Wenn ich eine Zweit-/Nebenwohnung in einer anderen Stadt habe, gelte ich dort dann auch als wohnhaft?

4 Antworten

In der Wohnung, bei der man sich für gewöhnlich aufhält, z.B. schläft. Also meistens dort schläft. Also auch meistens dort gleich morgens zu finden ist.


MundhaaMonikaa 
Beitragsersteller
 18.07.2021, 18:08

Also nur in der Hauptwohnung? Ich kann also nicht sagen "Ich bin wohnhaft in Stadt 2"?

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Na klar giltst du dann als dort wohnhaft.

Sonst müsstest du ja keinen weiteren Wohnsitz anmelden.

Allerdings ist für einige Dinge der Hauptwohnsitz maßgeblich. So z.B. bei der Beantragung von Dokumenten, oder in einigen Städten bei Bewohnerparkausweisen.

Das nennt sich dann Zweitwohnsitz. Das ist Steuerlich relevant...


MundhaaMonikaa 
Beitragsersteller
 18.07.2021, 20:45

Ja, das ist mir klar. Aber mir geht es darum, wenn ich irgendein Dokument ausfüllen muss oder so, darf ich dann diese Adresse angeben oder muss es der Hauptwohnsitz sein?

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geronimo0816  18.07.2021, 20:47
@MundhaaMonikaa

Ah, ok. Ich denke mal der Hauptwohnsitz. Ich weiß ja nicht, um welches Dokument es geht, aber wenn es Postalische Gründe hat, würde ich den Hauptwohnsitz angeben...

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Für die Behörde oder die Bank nicht. Du gibst immer deinen Hauptwohnsitz an. Der steht im PA.

Deine Zweitwohnung ist nur steuerlich interessant, da muß man dann Zweitwohnsteuer löhnen und auch GEZ nicht vergessen.