Zugriff auf Festplatte aus altem PC auf anderem PC verweigert, was kann ich tun?

Hallo! Ich habe aus meinem alten PC, der - nach anfänglichen Grafikfehlern - letztendlich kaputt ist, die Festplatte ausgebaut und mir bei Conrad ein passendes Lesegerät gekauft. Funktioniert alles einwandfrei, ich kann auf alle Ordner und Dateien zugreifen AUßER auf meine eigenen Bilder. Dort wird mir der Zugriff strikt verweigert. Der über 10 Jahre alte Computer lief mit Windows XP, auf dem neuen habe ich Windows 10. Wenn ich versuche, eigene Bilder zu öffnen, erscheint diese Meldung:

"Sie verfügen momentan nicht über die Berechtigung des Zugriffs auf diesen Ordner. Klicken Sie auf Fortsetzen, um dauerhaft Zugriff auf diesen Ordner zu erhalten."

Wenn ich dann aber auf Fortsetzen drücke, kommt

"Der Zugriff auf diesen Ordner wurde verweigert. Sie müssen die Registerkarte Sicherheit verwenden, um Zugriff auf diesen Ordner zu erhalten."

Ich klicke auf Sicherheit, dann Erweitert und dann steht da

"Der aktuelle Besitzer kann nicht angezeigt werden."

Und genau das ist auch mein Problem. Mein PC erkennt anscheinend XP nicht, weshalb die Übernahme der Kontrolle auch nicht möglich ist. - Soweit zumindest meine Theorie.

Ich sitze hier jetzt schon sechs Stunden dran und habe alles Mögliche ausprobiert und nichts gefunden. Ich hoffe deshalb, dass ihr mir weiterhelfen könnt. In gerade diesem Ordner waren meine wichtigsten Daten - über 10 Jahre Fotos.

VIELEN DANK! - Nic

Computer, Windows, Technik, Festplatte, XP, Ordner, verweigern, Zugriff, Windows 10
Paketannahme : Probleme "Annahme verweigern"

Hallo!

Dieser Tage erheilt ich die Nachricht über ein Paket, von dem ich nicht weiß, ob ich dieses überhaupt bestellt habe (ich vermute, dass ncith); nun soll ich - da nicht bei der Zustellung anwesend gewesen - mich entscheiden, was mit dem Paket passieren soll. Dabei kam mir in den Sinn, dass es ja möglich ist, dass ich durch die Paketannahme evtl. einen "Vertrag abschließe", mit einer Firma, bzw. einem Produkt, womit ich überhaupt nichts zu tun hatte. Aber da ich dann ja die "Ware angenommen" hätte, hätte ich ja evtl. meine "Zustimmung" zum "Kaufvertrag" (Antrag + Annahme) gegeben? Ich neige also dazu, das PAKET NICHT ANZUNEHMEN. Das ist ja grundsätzzlich immer möglich, wenn man dem Paketdienst bei seinem Eintreffen vor der Haustür sagt, dass man es nicht annehmen will ("Annahme verweigert"). Aber was ist, wenn man das Paket nicht selbst angenommen hat oder dieses in meiner Abwesentheit woanders für mich hinterlegt wurde?

Daher meine Frage dazu:

Wenn Einem ein Paket zugestellt wird, und dieses in seiner Abewesenheit

-an einen Nachbarn zugestellt wurde;

  • vor die Tür gelegt wurde;

  • (auf eigenen Wunsch in Abwesenheit) bei einem bestimmten Paketshop zur Abholung abgegeben wurde;

.... ist es dann immer noch möglich, (sozusagen "verzögert" oder "Nachträglcih") die ANNAHME ZU VERWEIGERN?

Bzw.: - Ist es möglich, nach dem Öffnen des Pakets (nachträglich) die Annahme zu verweigern, wenn man z.B. das Paket zum Paketshop zurückbringt, und diesem sagt, man möchte es nicht haben?

Wer sich damit auskennt: für eine schnelle und kompetente Auskunft wäre ich sehr dankbar!

Recht, Kaufvertrag, Post, Paket, DPD, verweigern, Annahme

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