Muss ich der GEZ melden, dass ich in eine WG gezogen bin, wenn für diese bereits gezahlt wird?

Hallo Leute,

leider habe ich für meinen Fall nirgendwo eine passende Antwort zum leidigen Thema "GEZ" gefunden:

Ich bin im Juli 2013 in eine Wohngemeinschaft gezogen, für die eine meiner Mitbewohnerinnen bereits den Beitrag für die gemeinsame Wohnung gezahlt hat, und zwar bis zum Zeitraum 11.2014 (ab da zahle ich für die WG). Bevor ich in die WG gezogen bin, war ich bereits bei der GEZ angemeldet und habe gezahlt. Nun habe ich es versäumt, meinen Umzug in die Wohngemeinschaft der GEZ mitzuteilen, woraufhin diese Mahnungen an mich schrieb. Natürlich habe ich die GEZ dann darauf hingewiesen, jetzt in einer WG zu wohnen, und dass durch die neue gesetzliche Regelung seit 2013 schon durch meine Mitbewohnerin für die WG gezahlt werden würde.

Die GEZ nahm dies zur Kenntnis, möchte aber trotzdem die ausstehende Summe von mir einziehen, weil ich ihnen nichts von meinem Umzug gesagt habe.

Entscheidend ist also die Frage: Darf die GEZ nun das Geld einziehen, obwohl ich nachweislich in einem Haushalt lebe, für den ebenfalls nachweislich schon gezahlt wird bzw wurde, UND kann sich die GEZ darauf berufen, dass ich sie nicht informiert habe? Gibt es eine Meldepflicht für den Umzug in einen Haushalt, für den gezahlt wird?

Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir helfen könnt,

beste Grüße - T.

Umzug, Mahnung, Meldepflicht, WG, Wohngemeinschaft, Rundfunkbeitrag
Hartz 4 Wohngemeinschaft Krankenversicherung

Hallo

Bin gerade auf diese Seite gestoßen und habe eine Frage, die sehr wichtig für mich ist. Mein Freund und ich leben jeder in seiner eigenen Wohnung. jetzt wollen wir gerne zusammen ziehen, also ich zu ihm. Er ist jedoch derzeit wegen Depressionen arbeitsunfähig, also Hartz 4 Empfänger. Ich habe eine Vollzeitstelle, bekomme ca. 1500 Eu netto Lohn. Habe schon im Internet (Hartz 4 Rechner) nachgeschaut. Mein Freund würde keine Leistung mehr bekommen. Das wäre ja ok, auch wenn 1500 Eu für zwei Leute nicht gerade viel ist. Jetzt aber zu meiner Frage: Muss ich meinen Freund dann auch krankenversichern oder zahlt das noch die Arge? Habe bei meiner Krankenkasse angerufen. Der freundliche Herr am Telefon meinte, dass ich meinem Freund nicht über mich versichern kann. Das würde nur gehen, wenn wir verheiratet wären, also Familienversicherung. Bei der Arge reicht es schon wenn man zusammenlebt, bei der Krankenkasse zähle aber nur eine Ehe.Ob die Arge diese in unserem Fall zahlen würde, wüsste er nicht. Dies wäre dann eine freiwillige Krankenversicherung und kostet 157 Euro! Jetzt bin ich ziemlich ratlos. Wir wollen ja irgendwann heiraten. Aber wenn für uns der richtige Zeitpunkt ist und nicht wegen einer Krankenversicherung. Aber 157 Euro... ich würde doch dann schon mit meinen 1500 Euro netto für alles aufkommen.

Kennt sich jemand damit aus???

Danke für eure Antworten.

Hartz IV, Wohngemeinschaft
Ärger mit Mitbewohner, Katze schmeißt Fernseher um (Haftpflichtversicherung)

Hallo Community,

Ich habe folgendes Problem, welches mich in letzter Zeit ziemlich belastet.

Ich betreibe seit ca. 8 Jahren eine kleine Wohngemeinschaft (3 Zimmer, 80m² und bin Hauptmieter), weil es einfach angenehmer ist nicht alleine zu wohnen und sich natürlich auch die Miete teilt. Seit ~2 Jahren bereichern auch 2 Kittis den "Hausrat".

Ich versuche darauf zu achten, dass die Mitbewohner eine soziale Ader haben und auch mit Tieren klar kommen, was bis jetzt auch immer ziemlich gut lief.

Dem letzten Untermieter habe ich den Schlüssel schon vorher mitgegeben, weil ich zu Monatsbeginn beruflich unterwegs war. Er stimmte zu, dass er sich um die Katzen kümmere und damit schon klar kommt.

Am 2. Tag, teilte er mir mit, dass er mittlerweile eingezogen sei und der Kater seinen Fernseher umgeschmissen hätte, welcher jetzt einen Totalschaden hat (NP 1500€), seine Freundin mit der er seit einem Monat zusammen ist sei Zeugin. Inwieweit dass jetzt stimmt, sei einmal dahingestellt. Fakt ist, er will, dass ich jetzt für den Schaden den meine Katzen angerichtet haben aufkomme. Ich bot ihm an, die Hälfte des Marktwertes(350€) zu übernehmen. Da ich keine Haftpflichtversicherung habe, ihm die Miete über die nächsten 9 Monate dementsprechend vergünstige (solange macht er noch Referendariat). Den TV bekommt man für knapp 650€ bei Amazon mit einem Jahr Garantie, vom Alter und Wert her, seinem entsprechend. Er zeigte sich nicht bereit und kam mir mit dem Vorschlag eine Versicherung abzuschließen und diese dann in einem halben Jahr in Anspruch zu nehmen. Ich lasse es mir durch den Kopf gehen, erwiderte ich ihm. Da ich ein ungutes Gefühl dabei hatte und auch der Meinung bin, dass man ein derartiges Gerät nicht auf ein wackliges Drahtgestell stellt - kam ich ihm noch einmal mit dem Vorschlag, dass er auch Verantwortung zu tragen hätte - sieht er anders.

Ich kündigte ihm Fristgerecht, da er auch seine Miete nicht bezahlt. Die Kündigung unterschreibt er nicht und bleibt jetzt solange bis sein Fernseher abbezahlt ist. Da er anfangs mit Anzeige und vor Gericht klären kam, machte ich ihn darauf Aufmerksam es dann eben so zu klären und nicht mit "erpresserischen" Mitteln (obwohl ich von Gerichten/Anwalt, absolut nicht viel halte).

Dieser Mensch bringt mich wirklich zur Weißglut, zumal er hier zu top Konditionen wohnt, gut 25% unter dem Mietsdurchschnitt dieser Region, da ich keinen Gewinn durch Mitmieter machen will und in der Regel eher die finanziell "benachteiligten" als Mitbewohner hatte.

Was sagt ihr dazu, oder könnt mir anraten. Am liebsten würd ich ja sein Zeug vor die Tür stellen…was ja nun auch nicht die feine Art ist…nur meine Miete muss ich eben auch bezahlen.

Katze, Mietrecht, Haftpflichtversicherung, Schaden, WG, Wohngemeinschaft, Untermieter

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