Kfz geschenkt bekommen, nun Besitzer gestorben. Wer ist Eigentümer
Hallo
Habe ein unangenehmes Problem.
Vor fünf Wochen habe ich von einen Bekannten (Opa 85jahre) sein Auto geschenkt bekommen. Nichts besonderes. Er gab mir noch am selbem Tag seine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie alle Werkstattunterlagen und damaligen Kaufvertrag (Händler), Tüv bericht und Schlüssel.
Auto habe ich direkt mitgenommen mit allen Unterlagen.
Leider ist am nächsten Tag mein Bekannter in der Wohnung zusammen gebrochen und kam ins Krankenhaus. Kam sofort ins Künstliche Koma und verstarb leider zwei wochen danach an den folgen.....
Nun mein Problem.
Das KFZ hatte ich vorerst stillgelegt bei der Gemeinde weil er einiges hatte und ich nicht sofort das geld parat hatte für eine neu zulassung.
Besitze jetzt den Zulassung Teil I und Teil II, Tüv bericht und die Abmeldung, Leider aber kein Kaufvertrag oder eine Schenkungsvertrag, wollten das eigentlich die Tage dann gemacht habe, wo es aber nicht mehr zu kam..
Meine Hauptfrage ist die... Bin ich trotzdem Besitzer des KFZ? Kann ich den Wagen trotzdem ohne schlechten gewissen auf mein Name anmelden?
Ich hing sehr an mein Bekannten, er war wie ein Opa für mich... Wir kannten uns durch jahrelange Gartenarbeit und hilfe im Haushalt. Durch sein hohes alter schenkte er mir dann das Fahrzeug weil er sich nicht mehr traute.
grüße