Meine Mieterin ist einfach ausgezogen ohne die vertraglich geregelte 3 monatige Kündigungsfrist einzuhalten und jetzt nach 5 Wochen habe ich meine Hausschlüssel per Einschreiben bekommen. Die Mieterin hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und verklagt mich mit fadenscheiniger Begründung und möchte das ich die 3 monatige Kündigungsfrist zurück nehme. Ich habe jetzt auch einen Anwalt genommen und meine Rechtsschutzversicherung um Deckungszusage gebeten, Obwohl meine Beweise zu 100% vorliegen und ich weis das ich Recht habe und die Mieterin keine Chance, verweigert mir jetzt meine Versicherung die Deckungszusage und dreht einfach die ganze Sache um und schiebt mir den schwarzen Peter in die Schuhe. Obwohl es eindeutig ist das ich hier im Recht bin. Jetzt stelle ich fest, dass die Klägerin und ich die selbe Versicherung haben. Wahrscheinlich liegt es nun daran, dass wir die selbe Versicherung so wie auch die Klägerin hat, deshalb keine Deckungszusage gibt. Das kann jetzt nur noch daran liegen eine andere Möglichkeit sehe ich jetzt nicht mehr, weil ich weis, dass ich als Beklagte hier eindeutig im Recht liege. Die Versicherung ist in diesem Fall verpflichtet mir hier Deckungszusage zu geben! Was kann ich tun? Damit meine Immobilienrechtschutzversicherung mir auch Deckungszusage gibt, die mir zusteht! Benny59