Was soll ich tun bei angeblichen Abonnement?

Hallo,

Ich habe seit längerem Zeitschriften vom PVZ Verlag bekommen, und auch einige Rechnungen. Ich habe den Verlag mal angeschrieben, dass ich einen Nachweis über den Abschluss des Abos haben möchte, darauf kam ein, nicht besonders aussagekräftiger Brief, in dem Stand dass ich im Internet irgendwo ein Häkchen bei AGBs gesetzt habe, und daher das Abo kommt. Ich habe dann auch schon eine Kündigung hingeschickt, diese wurde einfach nicht bearbeitet und ignoriert. Jetzt kam der Brief vom Inkasso-Unternehmen. Einen Betrag soll ich zahlen, der mehr entspricht als das, wovon ich monatlich lebe. Als Schülerin ohne richtiges Einkommen ist so eine Summe der Wahnsinn. Ich habe sowohl dem Inkasso-Unternehmen als auch noch einmal dem PVZ Verlag geschrieben. Von PVZ einfach keine Antwort, das Inkasso-Unternehmen bot mir an, die Summe zu halbieren damit die Sache abgeschlossen wäre. Jedoch ist selbst die Hälfte davon viel zu viel für mich. Ich kämpfe bereits damit, mit meinem Geld auszukommen. Und solch, für mich, große Summen zu zahlen, für etwas, das ich mich nichteinmal erinnern könnte, jemals abgeschlossen zu haben, ist im Moment quasi unmöglich. Ich habe mal gelesen, dass solche Verträge, die durch AGBs akzeptieren abgeschlossen werden, gar nicht gültig sind, und immer alle Kosten deutlich ersichtbar sein müssen bevor man was abschließt, stimmt das? Laut PVZ habe ich ja durch irgendwelche AGBs das Abo abgeschlossen. Ich würde nur niemals auf die Idee kommen, einen Vertrag abzuschließen über eine Zeitschrift die mich nicht einmal interessiert und die ich mir nicht leisten könnte. Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter und habe Angst vor einem Schufa-Eintrag oder ähnliches. Was kann ich jetzt tun? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als das zu zahlen. Ist dieser Vertrag wirklich gültig?

Danke schonmal für Antworten!

Finanzen, Geld, Zeitschrift, Recht, Vertrag, AGB, Inkasso, Mahnung, Verlag, Abonnement
PlusDental Horror Behandlung Geld weg kein Ergebnis Schäden am Zahn was tun!?

Hallo alle zusammen.

ich stecke hier echt ein einer extrem blöden Situation fest. Und zwar habe ich bei PlusDental eine Zahnbehandlung begonnen.

Folgendes Szenario haben ich momentan und ich weiß nicht wer mir da weiter helfen kann.

begonnen habe ich mit der Behandlung Anfang letztens Jahres ca. 10.01.2021 und kostet 2.600€

Und es hieß das ich in 4 Monaten fertig seien werde mit der Behandlung. Nun sind 12 Monate vergangen und ich stecke immer noch fest!!!

Ich habe leider keinerlei nennenswerte Ergebnisse erzielen können. Und der Inkompetente Kundenservice ist nur so lange freundlich, bis man die Behandlung begonnen hat. Ab da läuft man denen hinterher.

Bei mir kamen 1000 Probleme während der Behandlung auf.

Ich habe jetzt insgesamt 3 Nachbehandlung bekommen, weil die ganzen Schienen irgendwann nicht mehr gepasst haben und jedes Mal muss ich darum KÄMPFEN bis die mir antworten und mir die Nachbehandlung genehmigen, was auch sehr viele Wochen immer in Anspruch nimmt.

und egal wie oft ich mich beschwere die sagen zu mir nur „ja tut uns leid. Aber wir können da auch nichts machen.“

warten sie ab schicken sie uns paar Fotos dann versuchen die Zahnärzte ein Nachbehandlung zu organisieren.

Fakt ist:

Zähne sind immer noch schief + ich habe Zahnlücken die davor nicht da waren da mir was von Zahn weggeschliffen wurde für die Behandlung (die übrigens echt mega unangenehm sind)

Das letzte mal als ich aus den Vertag wollte bekam ich diese Nachricht.

„vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern, dass Sie mit dem Fortgang ihrer Behandlung nicht zufrieden ist. Leider sind die Vorgänge im menschlichen Körper (z.B. die Bewegung der Zähne) aufgrund ihrer Komplexität durch den Menschen kaum beherrschbar, so dass der Erfolg einer Behandlung nie garantiert werden kann. Das gilt gleichermaßen für Behandlungen die einen kosmetischen Eingriff zum Gegenstand haben, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen. Aufgrund dieser Umstände hat der Gesetzgeber den Behandlungsvertrag als Sonderform des Dienstvertrages ausgestaltet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt – im Gegensatz zum Werkvertrag – darin, dass kein Erfolg geschuldet ist.

Da ein Behandlungserfolg, wie bereits dargestellt, nicht versprochen werden kann, stellt dessen Ausbleiben auch keinen Mangel bzw. Behandlungsfehler dar. Dieser Umstand wurde Ihnen auch in Nr. 4.6.7 der AGB erläutert:

Bei der ‚Vorher-Nachher-Simulation‘ handelt es sich lediglich um eine Prognose zum möglichen Behandlungsergebnis, das nicht garantiert werden kann. Der Erfolg einer Behandlung ist neben der Befolgung des vom Kooperationszahnarzt erstellten Behandlungsplans durch den ‚Nutzer‘ (insbesondere Regelmäßigkeit und Dauer des Tragens der Zahnschiene) auch abhängig von der Anatomie und individuellen Prädisposition des jeweiligen ‚Nutzers‘.“ 

Da wir somit unserer Leistungspflicht mit dem bestehenden Angebot einer Nachbehandlung entsprechen, können wir Ihrer Bitte auf Aufhebung des Vertrages nicht nachkommen.“

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B2B Vertrag unterschrieben ohne zu lesen?

Liebe Leute ich brauche eure Unterstützung den ich kann mir diesen Dummen Fehler als Kleinunternehmer nicht leisten.

Ich habe in der Firma vom abc marcets B2B in (Österreich) Vertrag unterschrieben das diese mir Kundenanfragen bringen nachdem wir lange geredet haben.
Sie hatten mich angerufen und Termin vereinbart und so getan als würden Sie sich für meine Dienstleistung interessieren, alles sehr professionel und freundlich so das ich vom Anfang an am Hacken war, hätten die das wort Kundengewinnung erwähnt hätte ich gleich aufgelegt wie bei alle anderen.

Im Ankuft wurde ich auch gut empfangen, und dieser Office wie im Holywood Filmen hat bei mir auch einen guten Eindruck gacht.

ich dachte mir endlich nach dem alles was ich durchgemacht habe, nach alle Tiefen und Finanzkriesen habe ich meinen großen Auftraggeber.

Voller Emotionen war ich abgelenkt und der Typ gegenüber hat auch Seriösen einfruck gemacht.

Nach dem Gespräch habe ich automatisch den Vertrag unterschrieben.

Mein Problem ist, in dem Vertrag steht das ich 3 Jahre gebunden bin und nur zu Ende des dritten Jahres kündigen kann.

Meine Hoffnung ist nun auf die 14 Tage Rücktrittsrecht, gilt diese auch bei B2B Verträge und wenn Sie dir diesen Recht nehmen?

Bitte hilft mir wie ich da raus komme den die Versprechen 0 Kundenanfragen, und das ganze ist auch mit andere monatliche Kosten verbunden.

Ich habw auch google Bewertungen gelesen von solche Opfer wie ich das Sie keinen einzigen Auftrag bekommen haben.

Im Anhang finden Sie die Bilder von der AGB Kündigung. Vielleicht habe ich was falsch verstanden oder es wurde einfach von der 14 Tage Rücktrittsrecht verschwiegen.

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Recht, Vertrag

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