Hallo,
ich wohne in einem vierstöckigen Wohnhaus, im EG befindet sich eine Imbissbude.
Bei der Anmietung konnte ich sowohl im Treppenhaus als auch in der Wohnung keine Gerüche feststellen. Natürlich sagte die Vormieterin und die Maklerin aus, dass es auch zu keinen Gerüchen kommen wird.
Jetzt ist es aber so, dass eben doch Gerüche in die Wohnung eindringen. Läuft man am Imbiss vorbei, riecht man den alten fettigen Gestank sofort. Ich verstehe sowieso nicht, wie Menschen bei dem Gestank im Laden sitzen können, mir haben die Augen gebrannt als ich mal kurz drin war. Auch behilft sich der Imbiss mit Ventilatoren, um den Gestank aus den Fenster zu "wehen", so dass man den Gestank sogar auf der anderen Straßenseite riechen kann.
Ich vermute stark, dass der Laden keinen bzw. keinen funktionierenden Geruchsfilter in der Dunstabzugshaube hat. Da im Imbiss die Luft sogar rauchig ist.
Die Vermieterin kümmert sich sowieso um rein gar nichts, ich musste mich darum kümmern, dass der Imbiss die Brandschutztür zum Treppenhaus geschlossen halten soll, erst als ich mit dem Ordnungsamt gedroht hatte, wurde die Tür geschlossen gehalten.
Kann man gegen die Geruchsbelästigung ebenfalls irgendwie vorgehen und falls ja, wie? Ordnungsamt?