Ich stelle mir die Frage wie es mit Gehsteigen in verkehrsberuhigten Bereichen (StVO Zeichen 325.1) ist.
Da der verkehrsberuhigte Bereich keine Fahrbahn sondern eine Sonderfläche ohne Fahrbahn ist, ist nach meiner Vermutung kein rechtlicher Unterschied zwischen Gehsteig und der übrigen Verkehrsfläche.
Alle Verkehrsteilnehmer (natürlich sind besonders Fußgänger gemeint) können die gesamte Fläche nutzen, auch zum Spielen.
Das Parken von Fahrzeugen ist sowieso verboten, egal ob auf dem Gehsteig oder sonstwo, außer es ist anders markiert.
Spricht etwas gegen diese Einschätzung?
Etwas verdeutlicht gefragt:
1.Ist es falscher mit einem Auto dort auf dem Gehsteig zu parken als sonstwo?
2.Kann ich mit Kindern konsequent NICHT den Gehsteig benutzen, falls dort z.B. Kinder schlechter gesehen werden als auf der restlichen Verkehrsfläche?
3.Wieso gibt es dann überhaupt einen Gehsteig? Ist der einfach noch von früher da und man war zu faul, auch optisch eine gemischte Verkehrsfläche zu schaffen?
Danke für eure Interpretation und euer Rechtswissen.