Geschäftsverkehr halt einfach lahmlegen.
Nein, nur wenn du eine Rechnung an jemanden zustellen willst, der dir vorsätzlich eine falsche Rechnungsadresse gegeben hat um sich vor der Zahlung zu drücken, und der folglich auch nicht bezahlen wird wenn du ihm die Rechnung zustellst. In diesem Fall musst du so oder so ein Inkassounternehmen beauftragen oder vor Gericht streiten, auch wenn du die Adresse des Schuldners kennen würdest.
Es ist ja nicht so, dass grundsätzlich jeder seine Rechnungen nicht bezahlt oder falsche Rechnungsadressen angibt. Das trifft nur auf einen kleinen Teil der Geschäfte zu.
Ja ist so. Kostet aber eine gewisse Gebühr.
Theoretisch hast du Recht. Das Problem ist aber, dass du dem Einwohnermeldeamt das nachweisen musst, dass eine Gefahr besteht, und das ist in vielen Fällen unmöglich oder mit einem hohen Aufwand verbunden.