Wohnrecht bei Zweitwohnsitz?

6 Antworten

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Es kommt in erster Linie darauf an, was ganz genau vereinbart wurde und auch, ob es sich lediglich um ein vertraglich vereinbartes Wohnrecht oder ein im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchsrecht handelt.

Hier findest Du eine etwas mehr erklärende Antwort von einem Anwalt, auf eine nahezu gleiche Anfrage:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnrecht-in-der-Praxis--f262583.html

Woher ich das weiß:Hobby

Oponn  24.08.2020, 09:03

Oder eben um ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht wie in deinem Link.

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Wenn er denn weiterhin seine Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird er das bestimmt können, wenn er es so vereinbart hat, damals.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kann er trotz neuem Wohnsitz sein lebenslanges Wohnrecht behalten?

Wenn das Wohnrecht dinglich, d.h. im Grundbuch vereinbart wurde, behält er das Wohnrecht auch, wenn er nicht dort wohnt.

Schuldrechtlich/vertraglich kann da aber etwas anderes vereinbart sein.

Was muss dann Erst- und was Zweitwohnsitz sein?

Der Erstwohnsitz ist der Ort, wo man sich am meisten aufhält.


diewoelfin0815  24.08.2020, 08:40
Wenn das Wohnrecht dinglich, d.h. im Grundbuch vereinbart wurde, behält er das Wohnrecht auch, wenn er nicht dort wohnt.

Das stimmt leider nicht: wenn es im Grundbuch steht, ist es kein Wohnrecht mehr, sondern ein Nießbrauchsrecht. Und bloß weil es im Grundbuch steht, heißt es auch nicht, dass es bei einem Auszug auf alle Fälle erhalten bleibt! Dabei kommt es auf die genaue Eintragung an!

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Oponn  24.08.2020, 09:00
@diewoelfin0815

Wohnrecht und Nießbrauchsrecht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Ein Wohnrecht wird durch grundbuchliche Eintragung nicht zum Nießbrauchsrecht.

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ChristianLE  24.08.2020, 11:47
@diewoelfin0815

Nießbrauch und Wohnrecht sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Nießbrauch ist praktisch das wirtschaftliche Eigentum an einem Grundstück (Ich darf vermieten und trage alle öffentlichen Lasten), ein Wohnrecht ist  - wie der Name schon sagt - das (lebenslange) Recht, ein Haus zu bewohnen (und nicht zu vermieten).

Und bloß weil es im Grundbuch steht, heißt es auch nicht, dass es bei einem Auszug auf alle Fälle erhalten bleibt

Eine Löschung bedarf der Zustimmung des Berechtigten. Es bleibt immer im Grundbuch und wird nur auf ausdrücklichem Antrag gelöscht.

Dabei kommt es auf die genaue Eintragung an!

Wie meinst Du das? Eine Grundbucheintragung ist kein Vertrag. Da steht nur, dass es eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für Person X ist. Nichts weiter.

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Kann er trotz neuem Wohnsitz sein lebenslanges Wohnrecht behalten?

Im Grundsatz hat der Auszug keine Auswirkungen auf das Wohnrecht. Es bleibt bestehen. Aber oft wird im zugrundeliegenden Vertrag das Erlöschen in diesem Fall vereinbart. Also noch einmal sorgfältig nachlesen.

Was muss dann Erst- und was Zweitwohnsitz sein?

Wenn er vollständig auszieht, hat er nur einen Wohnsitz.

Ja er kann als Hauptwohnsitz sein eigenes Haus zeigen, und bei euch dann. als Nebenwohnung (2. Wohnung)