Vormieter soll selbst eingebauten Sonnenschutz entfernen - muss er sich ankündigen und darf er Arbeiten an der Fassade vornehmen?

Ich habe in Österreich eine neue Mietwohnung bezogen. Der Vormieter hat außen am Balkon einen Sonnenschutz für Balkontür und Fenster angebracht. Dabei hat er auf einer Seite Teile der Fassade entfernt, damit das Rollo da reinpasst und sich absenken lässt. Bei der Übergabe der Wohnung wurde mir gesagt, das ich wegen der Ablöse des Sonnenschutzes mit dem Vormieter sprechen solle. Diesem habe ich mitgeteilt, daß ich den Sonnenschutz nicht haben möchte und er doch den ursprünglichen Zustand wieder herstellen solle. Daraufhin sagte der Vormieter, das er damit nichts zu tun habe und ich mich mit der Vermietungsgesellschaft in Verbindung setzen soll - dies habe ich getan. Der Vormieter hat nun bis 31.8. Zeit, den Ursprungszustand wieder herzustellen.

Muss der Vormieter sich ankündigen, wenn er den Sonnenschutz entfernen und meine Wohnung betreten möchte? Wenn ja, wie viele Tage im voraus?

Darf der Vormieter selbst die Fassade des Hauses instand setzen?

Der Vormieter hat mir mitgeteilt, daß derselbe, der den Sonnenschutz eingebaut hat auch den Rückbau vornehmen und die Fassade instandsetzen wird.

Wenn ich mir anschaue, wie das eingebaut wurde, wird mir Angst und Bange bei dem Gedanken.

Weiterhin ist das Fenster mit zahllosen Löchern durchgebohrt worden. Für die Führung der "Stricke", welche den Sonnenschutz hoch- und runterlassen ist ein 6x3 cm großes Loch durch das komplette Fenster gemacht worden.

Muss der Vormieter auch das Fenster erneuern?

Mfg Conrad

Recht, Fassade, Instandsetzung
Versicherung besteht nach Parkschaden auf Gutachten trotz Kostenvoranschlag?

Mir ist letztens eine junge Fahrerin auf dem Parkplatz ins Auto gefahren. Nichts wildes - hat meine Stoßstange vorne links und meine Felge vorne links erwischt. Daraufhin habe ich mich mit der Fahrerin bzw. dem Halter des Fahrzeugs geeinigt, einen Kostenvoranschlag für den entstandenen Schaden durchführen zu lassen.

Grob sind es jetzt 1000€ inkl. Steuern. Den Schaden hat der Fahrzeughalter seiner Versicherung gemeldet, welche sich daraufhin bei mir gemeldet hat. Das Geld möchte ich mir auszahlen machen (abzgl. Steuern usw. natürlich), was ja auch völlig legitim ist. Die Versicherung besteht nun aber darauf, ein Gutachten durchführen zu lassen (der Sachverständige ist mir überlassen). Ist ein Gutachten wirklich nötig bei solch einem geringen Schaden? Und da ein Gutachten gegenüber einem simplen Kostenvoranschlag erheblich teurer ist, frage ich mich, ob die gegnerische Versicherung die Kosten ebenfalls übernimmt? Müsste ich mir dafür eine Kostenübernahmegarantie o.ä. von der Versicherung einholen?

Das Auto ist definitiv mehr wert, als der entstandene Schaden und durchgeführt wurde der Kostenvoranschlag ebenfalls von einer örtlichen TÜV zertifizierten Lackiererei. Bei meiner Internetrecherche zum Thema habe ich teils widersprüchliche Aussagen gefunden, daher frage ich an dieser Stelle noch einmal persönlich.

Versicherung, lackieren, Recht, Verkehrsrecht, Instandsetzung, parken, PKW, Unfallversicherung
Fehlende Parkett-/Dielenfugen sollen trotz Absprache nicht erneuert werden - was nun?

Hallo alle zusammen,

bei der Wohnungsübergabe haben wir mündlich mit dem Vermieter abgesprochen, dass er einen Parkettleger vor Ort bestellt, der eine Lösung für die Dielen im Flur findet. Das Problem ist folgendes: die Stäbchen bzw. Fugen zwischen den Dielen im Flur fehlen vollständig. Dadurch ergibt sich eine Lücke von etwa 3-5 cm mit einer Tiefe von ebenfalls 3-5 cm. Dadurch können wir nicht nur nicht barfuß/auf Socken laufen, wir können auch eher schlecht als recht saubermachen - der Staubsauger holt alles hoch, was sich da noch so zwischen den Dielen befindet, einschließlich den Untergrund, der sich unter der Dielung befindet. Soll heißen, die Dielen bekommen Risse und schwingen nach jeder Staubsaugeraktion noch mehr, ganz zu schweigen von den Stabsolken, die sich beim Laufen aus den Ritzen quälen. Nach einem halben Jahr war nun endlich der Parkettleger da. Er hat sich vollständig auf unsere Seite geschlagen und erklärt, dass man irgendwann das gesamte Parkett austauschen muss, weil kein Untergrund mehr da ist. Der Vermieter ist nun aber der Meinung, dass das alles vollkommen unnötig ist, weil die Fugen "nach einem Jahr ja sowieso wieder herausbrechen".

Lange Rede, kurze Frage: was können wir jetzt tun? Wir haben es ja nur mündlich abgesprochen, haben wir da überhaupt eine Chance? Und wenn doch, in welche Richtung können wir argumentieren?

Kurze Info: die Renovierung ist mehr als 10, ich glaube mindestens 12 Jahre her.

Viele Grüße & herzlichen Dank für jegliche Hilfe.

Mieter, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Parkett, Dielen, Instandsetzung, Wohnungsübergabe

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