Kann mein kleiner Bruder bei mir wohnen?

4 Antworten

Sicherlich wird es einvernehmlich möglich sein.

Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wahrscheinlich die Großeltern, kann das zulassen.

Für den Unterhalt muß natürlich auch gesorgt werden.

Aber:

Ist es gut zu diesem Zeitpunkt die Schule zu wechseln?

Was ist mit der Schwester? Wird sie sich nicht "ganz verlassen" fühlen?

Ich würde es mir sehr, sehr gut überlegen.

Möglich ist das - ihr solltet euch gemeinsam (also Du, Dein Bruder, Eure Großeltern) ans Jugendamt wenden und die ins Boot holen, damit das Ganze auch rechtlich abgesichert ist.

Ja.

Besprecht das doch am besten in Ruhe alle miteinander. Sicherlich ist es nicht falsch, hier auch das Jugendamt mit an den Tisch zu holen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 1951 in Frankreich geboren und lebe hier

Wie ist es dann für deine kleinere schwester ? Sie ist dann allein mit ihren großeltern und will dann bestimmt auch zu dir.