Hallo zusammen,
Meine als Erstes angemietete Wohnung ist günstiger als meine demnächst als Zweites angemietete Wohnung.
Ich werde mich öfter in der neuen befinden.
Darf ich von daher beim Bürgeramt die alte (günstigere) Wohnung als Zweitwohnsitz melden? Da sie günstiger als die Neue ist, wäre die Zweitwohnsitz-Steuer nämlich niedriger, weshalb ich davon ausgehe, dass es nicht möglich sein kann!
Oder gilt immer die neue dazugemietete Wohnung als Zweitwohnsitz? Oder gilt immer die teurere Wohnung als Zweitwohnsitz?
Ich konnte leider keine Antworten darauf finden und freue mich sehr über Eure Antworten!
Danke im Voraus!!