Hauptwohnsitz und Zweitwohnsitz, wie lange/viel "muss" man sich im Hauptwohnsitz aufhalten?
Wie viel "muss" man sich im Hauptwohnsitz aufhalten damit er noch als Haupt oder Erstwohnsitz gelten kann? Oder welche voraussetzungen müssen gegeben sein?
Reicht es wenn ich da mein Büro habe? (Und mein Schlafzimmer unter vermiete...)
Wenn ich jetzt immer bei meiner Freundin schlafe und ab und an mal in meine Wohnung (Hauptwohnsitz) komme, ist das von der RECHTLICHEN Seite genug?
Ach ich komme aus Hamburg falls das noch einen unterschied macht.
Vielen Dank
der Henning