Ist man als Kontoinhaber verpflichtet, ein inaktives Konto regelmäßig zu kontrollieren?

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf folgende Situation:

Ich habe vor etwa einem Dreivierteljahr ein neues (Zweit-)Girokonto eröffnet, welches ich im Endeffekt nie genutzt habe. Das Konto ist kostenlos, es war kein Geld darauf und ich habe es einfach ruhen lassen, ohne jemals den Kontostand abzurufen - denn wie gesagt, es war ja kein Geld drauf und ich habe das Konto nie für irgendwelchen Geldverkehr genutzt.

Nun habe ich einen Brief von der Bank bekommen mit der Mitteilung, dass das Konto sich im Minus befindet. Ich habe nachgeschaut und entsetzt festgestellt, dass sich seit etwa einem halben Jahr Gebühren und damit zusammenhängend Dispo-Zinsen angesammelt haben! Dagegen habe ich natürlich gleich Widerspruch eingelegt.

Dass die Gebühren fälschlicherweise erhoben worden sind, hat mir dir Bank mittlerweile selbst bestätigt. ABER sie weigert sich, die Gebühren zu streichen, da ich "sofort" hätte reagieren müssen und es jetzt zu spät sei. Ich dagegen finde diese Argumentation ziemlich frech - werden denn zu Unrecht erhobene Gebühren plötzlich rechtens, nur weil ein gewisser Zeitraum verstrichen ist?

Ich meine: Wenn ich ein kostenloses, leeres Konto besitze, welches ich nicht aktiv nutze, dann komme ich ja nicht auf den Gedanken, dass sich da irgendwelche Gebühren angesammelt haben könnten, und aus diesem Grund schaue ich mir auch nicht einmal im Monat den Kontostand an, damit ich im Fall der Fälle rechtzeitig Einspruch erheben kann. Das sind meine rein intuitiven, "logischen" Gedankengänge.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Ist man als Kontoinhaber verpflichtet, den Kontostand regelmäßig zu kontrollieren, auch wenn das Konto nicht aktiv genutzt wird? Ist die Bank im Recht, wenn sie meint, die Gebühren (und Zinsen) nun eintreiben zu dürfen?

Ich würde mich sehr über fachkundige Antworten von Menschen, die sich in der Materie auskennen, freuen! Danke im Voraus!

P.S.: In den AGB der Bank bin ich diesbezüglich noch nicht fündig geworden...

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Kontoführungsgebühr als Student

Hallo, Was fällt alles unter die Kontoführungsgebühr? Als Student hat mir meine Bank damals eine kostenlose EC-Karte sowie eine Befreiung von den Kontoführungsgebühren zugesagt. Wurde bis jetzt auch eingehalten. Inzwischen ist die EC-Karte aber abgelaufen und es musste eine neue ausgestellt werden, was aber ca. 22 Euro kostet. Dazu wurden mir Gebühren für die Kontoführung berechnet. Auf Nachfrage hieß es das wäre rechtens so. (Azubi) Sie meinte das käme daher dass sie mir die Kontoauszüge nach Hause schicken würden. Das stimmt - aber das machen sie seit 3 Jahren so und haben bisher auch nichts berechnet. Auf diesen Einwand hin meinte sie das würde ja auch Porto kosten und so. Davon abgesehen müsste die Zusendung von Kontoauszügen doch mit einem Pauschalbetrag versehen sein, oder? Sie hatten mir nämlich schon früher mal aus Versehen Kontogebühren abgebucht, die lagen aber 2-3 Euro höher. (die Gebühren wurden mir nach Reklamation komplett erstattet) Diese Schwankung lässt mich vermuten dass das einfach die kompletten Gebühren sind die pro Quartal berechnet werden. Im Preisverzeichnis habe ich keinen derartigen Posten finden können. Habe nur den Posten "Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 6 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf Verlangen des Kunden" in Höhe von 0,25€ gefunden. Fußnote: Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt". Weiß jemand Rat? GB

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