Steuerrecht, Entfernungspauschale, zwei Wohnsitze

Guten Tag miteinander,

es geht um folgendes:

Ich habe einen Hauptwohnsitz, an dem befindet sich mein Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Bekannte, Lebenspartnerin, Sportverein etc., ich denke, das ist hinreichend beleg- und begründbar, falls das Finanzamt da Zweifel haben sollte). Dann gibt es einen Zweitwohnsitz, an dem Ort, wo auch mein Arbeitsplatz ist (und an dem auch Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten ist).

Ich bin nicht qualifiziert für eine doppelte Haushaltführung, darum geht es auch nicht, das möchte ich auch gar nicht erreichen.

Die Frage ist folgende: Wenn ich von meinem Arbeitsplatz zu meinem Hauptwohnsitz fahre (ca. 330km), am Freitagabend, um über das Wochenende an meinem Hauptwohnsitz zu sein, und dann am Sonntagabend oder Montagmorgen wieder zu meinem Arbeitsplatz bzw. Zweitwohnsitz zu fahren, kann ich für diese Fahrten die Entfernungspauschale beanspruchen und absetzen als Werbungskosten (also quasi an ~46 Tagen im Jahr)? Oder kann ich nur den kürzeren Weg vom Zweitwohnsitz zum Arbeitsplatz geltend machen? Nochmals, es geht hier nicht um doppelte Haushaltsführung und die dazugehörigen Heimfahrten, es ginge hier um den Arbeitsweg und was der Gesetzgeber als solchen ansieht.

Für Antworten, gerne auch etwas ausführend, falls Erfahrung oder Hintergrundwissen, bin ich sehr dankbar und wünsche einen guten Start ins Wochenende.

Steuererklärung, Arbeitsweg, entfernungspauschale, Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz

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