Alte Wohnung als Zweitwohnsitz melden - geht das?
Hallo zusammen,
Meine als Erstes angemietete Wohnung ist günstiger als meine demnächst als Zweites angemietete Wohnung.
Ich werde mich öfter in der neuen befinden.
Darf ich von daher beim Bürgeramt die alte (günstigere) Wohnung als Zweitwohnsitz melden? Da sie günstiger als die Neue ist, wäre die Zweitwohnsitz-Steuer nämlich niedriger, weshalb ich davon ausgehe, dass es nicht möglich sein kann!
Oder gilt immer die neue dazugemietete Wohnung als Zweitwohnsitz? Oder gilt immer die teurere Wohnung als Zweitwohnsitz?
Ich konnte leider keine Antworten darauf finden und freue mich sehr über Eure Antworten!
Danke im Voraus!!
2 Antworten
Also erstmal wird, je nach Gemeinde, Zweitwohnungssteuer fällig solange kein steuerbefreihender Tatbestand vorliegt. Die Höhe und wie diese berechnet wird hängt von der jeweiligen Satzung ab.
§21 Abs 2 BMG
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
Folglich ergibt sich aus dem Gesetz deine Nebenwohnung, nämlich die an der du dich weniger aufhälst. Ein Wunschkonzert ist das nicht.
Für die Zweitwohnsitzsteuer gibt es keine einheitlichen Regelungen. Das ist eine kommunale Steuer, also kann auch jede Gemeinde in ihrer Satzung eigene Regeln festlegen. Es gibt nicht einmal in jeder Gemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer. Manche Gemeinden erheben sowas nicht.
Um die Frage beantworten zu können, müsste man die Satzung beider betroffenen Gemeinden lesen. Die kannst du auch selbst im Internet finden.