Würdet ihr sagen, dass ich einen Behinderungsgrad von 30 oder 50 haben sollte?
Ich bin Autist (diagnotisiert). Der Psychologe meinte, dass 50. Allerdings hat man damals keinen Behindertenausweis beantragt. Meine Eltern haben vor einem Jahr dann doch einen beantragt (um mir den Berufseinstieg zu erleichtern). Es ist aber irgendwie kompliziert, da inzwischen volljährig und das Gutachten schon länger her, sodass ich nur 30 erhalten habe. Meine Eltern haben jetzt einen Rechtsanwalt hinzufügt (aber noch nicht vor Gericht).
Wo ich Probleme habe:
-kann keine Kontakte in echt knüpfen (nur online)
-kein Blickkontakt möglich
-nehme sehr viele Impulse war
-Kontrolle verlieren
-Schulalltag bewältigen (ohne Hilfe unmöglich), öfters von Schule geflogen, da Streit mit anderen
-sehr wenig selbstständig (z.B eigenes wohnen momentan nicht möglich)
-in Konflikten gibt es immer Streit
-Vereine nur möglich mit Vertrauensperson
Was dagegen spricht:
-verstehe manchmal Ironie
-ich reise gerne und gehe ins Stadion (aber ohne Vertrauensperson unmöglich
-habe online Freunde
Ich kann es halt schlecht einschätzen, ob das schon für 50 reicht, da z.b blind sein schlimmer ist.
30 fühlt sich einfach schlimm an, da keine Vorteile und nur Nachteile. Außerdem haben fast alle Autisten 50, sodass ich dann wohl weder als normal noch als richtiger Autist angesehen werde.
Sollte ich falls ich keine 50 bekomme, mich unabhängig erklären und Deutschland den Krieg erklären (als Vergeltung)?
3 Antworten
Hab leider auch nur einen GdB von 30 für meinen Autismus und Depressionen bekommen. Ich werde jetzt Klage einreichen. Ich würde an deiner Stelle "behaarlich bleiben" (RW) und notfalls mit einer Klage am Sozialgericht deb GdB von 50 einklagen.
Ok, ich kann deinen Ärger verstehen. In meinem Fall, es ist kein Autismus und möchte nicht genauer drauf eingehen, habe ich den Eindruck, die Sachbearbeiterin beim Versorgungsamt hält mich für "zu gesund", weil ich alles bei der Antragstellung alleine gemacht habe, ohne Hilfe.
Was mich stört ist, keine Ermäßigung zu bekommen oder zusätzliche Urlaubstage, weil ich ja regelmäßig Arzttermine habe, um diese außerhalb der Arbeitszeit zu legen.
Kann man aber nicht viel ausrichten...Immerhin haben wir Steuervorteile.
Das wird nach der Anlage zu Par. 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, Teil B 3.5.1 beurteilt. Bei tiefgreifenden Entwicklungsstörungen kann der GdB zwischen 10 und 100 betragen, je nach Ausprägung. Da Ihr jetzt schon einen Anwalt habt, kann dieser das bearbeiten und gegebenenfalls einen Neufeststellungsantrag stellen. Ohne das psychologische Gutachten zu kennen, kann man zum GdB in Deinem Fall nichts sagen.