Kontoführungsgebühren bei Postbank zurückfordern?
Hallo liebe community,
Ich habe mit 19 Jahren als Student ein studentenkonto bei der postbank eröffnet. Damals haben sie mich damit gelockt, dass ich keine Gebühren dafür zahlen muss. Kurz bevor ich 21 wurde, bekam ich dann einen Brief von der postbank, dass ich ab 21 Jahren keinen Anspruch mehr auf ein kostenloses Konto mehr habe und ich dann zwischen zwei kostenpflichtigen Modellen wählen muss.
Vor kurzem habe ich den alten Brief von der Kontoeröffnung wieder gefunden. Auf dem stand drauf, dass ich bis Ende des Studiums, mindestens aber bis 27 keine Gebühren zahlen muss. Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass ich mich ziemlich vor den Kopf gestoßen fühle, weil ich mittlerweile über 300 Euro kontoführungsgebühren gezahlt habe. Ich würde die sehr gerne zurückfordern, bin mir aber nicht sicher ob das geht, insbesondere, da ich damals nicht gegen das kostenpflichtige Modell gestimmt habe. Meint ihr, das könnte funktionieren und wie sollte ich vorgehen?
2 Antworten
ich würde sagen du schaust mal ob der brief mit der mitteilung über die kontogebühren per einschreiben kam oder als normaler brief. bei normalen briefen kann man unmöglich überprüfen ob er angekommen ist, dann würde ich das auch behaupten und damit die gebühren zurückfordern
Aber dann ist der Vertrag doch nur zustande gekommen, weil sie mir wahrheitswidrig vorgespiegelt haben, dass sie gar kein Studentenkonto anbieten. In dem Brief haben sie einfach geschrieben, dass das ab 21 so sei, obwohl das nicht stimmt und bis heute wirbt die postbank mit kostenlosen Konten bis 27 Jahren.
Seit die Postbank kein eigenständiges Unternehmen mehr ist, sondern nur noch eine Niederlassung und Marke der Deutschen Bank, hat sich leider Vieles verschlechtert.
Ich bin zwar auch noch Kunde dort, weiterempfehlen würde ich sie aber nicht mehr (obwohl ich viele Jahre zufrieden war).
2014 eröffnet, wechsel war 2015
Da dürften eventuelle Ansprüche inzwischen verjährt sein.
Nach dem BGH-Urteil vom April 2021 war - so weit ich mich erinnere - die Ansicht verbreitet, dass damit seit 2018 erhobene Gebühren möglicherweise zurückgefordert werden könnten, ältere Ansprüche seien inzwischen verjährt. Ob sich daran inzwischen etwas geändert hat, weiß ich nicht.
Danke für die Antwort. Ja der kam ohne einschreiben. Was ich mich halt nur frage ist, ob ich nicht im Endeffekt einen neuen Vertrag geschlossen habe, indem ich einfach die Umstellung auf ein kostenpflichtiges Konto akzeptiert habe.