Guten Abend.
kurz und knapp: Es geht um eine Autoreparatur, die nicht gewünscht wurde.
Das KFZ wurde in die Werkstatt gebracht, folgendes wurde vereinbart:
"Durchführung ener kleinen Inspektion + Ölwechsel."
Des Weiteren wurde angemerkt, dass der Wagen alsbald verkauft wird und demnach nicht mehr viel Geld hineininvestiert werden soll und daher bitte keine weiteren Leistungen erfolgen möchten. Die Dame, welche den Auftrag entgegennahm, veranschlagte 170,-€ als Endpreis, womit sich die Auftraggeberin einverstanden zeigte.
Bei Abholung wurden 575,-€ veranschlagt mit Hinweis auf diverse kleinere Reparaturen, die zusätzlich durchgeführt wurden (Beispiele: Scheibenwischer ausgetauscht, Bremsflüssigkeit, Luftfilter, Innenraumfilter, Kühlflüssigkeit, Thermoschalter am Kühler erneuert, Zündkerzen ausgetausch).
Frage: Ist die Rechnung über 575,-€ zu bezahlen? (Alle Vereinbarungen wurden mündlich getroffen)
Ich bin mir der Rechtsprechung wohl bewusst, dass bei NICHTBEAUFTRAGUNG vor allem Werklohn angemessen bezahlt werden muss. Aber wie verhält es sich hier, wenn die Leistungen explizit ausgeschlossen wurden?
Ich danke für eure Hilfe!
Halbwissen- und Stammtischwissen-Propagierer bitte ich, von Postings Abstand zu nehmen :-)
Viele Grüße,
Neome