Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage. Mein Härtefallantrag für die fällige Erneuerung meiner Brücken und Kronen wurde bewilligt, da ich Leistungen nach dem ALG II (Hartz 4) beziehe. Nun sagt mir meine Zahnarzt ich müsste trotzdem für Vermessungskosten 150€ zahlen. Mir kommt das ein bissel wie Abzocke vor. Wenn diese Leistung nötig ist, warum ist sie dann nicht im Heil und Kostenplan aufgeführt, so das sie mit der Krankenkasse abgerechnet werden kann. Die Krankenkasse hat ja auch mitgeteilt, sie übernimmt 100% der Kosten. Warum fallen dann noch Kosten an, die im Vorfeld nicht angesprochen wurden und die ich nun zahlen soll? Was meint ihr dazu?
Würde mich über zahlreiche Antworten von euch freuen!
LG, Sonny Crocket