Wo dürfen E-Scooter in Deutschland fahren?

B) zusätzlich zu A) auf Fahrradwegen (wie auch Mofas) 100%
A) Als Motorfahrzeug nur auf Straßen, wie andere Kraftfahrzeuge 0%
C) zusätzlich zu B) auch in Einbahnstraßen (falsche Richtung) 0%
D) zusätzlich zu C) auch in expiziten Fußgängerzonen 0%
E) zusätzlich zu D) auch auf Gehsteigen (Fußgängerwegen) 0%
F) eigentlich überall, da keinerlei Einschränkung 0%

3 Stimmen

2 Antworten

Laut meinen Kenntnissen der derzeitigen Gesetzeslage für Elektro-Kleinstfahrzeuge stehen sie derzeit zwischen Fahrrad und Mofa in den jeweiligen Einzelfällen. Eine Novelle, bzw. Gesetzes-Nacharbeitung ist geplant.

Ansonsten bislang auf reinen Radwegen oder spurlich markierten Fusgänger-/Radler Combiwegen auf der Radspur, und bei Combiwegen mit Fußgänger oben und Radler darunter im blauen, runden Schild m.W. bislang nur ausdrücklich mit Zusatzzeichen "Scooter Frei".

Letzterer Satz gilt m.W. bislang auch für Fußgängerzonen, Anliegerstraßen, Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung. Wo in diesen Situationen nur von "Fahrräder Frei" per Zusatzzeichen beschildert ist, gilt für E-Scooter ansonsten dort bislang (besser) schieben.