Wärmemengenzähler zählt nicht - Abrechnungsänderung auf Wohnfläche

Guten Abend,

meine Bekannte wohnt in einen ZFH, aufgeteilt in WEG.

Anfang 2012 hat sie eine Fehlermeldung auf dem Wärmemengenzähler Ihres Miteigentümers entdeckt, der lt. Techniker kommt, wenn der Zähler nicht richtig zählt. Eine schriftliche Bestätigung über das Vorliegen der Fehlermeldung von dem Techniker hat sie erhalten.Da Sie bereits Unstimmigkeiten mit dem Miteigentümer hat und der ehler dann wieder verschwunden war, hat Sie Ihrem Miteigentümer den Fehler nicht gemeldet.

Erst Anfang 2013 hat sie den Fehler wiederentdeckt und dem Miteigentümer diesen Fehler zur Kenntnis gegeben und auch gezeigt. Dieser nahm es zur Kenntnis und meinte nur "Mein Zähler zählt ja trotzdem"

Nebenkostenabrechnung wurden bisher von keinem der beiden erstellt, sondern die Rechnungen nach Miteigentumsanteilen geteilt.

Nunmehr haben sich beide auf eine Hausverwaltung geeinigt, die auch die Abrechnungen der letzten Jahre machen soll.

Gemäß Heizkostenverordnung ist bei einem nicht korrekt zählenden Wärmemengenzähler und bei nicht vorliegenden alten Heizkostenabrechnungen die Abrechnung nach Wohnfläche zu berechnen.

Die Frage ist jetzt: Ab wann darf nach Wohnfläche abgerechnet werden? Ab Anfang 2012 als sie den Fehler entdeckt hat oder erst Anfang 2013 als sie diesen dem Miteigentümer mitgeteilt hat.

Dazu muss man sagen, dass der Verbrauch an Heizöl je erzeugter Wärmemengeneinheit von 170 l/WME auf nunmehr 290 l/WME gestiegen ist. Weiterhin verbraucht Ihr Miteigentümer bei ständiger Bewohnung mit 4 Personen angeblich weniger WME als Sie bei Nutzung als Ferienwohnung.

Weiterhin wurde bei Tausch der Zähler letzten Monat festgestellt, dass der Zähler des Miteigentümers nicht verplombt war und somit der Fühler herausgenommen werden kann. Auch wurde dem Miteigntümer bereits Strommanipulation nachgewiesen.

Vielen Dank

Heizkostenabrechnung, Weg, Wärmemengenzähler
fehlerhafte Heizkostenabrechnung

Liebe User, ich habe ein Problem mit meiner Heizkostenabrechnung. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus. Im Dez 2011 habe ich meine Heizkostenabrechnung für das Jahr 2010 erhalten. Leider musste ich feststellen, dass diese Abrechnung fehlerhaft ist. Es wurde mir von Minol 1248 kWh berechnet obwohl ich nur 83 kWh im Jahr 2010 verbraucht habe. Der niedrige Wert (83kWh) wurde auch nochmals von Mitarbeitern von Minol bestätigt und schriftlich festgehalten, die bei einer Ablesung im Feb 2012 in meiner Wohnung waren. Ich habe anfang Januar meine Hausverwaltung über die falsche Abrechnung in Kenntnis gesetzt. Diese behaupten aber jetzt schon seit fast 2 Monaten, dass sie sich mit Minol in Verbindung setzen, bis heute aber ohne Ergebnis. Ich habe mich bereits selbst mit Minol in Verbindung gesetzt. Die bestätigen zwar, dass die Abrechnung falsch ist, aber eine Lösung wird mir da auch nicht aufgezeigt. Deren Aussage ist nur dass ich nicht ihr Vertragspartner bin und ich mich an meine Verwaltung wenden soll. Was kann ich selbst tun um der Sache auf die Sprünge zu helfen. Durch die zu hohe Heizkostenabrechnung muss ich jetzt ja zu viel Zahlen, kann ich hier Geld zurückbehalten? Wie könnte eine Lösung aussehen, die mir Minol oder meine Hausverwaltung anbietet? Ist es mit einer neuen Heizkostenabrechnung überhaupt getan oder stimmt dann evtl die Gesamtbilanz gar nicht mehr und ist es daher gar nicht so einfach meine Heizkostenabrechnung zu ändern? Vielen Dank für die Hilfe

Eigentumswohnung, Hausverwaltung, Heizkostenabrechnung
Mietwohnung mit Gastherme, kein Zähler ist das normal?

Halli Hallo =)

wir sind vor 4 Monaten umgezogen, in eine 3 Zimmer Wohnung. ( 2Stock, Dachgeschoss) Der Vermieter hat von nichts einen Plan, es müsste soviel repariert werden... und er schiebt es immer weg... naja .. unser größtes Problem ist die Kälte... Die Fenster sind ständig von innen komplett nass, so nass das es sogar runter tropft und der Boden nass wird... Wir lüften regelmäßig und versuchen mit unserem kleinen Ofen zu heizen... Langsam wirds immer kälter und der Ofen reicht für alle Räume nicht aus. Wir haben eine Gastherme und heizen demnach auch mit, die Heizungen funktionieren nicht richtig... Stufe 3 und Stufe 5 heizen gleich, oben ist die Heizung warm unten Kälter... Im Schlafzimmer habe ich die Heizung am Tag auf 3, da geht es einigermaßen und die Temparatur im Raum steigt auf 20 grad aber sobald es abends kälter wird merkt man es gleich und die Temparatur im Raum fällt komplett ab obwohl der Raum ja schon ein wenig warm war... Ich habe auch keine Kontrolle über meine Heizkosten... wir haben weder ein Gerät wo man was ablesen kann sonst noch was... Wer hat einen Tipp für mich ? Ist das normal das wenn man eine Wohnung mit Gasheizung mietet, keine Kontrolle über die Kosten hat?? Wenn die Jahresabrechnung kommt, woher soll ich wissen das da alles stimmt ???? danke das Ihr euch Zeit zum durchlesen nehmt ... oder auch nicht =) Wäre toll wenn jemand mir antwortet =) Grüße <3

Heizkosten, heizen, Heizkostenabrechnung, Gastherme
Heizkostenverteilung in Eigentümergemeinschaft

Hallo ihr lieben Wissenden,

ich würde mich über eure Ratschläge freuen:

hier mein Problemfall:

die Eigentümer"gemeinschaft" zu der ich gehöre (12 ET) hat jahrelang Heizkosten nach dem Abrechnungsprinzip 80/20 abgerechnet (abrechnen lassen). Ein Eigentümer des DG hat dagegen geklagt (neue Heizkostenverordnug sagt Regelfall sei 70% nach Heizkostenverbrauch und 30% nach qm) und nun haben wir in 2012 nach 70/30 abgerechnet. Dies Heizkostenabrechnung für 2012 liegt allerdings nicht vor.

Ich selbst wohne wohl in der kältesten Wohnung mit drei Außenwänden und ich habe hohe Heizkosten, weil ich es gern normal warm habe. Ich würde nun gerne wissen, wie die neue Regelung sich konkret auf mich auswirkt. Aber trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung hat der Verwalter keine Heizkostenabrechnung zugesandt/ angefertigt ... keine Ahnung ... der bringt mich zur Weißglut, er reagiert einfach nicht. Der Ablesedienst war jedenfalls im Januar 2013 schon da und die Abrechnung könnte längst da sein.

Das wäre ja jetzt auch alles nicht so dringlich, wenn nicht schon auf der heutigen (!) Eigentümerversammlung der TOP stände: Abstimmung über die Rückkehr zum Abrechnungsmodus 80/20.

Wie soll ich über etwas abstimmen, wenn ich nicht informiert bin? Wenn ich garnicht vergeleichen kann? Das habe ich dem Verwalter mitgeteil Ich bin der Ansicht, dass ein TOP oder Antarg nicht abgestimmt werden kann, wenn die nötigen Informationen nicht vorliegen. Das ist meiner Ansicht nach fehlerhafte Verwaltung, oder wie seht ihr das - und was kann man da machen?

Ich habe vor den TOP - falls abgestimmt wird und wieder 80/20 kommt - ebenfalls anzufechten.

Die anderen Eigentümer waren alle sauer auf den der 70/30 eingeklagt hat, weil er auch schon andere Rechstreite betreibt. Bei diesem letzten war er aber sehr schnell positiv beschieden worden - was mich beeindruckt hatte.

Seitens des Heizkostenablesers wurde mir gesagt, dass 70/30 die Regel ist, mein Onkel, ein Anwalt sagte mir 70/30 sei gerechter, beide meinten an die Abweichung auf 80/20 seien zahlreiche Bedingungen geknüpft, die sie nicht genau kannten. Ich nehme an, dass dies ZB die energetische Sanierung des Hauses ist - das Haus ist aber alt und es liegt keine Wäremdämmung vor, sogar sind die Leute (zZ) dagegen.

Meinen Fragen:

Kann der Verwalter den Modus der Heizkostenabrechnung abstimmen lassen, wenn die dazu nötige Information (konkrete Heizkostenabrechnung 2012) nicht vorliegt. Wenn nicht: was kann ich konkret gegen diese mangelhafte Verwaltung tun?

Falls 80/20 mehrheitlich beschlossen würde - hat das vor Gericht Bestand?

Ich bin wegen diesem ganzen Mist mit dem ewigen Ärger in der Eigentümer"gemeinschaft" so genervt, dass ich inzwischen fast bereue gekauft zu haben. Allerdings ist es eine Immobilie in Toplage, die sehr an Wert gewonnen hat. Insofern denke ich daran auszuziehen und zu vermieten - dann kommt nicht alles so nah an mich ran.

Für eure Ratschläge wäre ich wie gesagt sehr dankbar!

VG annjje

Muß der Verwalter zum gen. TOP die Abrechnung 2012 rechtzeitig schriftl. vorlegen? 100%
Hätte der mehrheitliche Beschluß Heizkosten nach 80/20 abzurechnen vor Gericht Bestand? 0%
Sollte ich den etwaigen Beschluß anfechten/ vor Gericht auf 70/30 klagen? 0%
Heizkostenabrechnung, Wohneigentum
Zweifel an der Richtigkeit der Bewertungszahlen der Heizkörper zur Ermittlung der Kosten

Hallo,

auf Grund unserer sehr hohen letzten Heizkostenabrechnung 2011 durch die Firma Minol habe ich große Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus mit 26 Einheiten des Bj. 1975. In ca. 1/3 tel. der Wohnungen wurden die Heizkörper durch neue getauscht. Ich habe die Heizkörper im Jahr 2010 ausgetauscht. Ich habe bis 2010 in einem Einfamilienhaus gewohnt und deshalb ist die ganze Sache mit der Heizkostenabrechnung Neuland für mich.

Mein Verbrauch lt. der HKV ist eigentlich für eine 95 qm große Wohnung mit 36 Einheiten (hier noch Verdunstung, wurde erst jetzt 2012 in elektronische HKV getauscht) verhältnismäßig gering. Auf Grund der Bewertungszahlen der Heizkörper durch die Firma Minol ergeben sich aber sehr hohe Einheiten für die Berechnung. Die Nachbarn haben sehr viel höhere Verbrauchseinheiten, aber durch die sehr viel niedrigeren Bewertungszahlen wiederrum weniger Einheiten und somit weniger Kosten. Bei mir wird 4,567 und bei den Nachbarn 2,638 für gleiche Heizkörpergröße zu Grunde gelegt.

Ich habe mit anderen Eigentümer die Abrechnung verglichen, dort sind die Bewertungs-zahlen deutlich geringer als bei mir. Es handelt sich um gleich große und lange Heizkörper vom Typ 22, nur die Hersteller sind abweichend. Meine Heizkörper sind von der Firma Buderus. Kann es sein, dass es nur durch unterschiedlich Hersteller zu solch unterschiedlichen Bewertungszahlen kommt? Die Firma Minol will mir auf Grund Datenschutz nicht weiterhelfen. Ich habe auch nach dem Tausch der Heizkörper nie ein technisches Grunddatenblatt über die Einstufung erhalten.

Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus und kann mir weiterhelfen.

Vielen Dank!

Grüße

Haus, Abrechnung, Heizkostenabrechnung
Wie Abrechnung ohne Heizzähler?

Kurz zur Situation: An den einzelnen Heizkörpern gibt es keine Zähler (soll nachgerüstet werden). Die Öltanks selbst haben auch keine Tankuhr (soll ebenfalls nachgerüstet werden), aber da die Tanks bei jeder Lieferung (einmal im Jahr) wieder ganz aufgefüllt werden ist ersichtlich wie viel Heizöl vom gesamten Haus (3 Mietparteien) über das Jahr verbraucht wurde. (Nämlich so viel, wie bei der nächsten Lieferung aufgefüllt wird.) Mir ist bewusst, dass das eine schwierige Situation ist, ich suche jetzt aber nach einer Lösung wie ich fair für beide Seiten (!) dennoch eine Abrechnung erstellen kann. Denn dass die Mieter gar nicht zahlen, obwohl sie verbraucht haben, das kann doch auch nicht sein.

Ich habe beim Recherchieren im Internet immer wieder was von Umlageschlüsseln gelesen, dass nur max. 50% der Kosten nach qm umgelegt werden dürfen, und der Rest nach Verbrauch. Aber wie ermittelt man denn in meiner Situation den Verbrauch pro Mietpartei? Mir ist ebenfalls bewusst, dass ich in der Rechnung 15 % der Verbrauchskosten wegen fehlender Zähler abzuziehen habe. Ich blicke gar nicht mehr durch, und da die ehemaligen Mieter um die es sich handelt bereits seit Beginn sehr zahlungsunwillig waren und auch noch einige Monate Mietrückstände bereits anwaltlich angemahnt wurden will ich nicht schon wieder einen fehler in der Abrechnung machen. Bei der letzten sind wir auf fast 500 Euro Kosten sitzen geblieben, weil es Fehler in der Abrechnung gab, und die Mieter dann nach einer Weile wegen Verfristung gar nicht mehr zahlen mussten (und auch nicht aus Kulanz wenigstens einen Teil der Summe zu übernehmen bereit waren.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar! :)

Heizkosten, Abrechnung, Heizkostenabrechnung, Zähler

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