Alte Wohnung als Zweitwohnsitz melden - geht das?

2 Antworten

Also erstmal wird, je nach Gemeinde, Zweitwohnungssteuer fällig solange kein steuerbefreihender Tatbestand vorliegt. Die Höhe und wie diese berechnet wird hängt von der jeweiligen Satzung ab.

§21 Abs 2 BMG

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Folglich ergibt sich aus dem Gesetz deine Nebenwohnung, nämlich die an der du dich weniger aufhälst. Ein Wunschkonzert ist das nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Für die Zweitwohnsitzsteuer gibt es keine einheitlichen Regelungen. Das ist eine kommunale Steuer, also kann auch jede Gemeinde in ihrer Satzung eigene Regeln festlegen. Es gibt nicht einmal in jeder Gemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer. Manche Gemeinden erheben sowas nicht.

Um die Frage beantworten zu können, müsste man die Satzung beider betroffenen Gemeinden lesen. Die kannst du auch selbst im Internet finden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung