"Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Kauf an.

Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jedem Online- Verkauf stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware."