Ich habe mir überlegt, wenn ich mal viel Geld hätte, mir einen Zweitwohnsitz in Japan in Tokio zu leisten (Eigentumswohnung). Wenn ich nicht da bin, dann wohnt derweil ein vertrauenswürdiger Japaner dort, der auf alles Acht gibt und für die Instandhaltung verantwortlich ist.
Braucht man für den Kauf der Wohnung eine japanische Staatsbürgerschaft und wie lange dürfte ich mich im Jahr dann in Japan aufhalten? Ich will aber unbedingt meine österreichische Staatsbürgerschaft behalten und meinen Erstwohnsitz in AT ebenfalls.