Preiserhöhung Gasvertrag trotz Preisgarantie rechtens?

Hallo zusammen,

unser Gasanbieter (eprimo) erhöht aufgrund der aktuellen Situation die Preise ab 01.10.2022 und nochmal ab dem 01.11.2022 (Arbeitspreis alt 5,62 ct/kWh / neu 9,35 ct/kWh) bei einem Verbrauch von 22.000 kWh/Jahr! Kündigungsfrist bis 30.09.22!! Der Vertrag läuft noch bis zum 28.02.2023 und wurde mit einer Preisgarantie abgeschlossen.

Auszug aus dem Preiseränderungsschreiben:

Ab dem 01.10.2022 gelten die "Gasbeschaffungsumlage" gemäß Energiesicherungsgesetz sowie die "Gasspeicherumlage" nach EnWG.

In Ihrem neuen Preis sind die neuen Umlagen bereits vollumfänglich ab dem 01.10.2022 berücksichtigt.

Auszug Gasanbietervertrag Ihre Preisgarantie:

Während der vertraglich vereinbarten Laufzeit der eprime-Preis-garantie ist eine Preisänderung ausgeschlossen. Von der Preis-garantie ausgenommen sind Änderungen der Umsatzsteuer und etwaige Preisänderungen, die deie Energiesteuer und die künfitg neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasst, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Gas bbetreffende Belastungen oder Entlastungen (vgl. ziffer 6.4 oder Gas-AGB) betreffen. Etwaige Preisänderungen erfolgen in dem in Ziffer 6.2 und / oder 6.4 der Gas-AGB beschriebenen Verfahren. Bei einer gesetzlichen Änderung der Umsatzsteuer gilt Ziffer 6.3 der Gas-AGB.

Ist hier Einsprucheinlegen sinnvoll und greift die Gasumlage nun rechtlich?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Gas, Energiekosten, Gasanbieter, Preiserhöhung, preisgarantie, eprimo
Eprimo: Mahnung und Inkasso ohne Endabrechnung

Ich habe bei Eprimo gekündigt und sollte eine Endabrechnung erhalten. Am 250711 erhielt ich eine Mahnung (keine Rechnung) über 344,25€ mit Fälligkeit zum 290711 eingehend. Am 260711 schrieb ich einen Brief an Eprimo dass ich gerne erstmal die Rechnung hätte, das Geld aber unter Vorbehalt vorab, Anfang der folgenden Woche überweisen werde. Am 010811 habe ich 344,-€ überwiesen und am 030811 bekam ich ein maschinelles Schreiben der Inkasso vom 020811 mit der Forderung von 451,01€ (maschinell erstellt). Da bis zum 110811 keine Reaktion von Eprimo kam schickte ich diesmla ein Einschreiben an Eprimo, mit bitte um Zusendung der Rechnung inklusive des Ausdrucks meiner Online-Überweisung (Kopie ging an Inkasso). Zum 230811 bekam ich Zwei Briefe von Eprimo, einmal endlich die Endabrechnung (339,25€) zum Anderen die Info dass ich bis zum 180811 nichts überwiesen hätte und daher der Vorgang an Inkasso ging, also nochmals Einschreiben an Eprimo mit beglaubigter Bestätigung der Sparkasse. Schreiben von Eprimo zum 260811, man habe das Geld jetzt doch gefunden und es sei am 030811 eingegangen, aber zu dem Zeitpunkt wäre der Fälligkeitstermin überschritten worden und Inkasso schon beauftragt.
1. Wer hat hier Recht bzw. was sollte ich jetzt unternehmen? 2. und Interessehalber : warum werden hier 110,-€ Inkasso Gebühr für ein "maschinelles Schreiben" gefordert (mit 55cent Frankiert) bei dem wahrscheinlich nur der Vorgang über eine Software bearbeitet wurde?

Recht, Abrechnung, Inkasso, Mahnung, eprimo

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