Zweitwohnsitz oder lieber ummelden?

3 Antworten

Rein melderechtlich hast du keinerlei Spielraum!

Nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) hast du jede Wohnung anzumelden, die du beziehst.

Du kannst dir dabei nicht aussuchen, welche deine Hauptwohnung ist und welche deine Nebenwohnung. Das BMG regelt in § 21 Absatz 2 ganz klar, dass deine vorwiegend genutzte Wohnung deine Hauptwohnung ist. Auch der Lebensmittelpunkt interessiert im Melderecht so gut wie gar nicht (nur wenn man sich zu gleichen Teilen in beiden Wohnungen aufhält).

Ausgehend davon dass du also in der Woche in der neuen Wohnung wohnst und am Wochenende bei deinen Eltern sieht der Fall also so aus:

Neue Wohnung = Hauptwohnung

Elternhaus = Nebenwohnung

Alles andere ist melderechtlich nicht zulässig in deinem Fall, und kann bei Zuwiderhandlungen sogar mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wenn du aber bei deinen Eltern ausschließlich zu Besuch bist, also dein Zimmer nach und nach aufgelöst wird und du alles mitnimmst, kannst du den Nebenwohnsitz bei deinen Eltern nicht belassen. Deine alleinige Wohnung ist dann die Neue.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es ist normal, dass man beim Auszug aus dem Elternhaus nicht alle Sachen komplett mitnimmt, das holt man nach und nach. Aber daraum kommt es nicht an was den Wohnsitz betrifft.

Du musst dir vielmehr die Frage stellen, bist du, wenn du bei deinen Eltern bist, eher zu Besuch da (auch wenn es über Nacht ist), oder wohnst du dort im Prinzip am Wochenende noch. Ich weiß, das lässt sich schwer unterscheiden. Aber wenn du dich eher als Besucher siehst, dann ist es kein Wohnsitz mehr und du würdest dann nur einen Wohnsitz haben in der neuen Wohnung.

Ein Zweitwohnsitz, der einige Kilometer entfernt ist, bietet bei dem Lohnsteuerjahresausgleich gewisse Vorteile.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Renick  14.11.2019, 08:19
bietet bei dem Lohnsteuerjahresausgleich gewisse Vorteile.

Aber nur dann, wenn man für beide Wohnsitze auch Kosten zu tragen hat. Das ist hier nicht der Fall, bei den Eltern entstehen keine Kosten des Wohnraums.

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manu113 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 07:38

Also wäre es möglich die Wohnung als Zweitwohnsitz zu melden oder eher nicht?

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