Die Heizkostenabrechnung vom Abrechnungszeitraum 1.1.2010 - 31.12.2010 weist einen doppelt so hohen Gasverbrauch auf als es in den letzten drei Jahre der Fall war. Laut Verwaltung wurde die letzten Jahre der Gasverbrauch durch den Versorger immer nur geschätzt und nun tatsächlich abgelesen. Vor wie vielen Jahren das letzte Mal abgelesen wurde, konnte mir die Verwaltung noch nicht sagen, da es einen Verwaltungswechsel gab und die Unterlagen erst eingesehen werden müssen. Ist es denn rechtens, dass der Verbrauch über mehrere Jahre nur geschätzt wird und nun Nachzahlungen gefordert werden? Und was ist, wenn innerhalb der Schätzungsperiode der Mieter gewechselt hat?

Danke Euch Maxi