Hauskauf - Verpflichtung Kabelanschluss mit zu kaufen

Hallo,

ich habe hier schon einige Zeit gesucht, bin aber nicht so ganz auf die Antwort zu meiner Frage gestoßen. Wir wohnen derzeit noch in einer gemieteten Haushälfte, die wir zum 31.01.2014 kaufen wollen. Den Entwurf des Kaufvertrages haben wir bereits vorliegen. Das Haus gehört derzeit noch der Deutschen Annington. Diese hat vor einigen Monaten einen Vertrag mit der Deutschen Multimedia Service GmbH zur Belieferung aller Objekte mit Kabelfernsehen geschlossen. Wir wurden als Mieter darüber informiert, dass zukünftig nur noch der TV- und Radioempfang über die oben genannte Firma erfolgen darf und evtl. vorhandene SAT-Anlagen unverzüglich zu entfernen sind. Die Abrechnung des Kabelanschlusses sollte über die Nebenkostenabrechnung erfolgen. Diesem Vorhaben konnte man zustimmen oder auch widersprechen. Wir haben mit Berufung auf ein BGH-Urteil diesem Vorhaben widersprochen, da eine solche Verpflichtung laut BGH nicht rechtmäßig ist. Der Widerspruch wurde von der Deutschen Annington nicht abgelehnt. Unserer Ansicht nach ist somit der Vertrag nicht zustande gekommen. Nun steht im Entwurf des Kaufvertrages, dass wir verpflichtet sind, diesen Vertrag nach Kauf des Hauses zu übernehmen und für die restliche Laufzeit (bis 31.12.2021) fortzuführen; egal ob wir den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Ist das wirklich rechtens? Wir haben doch bereits gegen die Einführung als Mieter widersprochen. Habt ihr einen Tipp für uns? Wie können wir uns dagegen wehren? Wir wollen nicht bis Ende 2021 monatl. 12 Euro + MwSt für einen Kabelanschluss zahlen, den wir gar nicht haben wollen. DANKE schon einmal für eure Hilfestellungen udn Tipps!

calher

Vertrag, Hauskauf, Kabelanschluß
Nahträgliche Kaufpreisminderung beim Hauskauf naxch Schaden?

Hallo,

leider weiss ich mir nicht mehr zu helfen. Ich habe mit meiner Family ein Haus gekauft. Wir haben uns sofort in dieses Haus verliebt und sind finanziell stark an die Grenze gegangen. Wir haben das Objekt 2 mal besichtigt. 1. Termin mit der Maklerin und 2. Termin mit Maklerin und einem befreundeten Zimmermann. Das Haus zeigte eine gute Grundsubstanz und die Arbeiten beschränkten sich auf Austausch der Fenster und Schönheitsreperaturen wie Farbänderungen usw. Dies wurde eingeplant. Nachdem wir das Haus übernommen haben (01.10.2013) stellten wir wenige Tage später fest, dass sich die Fliesen im Badezimmer lösten. Wir überprüften dies und stellten fest, dass die Fliesen direkt auf die Dielen und auf darauf geschraubte Spanplatten verlegt wurden. Durch die Bewegung lösten sich die Fliesen. Der Verkäufer hierauf angesprochen, sgte er habe das Badezimmer selber verlegt und hat dies auch mit Fotos bewiesen. Ich habe dann einige Fliese entfernt. Hierbei stellte sich dann herasu, dass es weitere Punkte im Bad gab, die so nicht "normal" sind. So wurde das Waschbecken vom Silikon an der Wand gehalten, die Füße des Waschtisches waren nur untergestellt und nicht befestigt. Auch war die Schürze der Badewanne nicht abgedichtet, so dass das Wasser darunter fließen konnte. Dies wäre ärgerlich geworden, da ein geflicktes Stromkabel dort lag!!!! Ich habe 2 Kinder, das wäre böse ausgegangen. Ich wunderte mich, dass der Deckel des gefließten Spülkasten abnehmbar war. Noch mehr wunderte ich mich, dass die Öffnung zusätzlich mit Folie abgedichtet war. Als ich diese entfernte, roch ich, wozu diese Folie diente. Wir entschieden uns jetzt zum Wohl unserer Kinder auch das restliche Bad herauszureissen. Auf dem Gipsplatten am Spülkasten entdeckte ich den Übertäter des Geruchs: Schwarzer Schimmel.

Ich habe einige Kostenvoranschläge eingeholt. Diese belaufen sich für Fliesen und Sanitärarbeiten um die 9.000 - 10.000 Euro. Dieses Geld ist einfach nicht da.

Habe ich die Möglichkeit hier nachträglich vom Verkäufer eine zumindest teilweise übernahme der Kosten zu bekommen. Zur Not auch gerichtlich?. Ich habe alles dokumentiert. Denke der Verkäufer wirde sagen, er habe die Arbeiten korrekt und nach besten Gewissen ausgeführt. Zumindest dass er vom Schimmel etwas wusste, kann man durch die Folie beweisen. Ich habe sämtliche Sachen fotografiert und dokumentiert. Einen Gutachter habe ich nicht eingeschaltet, da ich nicht weiss, wer hierfür die Kosten trägt. Bin so ziemlich am Ende, da der Einzug derzeit nur am Badezimmer scheitert.

Habe nochmals versucht den Verkäufer zu kontaktieren, er reagiert aber nicht.

Danke für Eure Tipps und Anregungen.

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